Verkehrsprognose bis 2051 – Lkw trägt weiter die Hauptlast des Güterverkehrs

Eines ist ganz klar ersichtlich und zwar, dass die Hauptlast im Güterkraftverkehr in Deutschland noch mindestens bis zur Mitte des Jahrhunderts von Lkw getragen werden muss. Darin bestätigt die BMDV-Prognose die Grundaussage früherer Studienergebnisse von unter anderem dem Umweltbundesamt oder dem Ökoinstitut und Agora Verkehrswende. Die Lkw-Verkehrsleistung dürfte dabei von 2019 bis 2051 um 54% zunehmen. Eine Entlastung durch die Schiene ist dabei nur begrenztem Maß zu erwarten und zu erreichen, da u. a. Bahn-affine Massengüter wie z. B. Kohle in der Folge klimapolitischer Entscheidungen marginalisiert werden und der vom Konsumverhalten getriebene Lkw-affine Onlinehandel weiterhin stark zunehmen wird.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Diese Verkehrsprognose von Bundesminister Dr. Wissing muss die Bremser in der Bundesregierung endlich wachrütteln! Wir haben in Deutschland marode Brücken, einen akuten Fahrermangel und der Netzausbau für Ladeinfrastruktur liegt in weiter Ferne. Die Lösungen dieser Probleme liegen auf dem Tisch. Ihre Umsetzung muss jetzt mit Hochdruck angegangen werden! Unsere Lkw fahren nicht nur so zum Spaß durch die Gegend, sie haben Güter zu transportieren, mit denen sie die tagtägliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft sicherstellen! Dabei werden wir auch in Zukunft das Hauptwachstumssegment im Güterbahntransport – den sog. Kombinierten Verkehr Straße/Schiene – in seiner Weiterentwicklung mit Nachdruck unterstützen.“

Prof. Engelhardt weiter: „Wir begrüßen es zudem ausdrücklich, dass die Maxime des Bundesverkehrsministers lautet, seine Verkehrspolitik an den tatsächlichen Begebenheiten, an Zahlen, Daten und Fakten und nicht an politischem Wunschdenken auszurichten. Wir können jeden Euro Steuergeld nur einmal ausgeben – und das sollten wir bedenken, bevor die Versorgungsketten reißen und wir auf britische Zustände zusteuern.“

Fazit: Der Lkw ist für die Beförderung von Waren und Gütern unerlässlich. Dies bedeutet, dass die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern in besonderem Maß gefördert und reformiert werden muss, um mehr, vor allem auch junge Menschen für den Beruf des Berufskraftfahrers zu begeistern. Wenn man die Zunahme der Lkw-Verkehrsleistung bis zum Jahr 2051 betrachtet, wird klar: Nachwuchs wird dringend benötigt, und bereits im Beruf Tätige müssen gehalten werden.

Quellen:

  1. BGL
  2. BMDV
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Risiken im Straßenverkehr, mehr Sicherheit durch Weiterbildung

Im Sektor Weiterbildungen für Berufskraftfahrer hat der neue Kenntnisbereich 1.3a das Ziel, folgendes Fachwissen zu vermitteln bzw. zu vertiefen, nämlich die „Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen“. Das individuelle Verhalten jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers kann die Sicherheit im Verkehrsraum beeinflussen, zum Positiven sowie zum Negativen. Es ist daher besonders wichtig, sich die Fähigkeit anzueignen, die Intentionen und das Verhalten anderer in möglichst kurzer Zeit zu erfassen und sein persönliches Handeln dem anzupassen. Termindruck, Stau und die ständige Erreichbarkeit führen oft zu Stress hinter dem Lenkrad, hier ist es wichtig, Abhilfe zu schaffen. Jeder geht anders damit um, einigen hilft z. B. Sport um „den Kopf freizubekommen“. Stress und Druck führt aber auch zu Fehlverhalten, welches ggf. ernsthafte und sehr kostspielige Konsequenzen haben könnte.

