Theorie-Unterricht nach der Fahrschul-Reform

Die 5 Varianten des theoretischen Wissenserwerbs

Jetzt stehen Ihnen alle Wege offen
Laut Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums sollen die Fahrschulen entscheiden, „ob und in welcher Form sie den Theorieunterricht anbieten“. Gleichzeitig soll dabei „das zu vermittelnde Wissen gleich bleiben“ und die Qualität der Ausbildung nicht gefährdet werden. Für Fahrlehrer eine Gewissensfrage – und eine unternehmerische. Denn mit Blick auf die „Gesamtanstrengung Fahrerlaubnis-Erwerb“ lohnt es sich, genau abzuwägen. Im Interesse der Lernenden ebenso wie im Interesse der Lehrenden. Die konkrete Ersparnis für Ihre Kundschaft ergibt sich dabei aus der bestmöglichen Verzahnung von Theorie und Praxis.

Mit den Mitteln des DEGENER Verlags sind Sie jedenfalls bestens auf alle 5 Variationen vorbereitet. Das können Sie anbieten:

Infografik: 5 Wege zum Theorieunterricht – Präsenz, Hybrid, Begleitetes Lernen (Empfehlung), Online, Reine Autonomie
  1. Den klassischen Präsenzunterricht (100 % vor Ort), in Ihrer Fahrschule. Alles bleibt, wie es ist.
  2. Den Hybrid-Unterricht, der Präsenz und Online synchron kombiniert, ein Unterricht mit gemischtem Publikum, teils Online angebunden, teils in der Fahrschule, gemeinsam im Unterrichten bzw. Live-Stream. Findet wie der reine Präsenzunterricht zu festgelegten Zeiten statt und erfordert eine verbindliche Teilnahme. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Führerschein erwerben wollen, sicher kein großes Opfer bzw. kein Problem. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Psychologisch ist es wichtig, dass das besondere Lernen für die Fahrerlaubnis auch in einem besonderen Raum stattfindet. Es hebt sich von Alltag ab und zeigt, dass es sich nicht um eine Nebensache handelt: Das erleichtert nicht nur die Konzentration auf die (für die meisten) ungewohnten Inhalte – sondern schafft eine Vertrauensbasis für die weitere Ausbildung. Ihre Fahrschule bleibt in enger Verbindung mit der Kundschaft und behält zudem die inhaltliche Qualität sowie den Lernstand im Blick.
  3. Das Begleitete Lernen, asynchron mit punktueller Präsenz, bei dem die selbständig bearbeiteten E-Learning-Elemente im Präsenz-Unterricht geprüft und bestärkt werden. Eine motivierende Abwechslung im Lernprozess – mit Rückkopplung durch echtes „human feedback“. – Aus unserer Sicht als langjähriger Partner der Fahrschulbranche klar zu empfehlen: Die Schüler bleiben eingebunden in das Gesamtsystem FAHRSCHULE. Sie halten Kontakt, werden einerseits nicht allein gelassen und können andererseits frei Lernen. Dabei können sie von Seiten der Fahrschule in ihrem Lernfortschritt zuverlässig eingeschätzt und angemessen gefördert werden. Die Professionalität Ihrer Lehrkräfte macht sich in der Vorbereitung auf die Theorieprüfung für alle bezahlt.
  4. Den puren Online-Unterricht (online only synchron), also Teleunterricht zu festen Zeiten, in dem Ihre Lehrkräfte die Kursteilnehmer ausschließlich über den Bildschirm kennenlernen und allein in dieser anonymisierten Form mit ihnen kommunizieren. Wo nur der kalendarische Termin zur einzigen Gemeinsamkeit wird, zu dem sich Kandidaten und Lehrkräfte gleichzeitig einloggen, damit sie sich im Webspace treffen und mehr oder weniger persönlich austauschen können.
  5. Die reine Autonomie (online only asynchron), das Allein-Lernen mit einer App, die komplette Verlagerung der Theorie-Ausbildung ins Private. Hier bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass Ihre Kunden sich wenigstens mit einem professionellen und verkehrsrechtlich zuverlässigen Tool eigenverantwortlich auf die Prüfung vorbereiten – inklusive Anbindung an Ihr Fahrschul-Office! So behalten Sie das Theorielernen zumindest ungefähr im Blick, können Rückfragen zwischendurch (asynchron) per App bearbeiten und den Kontakt zu Ihrer Kundschaft auch vor der Theorie-Prüfung einigermaßen stabilisieren.
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Das höhenverstellbare Stativ sorgt gemeinsam mit einer externen Lichtquelle für ein klares, ruhiges Bild der professionellen Kamera, das externe Mikrofon überträgt dazu sauber jedes Wort. Sie müssen sich nur noch um den passenden Bildausschnitt für Ihren professionellen Auftritt im nächsten Online-Theorieunterricht kümmern.

