Keine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmassen bei Lkw

Laut einer Pressemitteilung des Bundestages plant die Bundesregierung vorläufig keine Erhöhung der allgemein höchstzulässigen Gesamtmasse bei Lkw-Transporten. Aus Sicht der Regierung hätte eine allgemeine Erhöhung der höchstzulässigen Gesamtmasse für Fahrzeugkombinationen von 40 Tonnen auf 44 Tonnen und damit eine Angleichung an den Kombinierten Verkehr, eine große Mehrbelastung der Brückenbauwerke und der Straßeninfrastruktur zur Folge. Auch…