Aus jüngster Vergangenheit bleibt der Vorfall auf der A7 bei Göttingen in Erinnerung. Hier verlor ein Fahrzeug auf einer Strecke von rund 60 km Kaffeefett, die Strecke musste für eine Woche gesperrt werden, dies führte zu vielen Staus und Behinderungen in der Umgebung und auf den Umleitungen. Die Reinigung des betroffenen Streckenabschnitts kostete rund 1,5 Millionen Euro, durch den notwendigen Einsatz an qualifiziertem Fachpersonal, speziellen Reinigungsmethoden und –fahrzeugen, dazu wurden Unmengen an Wasser verbraucht. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob es sich um menschliches Versagen durch z. B. schlechte Ladungssicherung, mangelhafte Abfahrtkontrolle oder um einen technischen Defekt handelte.

Neben Inhalten einer Sensibilisierung des Risikobewusstseins beim Fahren wird in der neuen Runde 3 der DEGENER BKF-Weiterbildung vor allem auf die Komplexität der Anwendung von Sozialvorschriften und deren Einfluss auf Beförderungsabläufe im Güter- und Personenkraftverkehr praxisgerecht eingegangen. Die Änderungen, die sich aus den Inhalten des EU-Mobilitätspakets I und II ergeben und deren daraus resultierenden technischen Anpassungen der digitalen Fahrtenschreibertechnologie und deren branchenbezogener Anwendung.

Behalten Sie den Überblick über komplexe rechtliche Zusammenhänge! Praxisnah werden schwierige Formulierungen und Begrifflichkeiten der Gesetzestexte für Berufskraftfahrer verdeutlicht und dargestellt.

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Thema 2: Rahmenbedingungen und Ereignisse

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Dieses Fachbuch richtet sich an alle Kraftfahrzeugfahrenden – auch die routinierten. Denn Routine ist nicht immer der Garant für verkehrssicheres Fahren, sondern Routine kann auch ein Verkehrsrisiko sein.

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Thema 3: Gefahrensituationen, Stress und Unfälle

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Berufskraftfahrende mit dem Lkw oder dem KOM meistern auf jedem Meter, den sie fahren, eine Vielzahl von Aufgaben. Dass tatsächliche Gefahrensituationen schnell in einem Verkehrsunfall enden können, macht sich kaum jemand fortwährend bewusst. Das Fachbuch zeigt deren unmittelbare Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr auf.

Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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Neue, aktualisierte Auflage: Dieses Fachbuch unterstützt interessierte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, fachliche Zusammenhänge zu erkennen und die eigene Verantwortung in Beförderungsprozessen besser wahrnehmen zu können.

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Anerkennung für die BKF-Qualifikation

Wir lieben es, wenn ein Plan funktioniert

Die Anerkennung ist für Sie als Kunde des DEGENER Verlags jedoch kein Grund zur Sorge, damit Sie gut vorbereitet sind, geben wir Ihnen einen sachlich/zeitlich gegliederten Unterrichtsplan für unsere Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° mit an die Hand. Dieser Unterrichtsplan ist flexibel ausfüllbar, das bedeutet, dass Sie Ihre individuellen Unterrichts- und Pausenzeiten, die Methode, die Medien, den Ausbildenden bzw. die Dozentin/den Dozenten und die Angaben zu Ihrer Institution selber hinterlegen können, um den Plan zu individualisieren. Dieser Vorgang mutet komplizierter an, als er eigentlich ist, damit dieser Vorgang bei Ihnen reibungslos vonstattengeht, stellen wir Ihnen eine „Erklärung zum Ausfüllen des Unterrichtsplaners“ bereit.

Alles im Blick

Damit Sie und die prüfende Landesbehörde alles im Blick haben, stellen wir Ihnen weiterhin eine Übersicht der Kenntnisbereiche zur Verfügung. Diese enthält eine Auflistung nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), die in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungen bzw. in den einzelnen Ausbildungseinheiten unterrichtet werden.