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Lassen Sie Ihre Schützlinge nicht allein, bleiben Sie zuverlässige Begleiter!

Wie so oft empfiehlt sich auch für den Theoretischen Wissenserwerb die ausgewogene Kombination aus Freiheit und Verantwortlichkeit als Königsweg: Mit uns lassen Sie Ihre Schützlinge in der ersten ernsthaften Annäherung ans Straßenverkehrsrecht und Verkehrsverhalten nicht allein.Denn bei der propagierten „Selbstausbildung“ wird Ihrer Fahrschule nur auf den ersten Blick die theoretische Wissensvermittlung im Unterricht – inklusive Rückfragen und Erklärungen – erspart. Bei genauerem Hinsehen wird der Aufwand aber nur verschoben, nicht aufgehoben! Am Ende ernten Sie einen entsprechenden Mehraufwand (der letztlich auch für Ihre Kunden Mehrkosten bedeutet):

Ihre Fahrschule weiß nichts über das Regelverständnis oder die persönlichen Einstellung Ihrer Selbstlern-Kandidaten – bis zur ersten Fahrstunde (Überraschung!). Dann schlägt die individuelle Theorie-Nachschulung häppchenweise im praktischen Fahrunterricht zu Buche. Noch dazu mit Schülern, die gedanklich mit dem Theorielernen bereits abgeschlossen haben und weniger lernbereit sind. Ersparen Sie sich und Ihren Schülern diese frustrierende Erfahrung.

Im Nachhinein nutzt die Erkenntnis wenig: Hätte, hätte … – Machen Sie deshalb besser direkt bei der Anmeldung klar, worauf es wirklich ankommt. Eine vorausschauende (Ausbildungs-) Planung und ein strukturiertes Feedback im Rahmen einer zusammenhängenden Theorie- und Praxisvermittlung kann schneller und sicherer zum Ziel führen – besonders in Lerngruppen, die sich gegenseitig anspornen.

Nutzen Sie die Zeit des Theorie-Lernens grundsätzlich zum gegenseitigen Kennenlernen und für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, dann kann sie als solide Basis auch für die praktische Ausbildung in Ihrer Fahrschule von großem Nutzen sein.

Gemeinsam besser vorbereiten!

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Exklusiv im Interview: Dipl.-Pädagogin Claudia Maria Ewers-Lauer

Eine Reform der Fahrausbildung sollte vor allem von der Praxis profitieren!

Als langjähriges Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Fahrlehrerakademie e. V. sind Sie im Jahr 2024 zur Präsidentin der DFA gewählt worden. Beschreiben Sie doch bitte aus Sicht der DFA-Präsidentin und des „wissenschaftlichen Arms“ des Berufsstandes der Fahrlehrerschaft den aktuellen Stand der Reform?

Die Reform ist zwar politisch beschlossen, gleichzeitig auch sehr umstritten, scheint inhaltlich noch nicht vollständig ausgearbeitet zu sein und das Gesetzgebungsverfahren steht noch an. Die Aussage von BMV Patrick Schnieder „Alles kann, nichts muss“ führt bei mir und wohl dem Großteil der Branche immer noch zu großer Verunsicherung und wird als äußerst unverbindlich empfunden. Diese Beliebigkeit ist neu und für mein Verständnis auch etwas befremdlich.

Die Ausbildung von Fahranfängern ist ein anspruchsvoller Prozess, er kann nicht einfach standardisiert werden. Die Aneignung von Wissen, ob in der Praxis oder in der Theorie erfolgt auf unterschiedlichsten Wegen. Neben der Vermittlung von kognitiven Fähigkeiten ist z. B. auch sozio-empathische Kompetenz von entscheidender Bedeutung für das spätere Verhalten im Straßenverkehr. Warum wird in der Ausbildungspraxis so viel von Gruppendynamik, Werten, Risikoeinstellung und Empathie im Straßenverkehr gesprochen?

