Immer noch eine unterschätzte Gefahr – die Landstraße

Wenig Verkehr, kaum Ampeln, schöne Landschaften – Landstraßen wirken meist idyllisch, doch der Schein kann trügen. Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich 2020 in Ortschaften – die Zahl der Verkehrstoten bei Unfällen allerdings ist auf Landstraßen mit 58,5 % laut Statistischem Bundesamt am höchsten. Demzufolge stirbt alle fünfeinhalb Stunden ein Mensch an einem Verkehrsunfall auf der Landstraße. Auch im Jahr davor waren es nach vorläufigen Angaben knapp 59 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten und damit insgesamt 1592 Personen.

Zu den Gründen gehören hier zum einen die hohe Fahrgeschwindigkeit, die oft schlimmere Folgen nach sich zieht als auf Straßen innerorts und zum anderen liegt es an weiteren Risikofaktoren; dazu gehört die fehlende Trennung zum Gegenverkehr, schlechte Überholmöglichkeiten, Kreuzungen oder ungeschützte Hindernisse wie Bäume neben der Fahrbahn. Ebenso fatal sind Kollisionen mit Wild. Schon bei 50 km/h entwickelt ein 20 Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von fast einer halbe Tonne. Auch die Wetterlage kann die Fahrt auf der Landstraße stark beeinflussen – Nebel, Regen, Schnee, blendender Sonnenschein. Bei Nässe und hoher Geschwindigkeit, können die Reifen den Kontakt zur Fahrbahn verlieren. Unnötiges Überholen sollte zudem vermieden werden: Fahrzeuge erscheinen oft langsamer und weiter weg, als sie tatsächlich sind – hier lohnt es nicht eine Gefahr einzugehen. Insbesondere die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmern – junge Pkw-Fahrer bis 24 Jahre und Motorradfahrer sollten die Gefahr nicht unterschätzen und darauf sensibilisiert werden! Das Ziel sollte ein faires und rücksichtsvolles Miteinander der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer sein, die sich die Landstraße teilen.

Gerade für Motorradfahrer sind die interessante Straßenverläufe, die man flüssig abreiten kann attraktiv. Doch nicht nur landschaftliche Anreize können hinter der nächsten Biegung warten. Durch uneinsichtige Kurven können Gefahrensituationen unvermittelt auftauchen – Hindernisse oder Verunreinigungen, Ernteverkehr, entgegenkommende „Kur-venschneider“ können zur tödlichen Gefahr werden. Man kann ihnen zwar nicht immer aus dem Weg gehen, doch mit der richtigen Vorbereitung und angepasster Fahrweise lassen sich Gefahren minimieren und Stresssituationen besser meistern. Es gilt hier mental auf Gefahrensituationen vorbereitet zu sein, sich auf die Fahraufgaben zu fokussieren, die Straßenbeschaffenheit und den Fahrbahnbelag im Auge zu behalten. Wer reflektiert und vorausschauend fährt, kann früh reagieren und schon im Ansatz Gefahrenpotentiale entschärfen. Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen. Auf Landstraßen kam zuletzt auf durchschnittlich 295 Unfälle ein Verkehrstoter. Zum Vergleich: Auf Autobahnen kam im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 410 Unfälle eine getötete Person, innerhalb von Ortschaften kam rein rechnerisch bei jedem 2031.

Uneinsichtige Kurven können für negative Überraschungen sorgen.© DEGENER
Weiterlesen...

