Aufgeschoben ist nicht aufgehoben…

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben… 2020/698 – Ablauf der Corona-Übergangsfrist zum 31. August 2020 Fahrer und Arbeitgeber aufgepasst: Die EU-Verordnung 2020/698 zur Festlegung besonderer vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch regelt in Artikel 2 und 3 EU-weit einheitlich u. a. das Prozedere bei drohendem Ablauf der Gültigkeit der Lkw- und Omnibus-Fahrerlaubnis und der Fahrerqualifikation (Schlüsselzahl…