„Vorerst: Keine weiteren Fragen“
Für eine kleine Verschnaufpause angesichts der umfangreichen Änderungen der Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung, die zum 1.1.2021 in Kraft treten, hat die Dresdener „Fragenschmiede“ in diesem Jahr gesorgt. Statt der üblichen zwei Veröffentlichungen hat die zuständige TÜV | DEKRA arge tp 21 im laufenden Jahr nur eine Veröffentlichung vorgesehen.
Das ist die erste „Pause“, die die Arbeitsgemeinschaft in der Weiterentwicklung der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfung einlegt. Seit dem ersten BASt-Projekt zur Optimierung der Fahrerlaubnisprüfung im Jahr 2005 und der Einführung der Theorieprüfung am PC im Jahr 2010 haben sich die „amtlichen Prüfungsfragen“ deutlich verändert. Im Zuge dieser dynamischen Entwicklung musste auch der Fragenkatalog in immer kürzeren Abständen angepasst werden. Zuletzt gab es im April und Oktober eine Verlautbarung zu Änderung der Fragenkatalogs. Damit allen Beteiligten genug Zeit zur Umsetzung bleibt, treten die Änderungen jeweils ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft, d.h. die Verlautbarung im April wird erst im Oktober, die Oktober-Verlautbarung im folgenden April zur Prüfpraxis.

Wenn in diesen Tagen so mancher sich gern an alte Zeiten erinnert und sich selbst gelegentlich „früher war alles besser“ murmeln hört, dann ist das in seiner Absolutheit zwar weder inhaltlich zutreffend noch ernsthaft erstrebenswert. Aber die eine oder andere traditionelle Gepflogenheit wäre es zumindest wert, näher betrachtet und wieder in Erinnerung gerufen zu werden. Denn viel zu häufig gehen im Zuge radikaler Neuerungen auch sinnvolle Traditionen mit über Bord, die später erst mühsam wiederentdeckt werden müssen – sofern man sich überhaupt noch erinnert.
Sehr geehrte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer,
