Die Frist für die Anerkennung läuft ab

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung Die Anerkennung kann erteilt werden, wenn Sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der für die beschleunigte Grundqualifikation und/oder Weiterbildung erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, Sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen, geeignete Unterrichtsräume sowie für jeden Teilnehmer geeignete und ausreichende…