Selbstlernen und Unterricht perfekt verzahnt

Fahrausbildung zur Unfallvermeidung Aufgrund hoher Unfallzahlen führte die Reichsregierung laut einem Bericht des „Spiegel“ nach 22 Jahren freizügiger Handhabung im Jahr 1910 deutschlandweit die Prüfungspflicht zur Fahrerlaubnis ein. Wer den grauen Führerschein (auch „Lappen“ genannt) haben wollte, „musste mindestens 18 Jahre alt sein, den Besuch einer Fahrschule nachweisen und nicht zuletzt die Fahrprüfung bestehen.“ Die…