Klasse AM – Mehr Mobilität für junge Menschen

Bundesweit gilt jetzt – Das Einstiegsalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Das Gesetz trat am 28.Juli 2021 in Kraft. Dieser deutschlandweiten Lösung hat der Bundesrat am 28. Mai zugestimmt. Damit gerade Jugendlichen auf dem Land mehr unabhängige Mobilität ermöglicht wird. Nach einem Modellversuch war es bisher nur in einzelnen Bundesländern möglich, die Klasse AM mit 15 Jahren zu erwerben. Das führte zu Problemen bei der Gegenseitigen Anerkennung in den unterschiedlichen Bundesländern. Mit der Bundeseinheitlichen Regelung hat dies nun ein Ende. Der Erwerb der Klasse AM erfolgt nun mit der geänderten Schlüsselziffer 195. Damit geht die Auflage einher, dass diese Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt und Fahrten ins Ausland bis zum 16. Geburtstag verboten sind.

Abbildung © YAMAHA Motor Deutschland
Weiterlesen...

Neues vom intelligenten Fahrtenschreiber

Seit mehr als 15 Jahren sind digitale Fahrtenschreiber Bestandteil in jeder Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer und auch in der Weiterbildung der Ausbilder unverzichtbar.

Die nächste als 2. Generation bezeichnete Stufe der technischen Entwicklung begleitet uns in Form der intelligenten Fahrtenschreiber, die auch unter dem Begriff Smart Tachograf geführt wird, ist seit rund zwei Jahren im Markt anzutreffen. Deshalb heißt es für Referenten in der BKF-Weiterbildung, für Fahrlehrer und Ausbilder sich intensiv mit der Technologie und deren rechtskonformer Anwendung intensiv auseinanderzusetzen.

Erkennung des Fahrzeuggewichts beim Release 4.0e

In diesem Sommer haben die beiden Hersteller vom DTCO 1381 und dem SE 5000 jeweils neue Versionen vorgestellt, die als weiterer Entwicklungsschritt auf dem Weg zum verbesserten und damit intelligenteren Fahrtenschreiber dienen. Die Marke VDO spendierte ihrem DTCO 1381 im Release-Stand 4.0e nunmehr einen Arbeitszeitcounter, die automatische Erkennung eines Grenzübertritts sowie die Erfassung des Fahrzeuggewichts und der Achslasten gemäß der DVO (EU) 2019/1213. Sobald die Fahrzeughersteller in der Lage sein werden, die OnBoard-Wiegesysteme mit den geforderten Toleranzen zur Gewichtserfassung zu liefern, sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission bis Ende Mai 2024 die Fahrzeuggewichte ebenfalls via DSRC (Dedicated Short Range Communication) fernausgelesen werden können.

Automatische Erkennung des Grenzübertritts beim SE 5000

Stoneridge als schwedischer Hersteller des SE 5000 bietet in der Revision 8RG ebenfalls die automatisierte Erkennung des Grenzübertritts. Anders als beim DTCO, der erst am Ende des Tages dem Fahrer einen Vorschlag zum Land, in dem der Arbeitstag beendet wird, anbietet, reagiert der SE 5000 bereits 120 Sekunden nach Grenzübertritt mit einer Meldung, das die Ländereingabe auf das erreichte Land angepasst werden muss. Die automatische Ereignismeldung kann derzeit noch über eine Einstellung mittels der Unternehmenskarte ausgeschaltet werden. Eine gelungene Innovation verbirgt sich hinter der automatischen Umstellung auf eine andere Zeitzone, wenn durch Grenzübertritt zwischen z. B. Schweden und Finnland oder von Spanien nach Portugal diese Anpassung der Ortszeit erforderlich ist.

Unter Anwendung von Ausnahmen kann es erforderlich sein, dass ein Fahrer vor vollständig absolvierter täglicher Ruhezeit einen neuen Lenkzeitabschnitt beginnen muss. Hier bietet der neue Stoneridge die Möglichkeit, den Lenkzeitabschnitt individuell zu starten. Dabei zählt die Zeit im linken Sektor abwärts und rechts aufwärts, um dem Fahrer die bestmögliche Kontrolle der erbrachten Zeiten zu gewährleisten.