Sollte die prüfende Behörde weitere Informationen benötigen, bieten wir Ihnen zusätzlich die neuen angepassten Rahmenpläne der BKF Aus- und Weiterbildungen.
Mit Hilfe dieser Dokumente sind Sie in der Lage, schnell und sicher (nach Vorgabe des § 4 BKrFQV) eine individuelle Weiterbildung, abgestimmt auf den Bedarf Ihrer Kunden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kenntnisbereiche, mit den Ausbildungseinheiten aus allen bei uns verfügbaren Weiterbildungen zusammenzustellen.

Die entsprechenden Lehrmaterialien und die sachlich/zeitlichen Gliederungen erhalten Sie von Ihrem DEGENER Fahrschulfachberater!

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in den von Ihnen geplanten BKF Aus- und Weiterbildungen.

Ihre DEGENER BKF-Redaktion

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Die Frist für die Anerkennung läuft ab

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung

Die Anerkennung kann erteilt werden, wenn

  • Sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen,
  • Sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen,
  • geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts vorhanden sind,
  • eine fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals gewährleistet wird und
  • keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.

Schulungen dürfen erst dann abgehalten werden, wenn die staatliche Anerkennung erfolgt ist. Die je nach Landesrecht anerkennenden Behörden fordern im Regelfall detaillierte Rahmenlehrpläne und sachlich-zeitliche Gliederungen für die Durchführung der Weiterbildungen ab. Die Antragsteller können dabei wählen zwischen verlagsseitig ausgearbeiteten Themeninhalten, welche die spezifischen Kenntnisbereiche enthalten und eigenen Weiterbildungsinhalten unter Einbindung von verlagsseitig angebotenen Unterrichten. Dabei führt die Zulassung eigener Themenabschnitte (Module) zu mehr Flexibilität und einer höheren Kundenbindung, weil die Inhalte auf den Bedarf regional agierender Unternehmen des Güter- und Personenkraftverkehrs bezogen abgestimmt werden können, und nicht auf fünf standardisierte Module beschränkt bleiben.

DEGENER-Material nutzen

Ihr Vorteil: Alle unsere Unterrichtsmaterialien entsprechen den Erfordernissen für die Anerkennung. Mit unserem innovativen Unterrichtsprogramm SCAN & TEACH 360° RED können Sie sich Ihre Vorträge nach Anlage 1 der Kenntnisbereiche für Ihre Weiterbildungstage individuell und für Ihre Kunden bedarfsgerecht zusammenstellen und der Behörde vorlegen. Sie stellen sich aus unseren Weiterbildungsrunden 1 bis 3 die Themeninhalte und Folien passend zu den Kenntnisbereichen und Ihrem eigenen Unterricht zusammen.

Möchten Sie z. B. auf Kundenwunsch die Kenntnisbereiche 1.2, 2.1 und 3.5 in einem Themenabschnitt vermitteln, finden Sie aussagefähige Folien zu Fahrerassistenzsystemen im Vortrag der Runde 2, Thema 1. „Wirtschaftliches Fahren“, ab Gliederungspunkt 1.6, in Verbindung mit der DEGENER-Fachinformation BKF-Profiweiterbildung „Fahrerassistenzsysteme“.

Wollen Sie im Kenntnisbereich 2.1 über das EU-Mobilitätspaket in Zusammenhang mit den Arbeitszeitbestimmungen informieren, verwenden Sie dazu Auszüge aus der Runde 3, Thema 4. „Firma-Fahrer-Fahrzeug“, der Runde 2, Thema 2 „Technik digitaler Tachograph“ und aus der DEGENER-BKF-Profiweiterbildung das „EU-Mobilitätspaket“.

