Runde 3: Weiterbildung nach Plan

Alle (5) Jahre wieder … Weiterbildung bleibt im Rhythmus Laut Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. der aktualisierten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), die im April 21 in Kraft getreten ist, sind durch die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Dabei muss den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein…