Alle zwei Minuten kollidiert ein Auto mit einem Tier

Die deutschen Autoversicherer haben im vergangenen Jahr rund 272.000 Wildunfälle registriert. Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie sank die Zahl der Zusammenstöße mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wild­tieren nur leicht. „Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie die Daten des GDV weiter zeigen, sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für einen Unfall zahlten die Versicherungsgesellschaften 2020 im Durchschnitt über 3100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen. Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro. Autofahrer sollten die Warnschilder vor Wildwechsel beachten und ihre Fahrweise entsprechend anpassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherungsunternehmen haben den Teilkaskoschutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten, weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
© (Auto-Medienportal.net aum)

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Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) – wie geht es weiter mit den Teilnahmebescheinigungen?

Aufgrund der am 18. April 2018 erlassenen Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, informierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausbildungsstätten über die Einstellung und den Abruf von Teilnahmebescheinigungen durch Ausbildungsstätten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde mit der Errichtung des BQRs beauftragt, dies erfolgte aufgrund einer Vorgabe in der genannten Richtlinie.

Damit ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ab dem 23.05.2021 sukzessive den bisher im Führerschein eingetragenen Unionscode „95“. Der FQN durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zustän­digen Behörde, die nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesdruckerei mit der Produktion und Personalisierung des FQN beauftragt. Er weist dann eine bestehende (beschleunigte) Grundqualifikation nach.

Die Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen in einem automatisierten Verfahren von den anerkannten Ausbildungsstätten in das BQR eingetragen werden, dies soll soweit geplant ab dem 29.11.2021 möglich sein. Somit kann künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation können ebenfalls Einträge in das Register vorgenommen werden. Auch gilt dies für: Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Um die entsprechenden Eintragungen und Abrufe im Register zu tätigen, müssen Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde staatlich anerkennen lassen, sofern Sie noch nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen. Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten gelten längstens bis zum 02.12.2022 als anerkannt (vgl. § 30 Abs. 1 BKrFQG). Gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten können bis zum Erhalt einer staatlichen Anerkennung lediglich Papierbescheinigungen ausstellen, sie erhalten keinen Registerzugriff. Der Erhalt einer staatlichen Anerkennung kann auch vor Ablauf der Frist am 02.12.2022 beantragt werden, um einen Registerzugriff zu erhalten. Die Anerkennungsbehörde wird unmittelbar nach der staatlichen Anerkennung die notwendigen Kontaktdaten der Ausbildungsstätte an das KBA übermitteln.

Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten erhalten sowohl einen lesenden als auch einen schreibenden Zugriff auf das BQR.Die Eintragungen in das Register und die Auskünfte aus dem Register können dann über eine vom KBA bereitgestellte Webanwendung übermittelt werden. Diese kann dann über einen standardmäßigen Internet-Browser aufgerufen werden. Der Zugriff auf die Webanwendung erfordert eine zuvor erfolgreiche Authentifizierung mithilfe des Elster-Unternehmenszertifikats. Hierzu dient die Schnittstelle „NEZO“ des Elster-Unternehmenskontos in der Webanwendung zum BQR. Die Nutzung des Elster-Unternehmenskontos ist kostenfrei und verpflichtend (Weitere Details zum Elster-Unternehmenskonto finden Sie auf der Website des KBA).

Ihre abgegebenen Daten gegenüber der Anerkennungsbehörde sollten dabei den Unternehmensdaten gleichen, die bereits im Elster-Zertifikat hinterlegt sind, da ansonsten der Zugriff auf das BQR nicht gewährleistet werden kann. Damit haben Sie dann die Möglichkeit, über das Internet die Webanwendung aufzurufen, um auf das Register zuzugreifen. Eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (Webservice) wird damit noch nicht zur Verfügung gestellt, somit wird es vorerst nicht möglich sein, eine eigene (möglicherweise bei Ihnen bereits existierende) Softwarelösung zu integrieren. Das liegt an der mangelnden Fähigkeit des Authentifizierungsverfahrens mit Webservices zu kommunizieren. Dies wird zeitnah zur Verfügung gestellt, sofern das Authentifizierungsverfahren in einen Webservice eingebunden werden kann. (AnK)