Oder Sie wollen die Teilnehmenden im Kenntnisbereich 3.5 zum Thema „Verhalten in Notfällen / Tunnelbenutzung“ schulen. Material dazu finden Sie in der Runde 3, Thema 3. „Gefahrensituationen, Stress und Unfälle“ sowie in der Begleitbroschüre der Runde 3, Teilnehmerband 3.

Wie umfangreich Sie die jeweiligen Schwerpunkte behandeln, richtet sich nunmehr nach Ihrer zeitlichen Gliederung. Für einen Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmenden sollte immer Zeit eingeplant werden.

Natürlich können Sie unsere Vorträge so nutzen, wie sie im Unterrichtsprogramm integriert sind. Diese sind in Zusammenarbeit mit DEGENER-Fachautoren sorgfältig erstellt worden und berücksichtigen die IHK prüfungsrelevanten Themen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Mit dem DEGENER-Verlag sind Sie und Ihr Unternehmen gut aufgestellt und können sicher in die Zukunft schauen.

Wir hoffen, Sie haben in Sachen Anerkennung schon alles in den sprichwörtlichen „trockenen Tüchern“ und dürfen sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem DEGENER-Team freuen.

BKF-Redaktion

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IAA zeigt klaren Trend zur Elektromobilität

Die ersten 4,5 Stunden Fahrt hat der Lkw-Fahrer geschafft, und normalerweise steuert er jetzt den nächsten Parkplatz an, um seine gesetzlich vorgeschriebene Pause zu machen. Doch auch sein E-Lkw möchte in dieser Zeit geladen werden. Gerade hier greift jedoch zurzeit noch das Problem mit der Ladeinfrastruktur. Diese lässt noch nicht zu, dass gerade an jedem nächsten Parkplatz eine Möglichkeit dafür vorhanden ist.

Bisher ist der Anteil an batteriebetriebenen Lastkraftwagen im Straßenverkehr zwar noch gering – doch das wird sich in den nächsten zehn Jahren deutlich ändern. In den kommenden Jahren wird daher allein in Deutschland bis 2030 auch die Einrichtung von mehr als 14.000 Ladepunkten für E-Lkw angestrebt. Es ist aber davon auszugehen, dass im Jahr 2030 im EU-Durchschnitt 65 Prozent der Ladevorgänge im Depot stattfinden und deswegen der Ausbau dieser Strukturen priorisiert werden sollte. Aus diesem Grund sollten sich Logistik- und Fuhrunternehmen darauf einrichten, ihre Betriebshöfe oder auch Laderampen nach und nach entsprechend auszurüsten. Eigenproduzierte Solarenergie auf dem Depotdach kann z. B. in Batteriespeichern zwischengespeichert werden und helfen, Lastspitzen zu vermeiden und die Energiekosten zu senken.

Auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit der Initiative zur Infrastrukturverordnung für alternative Kraftstoffe (AFIR) ehrgeizige Ziele gesetzt. Von Bedeutung ist insbesondere, dass der allgemeine Grundsatz der Technologieneutralität unterstrichen wird, um den Marktwettbewerb zwischen den verschiedenen alternativen Technologien aufrechtzuerhalten und dabei auch die jeweiligen Kosten zu berücksichtigen.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass sich die alternativen Antriebe stark auf dem Vormarsch befinden und es nun darum geht, die nötigen Infrastrukturen zu schaffen. Dennoch dürfte der Dieselmotor auch in näherer Zukunft noch einige Kilometer im Transportwesen vor sich haben. Besonders mit Blick auf die aktuelle Energiekrise.

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Teilnehmerband 3 – Bremsanlagen

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Dieser Band beinhaltet die Grundlagen der Bremsanlagen im Nutzfahrzeugbau. Aufbau und Aufgaben der Druckluftbremsanlage werden detailliert erläutert, sowie deren Eigenschaften und Benutzung dargestellt. Ebenso werden pysikalische Zusammenhänge dargestellt und erläutert, die für das Bremsverhalten des Fahrzeugs relevant sind.

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