Kurz und knapp: weil das Straßenverkehrssystem ein sozialer Raum ist, der Werte wie Partnerschaftlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Gefahrenkenntnis/Gefahrenwahrnehmung und Empathie verlangt. Gefährliche Situationen und Unfälle entstehen selten durch fehlendes Können, sondern durch unpassendes Verhalten, kritische Einstellungen und falsche Entscheidungen.

Neben Ihrer Tätigkeit als erfahrene Dozentin in der Fahrlehrerausbildung sind Sie ebenfalls als Fachautorin in diesem Bereich tätig. Im Rahmen Ihrer Funktionen in der DFA haben Sie die zurückliegenden OFSA-Projekte sehr früh kennengelernt, sich intensiv damit auseinandergesetzt und dann den Auftrag einer wissenschaftlich gestützten und praxisorientierten Ausarbeitung von Kompetenzrahmenplänen für alle Fahrerlaubnisklassen in einer Arbeitsgruppe umgesetzt. Täuscht der Eindruck zurzeit oder warum ist dem Bundesministerium dringend anzuraten mehr Praxisvertreter in den Beratungsrunden zuzulassen?

Wenn man eine Reform ohne Praxisvertreter, und dazu gehört nicht nur die Fahrlehrerschaft, sondern auch Vertreter*innen der TP und der Verwaltungen und im weiteren Sinn vielleicht sogar die Kundschaft, plant, dann läuft man meiner Meinung nach Gefahr, dass Regelungen entstehen, die zwar gut gemeint, aber schlecht umsetzbar sind. Ich habe gerade bei OFSA II erkannt, dass Maßnahmen nicht nur didaktisch gut ausgearbeitet, sondern auch im Fahrschulalltag für alle am Prozess beteiligten Personen umsetzbar sein müssen.

Im Zuge der Diskussion um eine Reform der Fahrausbildung wurde viel über Maßnahmen diskutiert. Das geht von Präsenzunterricht, Online-Präsenzunterricht bis hin zum völlig isolierten, asynchronen E-Learning. Wie stufen Sie die Unterrichtsformen ein? Warum werden zukünftig in der Fahrausbildung weiterhin kompetente Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Präsenz gebraucht?

Eine zukunftsfähige Fahrausbildung erfordert eine synergetische Verknüpfung verschiedener Lernformen. Das Konzept des Blended Learning – die funktionale Verknüpfung von asynchronen Selbstlernphasen, synchronen E-Learning-Sequenzen und dem Präsenzunterricht – bietet hierfür die ideale Basis. Jedes Format erfüllt dabei eine spezifische didaktische Funktion:

1. Während digitale Lernmedien hervorragend geeignet sind, um kognitives Faktenwissen (das „Was“) zu vermitteln, bleibt die Transferleistung (das „Wie“ und „Warum“) eine Domäne der Lehrkraft. Sie fungiert als kognitive Brücke: Im professionellen Dialog prüft die Lehrkraft, ob Lerninhalte lediglich oberflächlich reproduziert oder tiefgreifend verstanden wurden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Fahrschüler Logiken erkennen und Wissen flexibel auf komplexe Verkehrssituationen übertragen können.

2. Verkehrserziehung ist weit mehr als Regelkunde; sie ist ein wertorientierter Reifeprozess. Fahrschüler bringen individuelle, teils riskante Einstellungs- und Werthaltungen mit. Diese in einem moderierten, gruppendynamischen Prozess zu reflektieren und gegebenenfalls zu korrigieren, ist eine Kernaufgabe der Lehrkraft. Hier entfaltet das Peer-Learning seine volle Wirkung: In der Auseinandersetzung mit Mitschülern werden Dilemmata gelöst und soziale Verantwortlichkeit erprobt. Da hierbei die nonverbale Kommunikation eine Schlüsselrolle für die Empathiebildung spielt, ist dieser Prozess im digitalen Raum kaum ohne Qualitätsverlust abbildbar.

3. Wo Algorithmen lediglich Fehlerhäufigkeiten registrieren, agiert die Lehrkraft als Lernstandsdiagnostiker. Sie erkennt nicht nur das fehlerhafte Ergebnis, sondern analysiert die zugrundeliegenden Denkmuster und Fehlvorstellungen. Eine gezielte, pädagogische Intervention, die individuell auf die Ursache eines Lernhindernisses eingeht, ist und bleibt eine menschliche Fähigkeit.