Ein aktuell heiß diskutiertes Thema ist die Eingabe zum tatsächlichen Beginn des Arbeitstages mittels der Eingabe „Beginn Land“. Die viele Jahre geschulte Auffassung, dass der Arbeitstag eines Kraftfahrers erst mit dem Stecken der Fahrerkarte beginnt, mag für den Fernverkehr gegolten haben, wenn der Fahrer seine Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht hat. Für Unternehmen, die z. B. im regionalen Verteilerverkehr Beförderungen durchführen oder für das Baugewerbe und für Kraftverkehrsunternehmen die Personen im Gelegenheitsverkehr befördern, kann diese Auffassung nicht geteilt werden. Hier beginnt der Arbeitstag für den Fahrer bereits mit dem Empfang der Schlüssel und Papiere oder sogar bereits mit dem Umkleiden, wenn besondere Arbeitsschutzkleidung zu tragen ist. In solchen Fällen muss die Eingabe „Beginn Land“ bereits mit dem manuellen Nachtrag vorgenommen und am Ende des Nachtrages ein zweites Mal bestätigt werden, damit der Abfahrtkilometerstand dem Fahrer zugeordnet wird und der betreffende 24-Stunden-Rahmen definiert ist.

Für solche Anwendungen bietet der SE 5000 8RG die Möglichkeit, den Arbeitstag separat starten und beenden zu können. Im Menü kann der Fahrer die Eingabe mit der Auswahl JA/NEIN quittieren.

Warum muss der Fahrer „Beginn Land“ zweimal eingeben? Am Beispiel der beiden Ausdrucke ist zu erkennen, was passiert, wenn „Beginn Land“ vor dem Steckzeitpunkt der Fahrerkarte im Massenspeicher des Fahrtenschreibers registriert wird. Im linken Ausdruck gab der Fahrer 1 den tatsächlichen Beginn seines Arbeitstages um 09:45 Uhr ein, setzte Artikel 34 Absatz 7 korrekt um, und unterdrückte die zweite automatische Abfrage nach „Beginn Land“ zum Steckzeitpunkt der Fahrerkarte. Im Ergebnis fehlt ihm die Zuordnung des Abfahrtkilometerstandes, welcher nach Absatz 5 Buchstabe d für die Benutzung von analogen Fahrtenschreibern gilt, wodurch ein Verstoß erzeugt wird (rote Umrandung). Fahrer 2 gab für den Beginn des Arbeitstages und den Steckzeitpunkt der Fahrerkarte jeweils „Beginn Land“ ein. Er erhält für die 2. Eingabe den Abfahrtkilometerstand (blaue Umrandung). Nunmehr beginnt sein Arbeitstag scheinbar zweimal, ein Umstand der manchen Kontrolleur ungerechtfertigt veranlasst eine Verwarnung auszusprechen. Einem solchen Tatbestand sollte in jedem Falle widersprochen werden.

Besondere Bedeutung erhält die doppelte Ländereingabe, wenn Reisezeiten zu einem auf einem Parkplatz abgestellten Fahrzeug zu dokumentieren sind.

5. Deutsches Fahrtenschreiberforum in Berlin

Wie unschwer zu erkennen ist, gibt es seit Einführung der intelligenten Fahrtenschreiber und mit dem in Kraft setzen des Mobilitätspaketes erneut eine Reihe rechtlich offener Fragen, die geklärt werden müssen. Einer Tradition folgend wird auch in diesem Jahr das Deutsche Fahrtenschreiberforum, eine nationale Institution zum Europäischen Fahrtenschreiberforum, zum 5. Mal stattfinden. Dazu treffen sich am 08. September 2021 in Berlin Vertreter aus den Reihen des Gesetzgebers, von Behörden und Verbänden, Vertreter der Hersteller und Sachverständige sowie Vertreter von Kraftverkehrsunternehmen um Lösungen zu erarbeiten und an den Gesetzgeber weiterzuleiten. Ausbilder mit tiefgründigem fachlichem Wissen zum Fahrpersonalrecht und zur Anwendung von Fahrtenschreibern sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Ausgerichtet wird das Deutsche Fahrtenschreiberforum vom Autor dieses Artikels, Dipl.-Ing. (FH) Göran Kronberg, der seit 2017 als einer der beiden ersten zertifizierten Sachverständigen für Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber in Deutschland über eine hohe Sachkompetenz und umfassendes Spezial-wissen verfügt, wovon natürlich auch die Kunden des DEGENER Verlags durch die bereitgestellte Fachliteratur profitieren.
G.K.