Die Informationswege des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters© KBA
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
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Brummis sollen künftig Erdgas tanken

Die Brummi-Flut steigt weiter: Die Lkw-Branche transportiert beinahe viermal so viele Güter wie die Bahn und hat 72,5 Prozent Anteil am deutschen Güterverkehr. Aber auch die CO2-Belastung wächst. Zwar sind die schweren Sattelzüge heute deutlich sparsamer unterwegs und verbrauchen mit 30 Litern auf 100 Kilometer rund ein Viertel weniger als noch vor 15 Jahren. Aber der Absatz nimmt zu. 2020 wurden in der EU 1,71 Millionen Lastwagen verkauft, bei uns ist der Bestand auf 3,4 Millionen gewachsen. Um die Klimaauswirkungen zu reduzieren, setzen Iveco und Shell jetzt auf den Lkw-Betrieb mit LNG und Bio-LNG. 80 Stationen werden hierfür entlang des europäischen Fernstraßennetzes bis 2024 eingerichtet. Liquified Natural Gas wird aus herkömmlichen Erdgas gewonnen, Bio-LNG entsteht in sogenannten Verflüssigern aus Abfällen.

Iveco-Direktor Giandomenico Fioretti sieht in der Erneuerung des Antriebs­konzepts durchweg Vorteile. Nicht nur Verbrauch und Schadstoffbelastung, berichtete er Teilnehmern einer Podiumsdiskussion, ließen sich in vergleichsweise kurzer Zeit deutlich reduzieren, auch das Geräuschniveau der Gas-Trucks ließe sich dabei um drei Prozent senken.

Heute schon liegt der Anteil der so betriebenen Lastwagen bei vier Prozent, bis 2030 rechnet Fioretti mit einem Anstieg auf 30 Prozent. Weitere 30 Prozent der Lkw könnten dann zunehmend batterieelektrisch fahren oder mit einer Brennstoffzelle bestückt werden. Außerdem ließe sich die LNG-Lösung sehr kurzfristig umsetzen, da die Technik bereits bekannt und bewährt ist. Auch der Umstieg auf Wasserstoffbetrieb sei in greifbarer Nähe, im Hafen von Los Angeles würden heute schon Lastwagen mit diesem Energieträger betankt.

CO2-Reduzierungen ließen sich jedoch auch über Digitalisierung und die Steigerung der Transportlogistik realisieren. Vor allem der Einsatz von Gigalinern sei vielversprechend, meint der Unternehmensberater Christoph Domke. Diese Lastzüge haben statt der üblichen knapp 19 Meter eine Länge von mehr als 25 Meter und können so deutlich mehr Güter laden, ohne dass der Verbrauch maßgeblich steigt. Deutsche Lastkraftfahrzeuge haben im Rahmen des Gütertransports 2018 insgesamt rund 419 Millionen Fahrten durchgeführt, mehr als 155 Millionen davon waren Leerfahrten ohne Fracht. Das entspricht einer Quote von 37 Prozent, so eine Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts. Mit verbessertem Flottenmanagement könnten diese unnützen Fahrtstrecken deutlich reduziert werden.

Außerdem rückt zunehmend der Trucker selbst in den Fokus der CO2-Wächter. Zwar unterstützt die Technik heute schon die Menschen am Brummi-Lenkrad, dennoch haben sie einen Einfluss auf den Verbrauch, der bis zu zehn Prozent ausmachen kann. Intensives Eco-Training der Fahrer sei daher ein adäquates Mittel, um den Konsum der Asphalt-Frachter zu senken und die Umwelt zu entlasten. Was im harten Wettbewerb der Spediteure deren Konkurrenzfähigkeit wesentlich verbessern könnte.
(© Auto-Medienportal.NET aum/mk)