4. Die Lehrkraft bildet den pädagogischen Anker des Blended Learning. Sie schafft den Rahmen, in dem das Selbststudium an Relevanz gewinnt. Ohne die Aussicht auf eine qualifizierte Vertiefung im Präsenzunterricht droht das E-Learning zum reinen „Pflicht-Klicken“ für die Prüfungsfreischaltung zu verkommen. Erst durch die Präsenzphase erhält die eigenständige Vorbereitung einen greifbaren Wert. Für mich ist die durchschnittliche Ausbildungsdauer derzeit ein Thema, das mich wirklich sehr beschäftigt.

Die aktuelle durchschnittliche Ausbildungsdauer von über einem Jahr ist ein deutliches Warnsignal für Ineffizienzen im System. Eine echte Kostensenkung erreichen wir nicht durch die Reduktion pädagogischer Standards, sondern durch eine intensivere Lernbegleitung. Eine professionell gesteuerte Ausbildung verkürzt die Verweildauer im System, vermeidet teure Fehlversuche und macht den Fahrerlaubniserwerb dadurch bezahlbarer – ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Da ist es wieder, das Sprichwort: “Der Köder muss dem Fisch gefallen und nicht dem Angler!“ – Der Erfolg einer Reform profitiert doch eindeutig von der späteren Akzeptanz der Zielgruppe! Warum befragt niemand die Zielgruppe der „Fahranfänger“, ob die bisher vorgestellten inhaltlichen Ergebnisse der Reform überhaupt im Sinne derselbigen ist? Insbesondere die Diskussionen um den Präsenzunterricht. Haben Sie andere Informationen für uns?

Dazu habe ich natürlich keine validen Zahlen und ich weiß auch nicht, ob schon jemand eine Umfrage dazu initiiert hat. In Gesprächen wird aber schon eine Tendenz deutlich: Wenn der Präsenzunterricht effizient ist und einen Mehrwert hat, dann mögen junge Menschen ihn auch und kommen auch gerne. „On-Demand“-Basiswissen, also in Bezug auf Faktenwissen (Regeln, Verkehrszeichen, Technik) kann aus ihrer Sicht zeit- und ortsunabhängig im eigenen Tempo erarbeitet werden. In der Präsenz braucht es dann also keine „monologisierende Vorlesung“, sondern echten Austausch, die Möglichkeit des Nachfragens, auch (soziale) Bestätigung und die Vorbereitung auf die Praxis.

Das BMV spricht von der so genannten Experimentierklausel! Nahestehende Personen könnten zukünftig, unter bestimmten Auflagen, die praktische Fahrausbildung „mitgestalten“ dürfen!
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass zukünftig Laien die Fahrausbildung mitgestalten könnten?

Nun, das hatten wir ja alles schon mal. Bis 1986 bestand keine Verpflichtung zum Besuch einer Fahrschule. Laien durften schon ausbilden – haben es aber kaum getan, weil sie die Gefahren, die damit einhergehen, erkannt haben. Die Gründe, warum vor 40 Jahren entschieden wurde, die Möglichkeit der Laienausbildung aus dem Gesetz zu streichen, könnten 1:1 auf heute übertragen werden. Das kann jeder gerne nachlesen unter „Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 10/4490 vom 05.12.1985“. Ich denke, dass die Fahrausbildung bei der professionellen Fahrlehrerschaft bleiben muss. Die Kompetenzillusion, dass man glaubt, man sei als gute Fahrerin oder als guter Fahrer gleichzeitig eine gute Lehrkraft, verbuche ich unter „Kompetenzillusion“. Und ehrlich: eine Experimentierklausel im Straßenverkehr halte ich für mehr als grenzwertig, denn in diesem Fall geht es ja nicht darum, unter Laborbedingungen Innovationen kontrolliert zu erproben, sondern darum, im Realverkehr Informationen darüber zu sammeln, inwiefern Laien in der Lage sind, Kompetenzen zu vermitteln. Ich habe Szenarien im Kopf, von denen ich hoffe, dass sie niemals Wirklichkeit werden.

Welchen persönlichen Wunsch, der zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen würde, haben Sie, der sich kurzfristig und ohne besondere Gesetzesinitiativen umsetzen ließe?