Prinzipdarstellung OBW-Fernauslesemöglichkeit© Kronberg
Individueller Beginn eines neuen Lenkzeitabschnitts© Kronberg
Beginn eines neuen Arbeitstages
Weiterlesen...

Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität

Richtiges Verhalten in Notsituationen rettet Leben! Berufskraftfahrer sind häufig die Ersten an einem Unfallort und müssen in Notsituationen richtig reagieren und wissen, was zu tun ist. Arbeitsunfälle müssen vermieden werden. Dieser Band klärt über Vorbeugungsmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Kriminalität auf. Dazu gibt es Informationen zur Verhinderung von Ladungs- und Fahrzeugdiebstahl und zur Sicherung von Fahrzeugen. Das Kapitel Fahrsicherheit & Sicherheitssysteme gibt Tipps Notsituation zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch am Ende dieses Bandes Ihr Wissen, anhand unserer Quizfragen, überprüfen und so das Erlernte noch einmal verinnerlichen.

Inhalte:

  • fahrbedingte Unfallfaktoren
  • Typologie und Risiken der Arbeitsunfälle
  • richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Verhalten in Notsituationen
  • Darstellung der Kriminalitäts-Problematik und Maßnahmen zur Vorbeugung; besonderer Schwerpunkt: Schleusung illegaler Einwanderer
  • Fahrsicherheit & Sicherheits­systeme
Weiterlesen...

Werbe- und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer

Datenschutz und Informationspflichten sind bei Internetwerbung, Facebook und anderen Plattformen sind zu großen Themen geworden, mit denen sich Fahrschulunternehmer in der täglichen Praxis beschäftigen müssen. Denn das sind die Informationsquellen – die zur Entscheidung welche Fahrschule die „richtige“ ist – von der größten Zielgruppe genutzt werden. Auch im Bereich der Werbung mit Preisen und Gutscheinen sind rechtliche Änderungen zu beachten. Die 3. überarbeitete Auflage des Werkes „Werbe- und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“, aus der Reihe der Fahrlehrer-Bibliothek des DEGENER Verlags, verschafft Ihnen einen hervorragenden Überblick über die Regeln, die ein Fahrlehrer bei der Werbung beachten muss. Branchengerecht und in klarer Sprache werden die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eröffneten Spielräume erläutert, die man nutzen kann und muss, um am Fahrschulmarkt bestehen zu können. Dabei ist immer der rechtliche Rahmen zu beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Das Werk zeigt anhand zahlreicher bebilderter Beispiele aus der Praxis, wie man Fehler vermeiden kann. Und das entsprechende Khow-how mit Praxistipps hilft bei der Gestaltung von zukünftigen Werbemaßnahmen. Dabei legt der Autor besonderen Wert auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und die damit zusammenhängenden rechtlichen Probleme, die im Bereiche der Online-Werbung entstehen können.

Der Autor behandelt unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Welche Gesetze gelten im Wettbewerbsrecht?
  • Was ist bei der Werbung im Internet zu beachten?
  • Welche Stolperfallen verbergen sich hinter Gutscheinaktionen?
  • Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wie betrifft sie mich?

Kompetent und übersichtlich für die Praxis aufbereitet von Syndikusrechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschul-Wettbewerbsrecht. Das lese- und lernfreundliche Werk ist für die Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes gleichermaßen geeignet.

(Peter Breun-Goerke)

Weiterlesen...