OPTIMALE PRAXIS-VORBEREITUNG mit den Fahraufgabenkatalogen von DEGENER!

Übersichtlich, gut lesbar und in strukturierter Form bieten diese Bücher Auszüge der entsprechenden Klassen aus der neuen amtlichen Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung, gültig seit Januar 2021. Sie eignen sich sowohl für Anwärter als auch für gestandene Fahrlehrer, ideal zur Planung, Vorbesprechung und Analyse der in einer Prüfung zu fahrenden Aufgaben.

Zudem bieten die Bücher einen Zugang zum elektronischen Prüfprotokoll, mit dem die aaSoP die praktischen Prüfungen ab sofort dokumentieren. Wesentliche Neuerungen sind die Bewertungskriterien und der – die Grundfahraufgaben ergänzende – neue Fahraufgabenkatalog der praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Hier werden detailliert die „Anforderungsstandards“ an die Fahraufgaben, die damit geprüften Fahrkompetenzbereiche bzw. „Beobachtungskategorien“ und fünf „Bewertungskriterien“ zur Einschätzung der Fahraufgabenbewältigung beschrieben.

Mit diesen Fachbüchern gewährleisten Sie eine ideale Verzahnung von Fahrschulausbildung und Fahrerlaubnisprüfung und bieten somit eine umfassende Prüfungsvorbereitung!

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Fahraufgabenkatalog Klasse A

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Das Buch präsentiert in übersichtlicher, lesbarer und optisch strukturierter Form einen Auszug aus der neuen amtlichen Prüfungsrichtlinie für die praktische Prüfung der Zweiradklassen, gültig ab Januar 2021. Es eignet sich sowohl für Anwärter als auch für gestandene Fahrlehrer, ideal zur Planung, Vorbesprechung und Analyse der in einer Prüfung zu fahrenden Aufgaben.

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Fahraufgabenkatalog Klasse B(E)

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Als Basis für das elektronische Prüfprotokoll zur Bewertung der Prüfungsfahrten, schafft der Fahraufgabenkatalog Klarheit darüber, worauf sich die Ausbildenden und ihre Fahrschüler und Fahrschülerinnen in der praktischen Fahrprüfung einstellen müssen. Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse B und BE haben wir die amtliche Textfassung zu den Anforderungen und Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben im Sinne der Übersichtlichkeit aufbereitet – und geschickt kombiniert: Die wenigen Abweichungen der beiden Kataloge, also Hinweise und Fehlerbewertungen, die jeweils nur für B oder BE gelten, sind selbstverständlich hervorgehoben. Hier finden Sie sich schnell zurecht.

Hier Leseprobe als PDF herunterladen:

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Fahraufgabenkatalog Klasse C

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Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse C haben wir die amtliche Textfassung zu den Anforderungsstandards und den dazugehörigen Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf eine Art zusammengefasst, die den Schwerpunkt auf Übersichtlichkeit legt.

Fahraufgabenkatalog Klasse D

Fahraufgabenkatalog Klasse D

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Im DEGENER Fahraufgabenkatalog für Klasse D haben wir die amtliche Textfassung zu den Anforderungsstandards und den dazugehörigen Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben der praktischen Fahrerlaubnisprüfung auf eine Art zusammengefasst, die den Schwerpunkt auf Übersichtlichkeit legt.

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Sozialvorschriften

Die Sozialvorschriften dienen dem Schutz der Fahrer und haben da­mit indirekt großen Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Dieser Band hilft die komplexen und häufig auch schwer verständlichen Verordnungen und juristischen Zu­sammenhänge zu verstehen. Die schwierigen Formulierungen der Verordnungen und komplizierten Zusammenhänge werden anschau­lich, verständlich und praxisnah dargestellt. Zahlreiche Praxisbil­der, erklärende Grafiken und ein übersichtliches Layout tragen dazu bei. Darüber hinaus werden hier die wichtigsten Rechte und Pflichten des Berufskraftfahrers verständlich dargestellt. Damit eignet sich dieser Band sowohl für die Aus-­ als auch für die Weiterbildung. Durch die klare Gliederung kann dieses Werk aber auch wunderbar als Nach­schlagewerk verwendet werden.