Da habe ich keinen spezifischen Wunsch oder doch, ist vielleicht etwas irrwitzig, aber egal: eine digitale, freiwillige Kooperation zwischen Fahrschüler*innen, Eltern und Lehrkraft, eine Art Lerntransparenz. Ich denke, wenn alle am Prozess der Ausbildung beteiligten Personen enger zusammenarbeiten würden, dann könnte man die Ausbildungsdauer verkürzen. Wer intensiv und transparent und unterstützt lernt, vergisst weniger und ist motivierter. Wenn die Fahrschüler*innen, Eltern und die Fahrlehrerschaft das Lernen gemeinsam aktiv gestalten, würde für mein Verständnis eine neue Ausbildungskultur entstehen, die sich positiv auf Lernerfolge und Verkehrssicherheit auswirken würde.

Zusammengefasst: ich plädiere schon stark für eine Reform. Dass wir auf Basis einer FahrschAusbO von 1998 arbeiten, die seit dem nur kleine Ergänzungen erfahren hat, zeigt, dass es Zeit wird, zu reformieren. Unter einer Reform verstehe ich aber, Änderungen, die, in diesem Fall die Ausbildung optimieren, effizienter machen – ich verstehe darunter keine Deregulierung und/oder Streichung von Vorgaben, die erfolgreich waren.

Wir sind uns einig, dass Inhalte aktualisiert werden müssen, dass die Ausbildung sich stärker an den Bedürfnissen und Bedingungen der Kundschaft orientieren muss, dass der Fragenkatalog qualitativ und quantitativ angepasst werden darf. Wir sind uns aber auch einig, dass die Qualität der Ausbildung weiterhin verbessert werden und die Verkehrssicherheit gestärkt werden muss. Das sehe ich mit den derzeitigen Reformplänen nicht. Und ich persönlich finde es schade, dass OFSA II und die darin enthaltenen wissenschaftlich fundierten Konzepte, die
bis Ende 2024 ja eigentlich als gesetzt galten, nun gar keine Berücksichtigung mehr finden. Wenn nun die geplante Reform umgesetzt wird, dann müssen alle, so wie ich gerne sage, „Fahrschule neu denken“. Das sind dann große Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Eine uns allen bekannte Politikerin hat so oft gesagt: „Wir schaffen das“ und ich glaube
auch, dass wir das schaffen, aber unter welchen Voraussetzungen?

Ich bin und bleibe beunruhigt und ich mag diese abwartende Situation überhaupt nicht. Alexandre Dumas hat mal geschrieben „Alle Weisheit der Menschen liegt in diesen zwei Wörtern: Harren und hoffen“. Geduld und Zuversicht sind ja zwei wichtige Tugenden, die uns auffordern, standhaft zu bleiben und an eine gute Zukunft zu glauben. Da ist wohl etwas Wahres dran …

HjR

Claudia Maria Ewers-Lauer
Dipl.-Pädagogin Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie (DFA) e.V. Seit 1999 Dozentin für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fahrlehrer* innen am Verkehrs-Institut GmbH mit dem Schwerpunkt der Vermittlung pädagogisch-psychologischen Professionswissens. Sie ist seit 1992 Fahrlehrerin der Klassen A und B und seit 2010 auch der Klasse C. © C. M. Ewers-Lauer

Außerdem im neuen Fahrschul-Profi:

  • Der Führerschein muss billiger werden! Eine Geschichte von Illusionen – und realen Kosten
  • Fakten zur Fahrausbildung in Österreich
  • Benzinpreisbremse unter Druck
  • Für einen sicheren (Saison-)Start auf zwei Rädern
  • Erweiterung der Fahrtenschreiberpflicht
  • u. a. m.
Der neue Fahrschul-Profi
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Faktenwissen auf gültigem Stand – Leitfaden für die Fahrschule

Faktenwissen auf gültigem Stand

Wer eine echte Auskunft sucht, verlässt sich nicht auf Hörensagen und Gerüchte – oder die widersprüchlichen KI-Informationen im Internet. Viele Behauptungen im WWW sind mehr Schein als Sein. Mit einer professionellen und kompetenten Beratung vor Ort können Fahrschulen bei ihren Kunden punkten – indem Sie selbst nur auf verlässliche Quellen zurückgreifen: Die aktuelle Ergänzungslieferung zum DEGENER Leitfaden für die Fahrschule berücksichtigt z. B. die Änderungen der Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und ergänzt in Kapitel 27 die Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen entsprechend. Weiterhin wurde das „Datenblatt für den Verbau von Fahrerassistenzsystemen im Prüfungsfahrzeug“ durch die aktuell gültige Neu-Fassung ersetzt.

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