Der Iveco S-Way LNG-Truck© Autoren-Union Mobilität/Iveco
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Handy-Nutzer neigen zu größeren Risiken

Laut einer aktuellen gemeinsamen Studie der TH Köln und der irischen Universität Limerick zum Thema „Smartphone Use While Driving: An Investigation of Young Novice Driver (YND) Behaviour“ (übersetzt in etwa „Smartphone-Nutzung am Steuer – Verhaltensforschung bei jungen Fahranfängern“) neigen junge Autofahrer, die während der Fahrt ihr Smartphone benutzen, auch zu weiterem riskanten Fahrverhalten. Dazu gehören Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, fahren ohne Führerschein, ignorieren roter Ampeln oder die Mitnahme von zu vielen Passagieren im Kraftfahrzeug.

Rund 700 junge Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland wurden befragt. Auffällig war, dass eine ganze Gruppe der Teilnehmer verschiedene Arten von hochriskantem Verhalten an den Tag legt. Diese gaben an, nicht nur während der Fahrt zu telefonieren, die Smartphone-Nutzer unter den Fahranfängern wiesen generell eine höhere Risikobereitschaft im Straßenverkehr auf. 44 Prozent der Befragten räumten ein, ihr Smartphone zu verstecken, wenn sie es während der Fahrt benutzen. Ganze 55 Prozent der Befragten gibt sogar an, während der Fahrt Musik-Titel auf dem Smartphone zu suchen oder zu wechseln. Dieses Verhalten wird erstaunlich oft bei Fahranfängern beobachtet, die ansonsten zu keinerlei risikobehaftetem Verhalten tendieren. Dabei kann dies, während der Fahrt, genauso wie das Lesen oder Schreiben von Textnachrichten, zu starker Ablenkung führen und das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr deutlich erhöhen.

Aufgrund der Studienergebnisse appelliert das internationale Forschungsteam an die zuständigen Verkehrssicherheitsbehörden, sich gezielt an jüngeren Autofahrer und Fahranfänger zu wenden. Dies könnte durch Kampagnen, finanzielle Anreize bei der Versicherung oder gezieltem Feedback zu einer vorsichtigen Fahrweise realisiert werden. (AnK)

Junge Fahrer die das Smartphone nutzen, neigen zu riskanterem Verhalten.© DEGENER
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Im Zweifel nie!

Riskante Überholmanöver waren im Jahr 2020 die Ursache von Verkehrsunfällen, bei denen mehr als 16.000 Personen verletzt und 277 getötet wurden. Oft waren dabei Fehleinschätzungen, Fahrlässigkeit und Leichtsinn im Spiel. Im Jahr 2020 starb knapp ein Drittel aller auf deutschen Landstraßen getöteten Menschen bei einem Unfall mit dem Gegenverkehr. Die Sachverständigen von DEKRA erinnern daran, beim Überholen unter allen Umständen die zentrale Regel zu beherzigen: „Im Zweifel nie!“

  • Hohes Risiko auf Landstraßen
  • Bei geringster Unsicherheit aufs Überholen verzichten
  • Benötigte Strecke wird oft unterschätzt

„Wer zum Überholen ansetzt, muss wissen: Überholen darf er nur, wenn während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung oder Gefährdung anderer sicher ausgeschlossen ist“, sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei DEKRA, mit Verweis auf Paragraf 5 der Straßenverkehrs-Ordnung. Überholende müssen zudem deutlich schneller fahren als die zu Überholenden, und sie dürfen ein bestehendes Tempolimit nicht überschreiten.

Strecke frei und voll einsehbar?

„Klar ist auch: Überholt werden darf nur dort, wo es erlaubt ist. Also nicht im Geltungsbereich von Überholverbotsschildern“, betont die Unfallforscherin. „Eine durchgezogene weiße Linie zwischen den Fahrstreifen darf nicht überfahren werden, auch nicht teilweise.“ Ebenso ist das Überholen im Bereich von Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen tabu.

