Elektronische Lernstandsbeurteilung – Ausbilden, was geprüft wird

ZIELGERICHTETE VORBEREITUNG

Seit 1. Januar 2021 wird die Optimierte Praktische Fahrerlaubnis-Prüfung (OPFEP) mit dem Fahraufgabenkatalog und dem neuen elektronischen Prüfprotokoll angewendet. Damit sollen verbindliche Standards geschaffen werden, um sicherzustellen, dass bundesweit alle Absolventen dazu befähigt werden, auf allen Strecken (auch international) ein Kraftfahrzeug „sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst“ zu führen. Den einheitlichen Rahmen dazu bilden für die Prüforganisationen die Fahraufgabenkataloge und das „elektronische Prüfprotokoll“ (ePp). Auf dieser Basis arbeitet auch das neue Tool „eLBe“.

Grundlage für die neue Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung mittels elektronischem Prüfprotokoll (ePp) sind die „Fahraufgabenkataloge der praktischen Fahrerlaubnisprüfung“. Sie sind ein umfangreicher Teil der neuen Prüfungsrichtlinien. Durch sie soll die individuelle Fahrkompetenz der Bewerber nach neuen Standards bewertet werden. Den Sachverständigen dient dazu als Werkzeug das „elektronische Prüfprotokoll“, mit dem sie in der Lage sind, zu dokumentieren und eine Rückmeldung zu geben. Dazu kann das Werkzeug für die Fahrlehrer, die „elektronische LernstandsBeurteilung“, in diesem Prozess eine wesentliche Rolle spielen.

OBJEKTIV UND TRANSPARENT

In den für jede Klasse einzeln beschriebenen Fahraufgabenkatalogen sind nicht nur die sicherheitsrelevanten Fahraufgaben selbst, sondern auch die Anforderungen an die Fahrerlaubnisbewerber für die Bewältigung der Aufgaben detailliert definiert. Die inhaltliche Festlegung von Fahrkompetenzbereichen, Fahraufgaben und den dazugehörigen Bewertungs- und Entscheidungskriterien dient der Erhöhung der Objektivität und Transparenz des Prüfungsverfahrens. Deshalb wird der Fahraufgabenkatalog zu einer der zentralen Grundlagen für die Ausbildung in den Fahrschulen – und verbindlicher Bestandteil jeder praktischen Prüfung: Die Durchführung aller Fahraufgaben ist rechtlich ver­bindlicher Prüfungsinhalt. Dabei muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) alle Fahraufgaben aufsuchen, sofern dies durch die äußeren Bedingungen möglich ist. Im Sinne der adaptiven Prüfstrategie erfolgt dies gegebenenfalls wiederholt. Das heißt, er muss sich vergewissern, ob ein beobachtetes Verhalten des Bewerbers nur situativ war oder als systematisch einzustufen ist.

DIREKTER WEG ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG

Nachdem die aaSoP zur Bewertung der praktischen Prüfung die standardisierten elektronischen Prüfprotokolle (ePp) einsetzen, ist es nur konsequent, wenn die Fahrschulen ihre Kundschaft mit einer ganz ähnlichen Software intensiv auf die Prüfung vorbereiten. Mit der theoretischen Grundlage in den Fahraufgabenkatalogen sowie der praktischen Software zur LernstandsBeurteilung bereiten Sie Ihre Kundschaft zielgerichtet auf die erwartete „Bewältigung sicherheitsrelevanter Fahraufgaben“ vor, ohne Umwege, eben „Ausbilden, was geprüft wird“!

TRANSPARENZ IN DER AUSBILDUNG

Erst recht, wenn das neue Werkzeug so perfekt in die Fahrschulverwaltung eingebunden ist wie „eLBe“ in das DEGENER Fahrschuloffice 360°! Der Vorteil: Ausbildung und Bewertung der Fahrkompetenzen folgen nicht nur demselben Katalog wie in der amtlichen Prüfung. Zudem werden die „eLBe“-Daten direkt an das Fahrschuloffice übertragen. Dadurch sind die Daten nicht nur jederzeit für den Fahrlehrer abrufbar. Gleichzeitig können Sie Ihren Schülerinnen und Schülern jederzeit eine objektive Einschätzung des Lernstandes sowie eine genaue Dokumentation der Ausbildung geben: Denn Ausbildungsdokumentation und elektronische LernstandsBeurteilung werden direkt an Ihr Fahrschuloffice 360° übertragen und sind sofort verfügbar im Büro, für die Fahrlehrer (mobil) und für den Fahrschüler im Fahrschulcampus 360°. – Näher an der praktischen Prüfung!

Vorbereitung und Bewertung gemäß dem Fahraufgabenkatalog – So haben Sie den Lernverlauf Ihres Schülers im Blick! © DEGENER
Mit der elektronischen Lernstandsbeurteilung (eLBe) können die Leistungen der Fahrschüler dokumentiert und beurteilt werden – und das transparent und rechtssicher! © Adobe Stock
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