Hinzu kommt: Wer sicher überholen will, braucht Talent als Multi-Tasker. „Bevor ich ausschere, muss ich nach hinten schauen und prüfen, ob nicht schon ein nachfolgendes Fahrzeug zum Überholen angesetzt und Vorrang hat“, erklärt Ritter. „Gleichzeitig muss ich die Strecke vor mir genau im Blick behalten: Ist sie frei von Gegenverkehr? Kann ich sie voll einsehen? Wie verhalten sich die zu Überholenden? Ist die freie Strecke zum Überholen lang genug? Außerdem darf ich nicht vergessen zu blinken.“

Unterschätzt wird oft, wie viel Strecke man zum Überholen braucht. „Vielen ist nicht bewusst, dass insgesamt ungefähr doppelt so viel Strecke benötigt wird wie für den reinen Überholvorgang“, erklärt Ritter. „Man muss sich klar machen, dass Gegenverkehr jederzeit möglich ist, dass Sicherheitsabstände einzuhalten sind und dass auf Landstraßen ein Tempolimit von 100 km/h gilt. Zum Überholen eines 60 km/h fahrenden Lkw braucht man dort von Überholbeginn an eine freie Strecke von knapp 600 Metern.“

Diese Tatsache und die hohen Fahrgeschwindigkeiten machen das Überholen auf Landstraßen so gefährlich. Riskante Überholmanöver sind hier die zweithäufigste Ursache von tödlichen Unfällen. „Schon beim geringsten Zweifel darf unter keinen Umständen überholt werden“, betont Ritter. „Das gilt ohne Ausnahme, wenn Kurven oder Kuppen die Sicht nehmen oder im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen.“ Auch vom „Kolonnenspringen“ rät die Unfallforscherin dringend ab. „Damit bringt man nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Der geringe Zeitgewinn ist es nicht wert, sich auf lebensgefährliche Manöver einzulassen.“

Überholte dürfen nicht schneller werden

Beim Wiedereinscheren muss zum überholten Fahrzeug genügend Abstand gehalten werden. Es darf nicht geschnitten oder zum Abbremsen genötigt werden. Für Fahrzeuge, die überholt werden, wiederum gilt: Sie dürfen während eines Überholvorgangs nicht beschleunigen und müssen einem Überholenden das Einscheren ermöglichen. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Größte Vorsicht ist beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen geboten. Vor allem dann, wenn deren Blinkleuchten verschmutzt oder durch Arbeitsgeräte verdeckt und für den nachfolgenden Verkehr nicht erkennbar sind; ein Traktor könnte somit „unangekündigt“ abbiegen. Und manchmal wird es durch überbreite oder beladene Fahrzeuge auf schmalen Straßen so eng, dass zum Überholen nicht genügend Sicherheitsabstand bleibt.

Wichtig auch: Radfahrer, Krafträder und andere einspurige Fahrzeuge dürfen innerorts nur mit mindestens 1,5 Meter, außerorts mit 2 Meter Abstand überholt werden, wobei sich die größere Distanz bei Kindern auch innerorts empfiehlt. Beim Vorbeifahren an wartenden Linien- und Schulbussen sind ebenfalls 2 Meter Mindestabstand zu halten. Beim Heranfahren von Bussen an Haltestellen mit eingeschaltetem Warnblinker besteht Überholverbot. Haltende Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker dürfen nur in Schritttempo passiert werden.

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen

Und was gilt auf der Autobahn? „Vielen ist offenbar nicht bewusst, dass sie nach dem Überholen wieder auf die rechte Spur wechseln müssen, denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Ritter. Eine Faustregel besagt: Kann man bis zum nächsten Überholen auf der rechten Spur länger als 20 Sekunden fahren, muss man sie auch nutzen. Rechts zu überholen ist auf Autobahnen in der Regel untersagt. Ausnahmen gelten für Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen. Ebenso für Kolonnen bis Tempo 80 km/h, wenn es auf dem rechten Fahrstreifen maximal 20 km/h schneller vorangeht als links. © DEKRA

Viele Unfälle durch riskantes Überholen.© DEKRA
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