Inhalte:

  • Anwendung d. Sozialvorschriften
  • Kontrollgeräte und digitaler Tachograph (DTCO 4.0)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Sonntagsfahrverbot
  • Ferienreiseverordnung
  • Pflichten des Fahrers in der Aus­- und Weiterbildung
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • zahlreiche Abbildungen und Übersichten
  • Inhalte nach der neuen Verord­nung (EU) 2020/1054

Frank Erhardt · Dirk Wegner

DEGENER BKF-TEILNEHMERBAND SOZIALVORSCHRIFTEN Art.-Nr. 41105
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Straßenverkehr in Zahlen

Das deutsche Straßennetz ist in der Summe mehr als doppelt so lang wie der Abstand zwischen der Erde und dem Mond. Darunter nehmen Bundesfernstraßen eine Länge von 51.033 km ein – aufgeteilt auf 13.191 km Bundesautobahnen und 37.842 km Bundesstraßen. Landes- und Staatsstraßen nehmen eine Länge von 86.924 km ein und alle Kreisstraßen ergeben eine Strecke von 91.826 km. Dazu kommen noch sonstige Straßen mit einem Schätzwert von rund 600.000 km (Stand 01. Januar 2020, Quelle BMVI).

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StVO – Novelle, Änderungen, Bußgeld

Gut ein Jahr nach der Verkündung der geänderten StVO haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der Bundesrat stimmte am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zu. Seit dem 9. November gelten unter Anderem verschärfte Strafen und höhere Bußgelder bei zu hoher Geschwindigkeit, fürs Falschparken und Autoposing. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundes­minister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt. Die Änderungen der Buß- und Verwarngelder sollen der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr dienen. Mit der aktuellen Verordnung hat das lange Ringen zwischen Bund und Ländern nun ein Ende. Die erste Version war bereits im Frühjahr 2020 wegen eines Formfehlers gescheitert. Die Änderungen der Reform lassen das Schnellfahren, das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden und das Falschparken deutlich teurer werden.

Halten und Parken

Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe sieht die Novelle des Bußgeldkatalogs abschreckende Geldbußen vor. Dafür können ab sofort Geldbußen von bis zu 110 Euro fällig werden. Bei schwereren Verstößen kann dazu auch ein Punkt im Fahreignungsregister hinzukommen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder dem Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder auch das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve ruft ein Bußgeld von 35 Euro ab und für allgemeine Halt- und Parkverstöße können bis zu 25 Euro fällig werden. Die Einstufung der verschiedenen Verstöße erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Rettungsgasse

Wer unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt, muss sich darauf einstellen, dass dies jetzt genauso verfolgt und geahndet wird wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Dazu kommen noch zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Sonstige Regelverstöße

Weitere Verstöße ziehen zudem von nun an ein höheres Bußgeld nach sich. So kann die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet werden, genauso wie das sogenannte Auto-Posing mit unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren. Zudem ist für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts eine Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Dazu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister. (AnK)

Verbotswidriges Parken zieht schwerere Bußgelder nach sich.© DEGENER
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Synthetische Kraftstoffe sind keine Vision mehr

Umweltfreundliche Kraftstoffe, die in jedem Verbrennungsmotor eingesetzt werden können und dennoch dem Klima nicht schaden. Was eine Zukunftsvision war, haben das Institut für Energieverfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen (IEC) der TU Bergakademie Freiberg und Chemieanlagenbau Chemnitz (CAC) bereits umgesetzt. Mit ihrem marktreifen Verfahren können sie bereits jetzt synthetisches Benzin aus Methanol herstellen, das aus Kohlendioxid (CO2) und „grünem“ Wasserstoff (H2) erzeugt wird – ganz ohne fossile Rohstoffe. Das haben die beiden Partner jetzt dem „e-Fuels-Forum“ im Rahmen einer Deutschlandtour an der Demonstrationsanlage der TU Bergakademie Freiberg präsentiert.

Die e-Fuels sind nicht nur klimaneutral in der Herstellung. Mit ihnen können auch die weltweit rund 1,4 Milliarden Fahrzeuge im Bestand problemlos als Zumischung betankt werden. Die Demonstrationsanlage an der TU Bergakademie Freiberg stellt heute 100 Liter pro Stunde her. In einer ersten industriellen Anlage sollen es bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr werden, ab 2024 dann bis zu 250.000 Tonnen. Ziel ist bis 2030 jährlich eine Million Tonnen synthetisches Benzin. „Diese Menge leistet bei einem jährlichen Verbrauch in Deutschland von etwa 16 Millionen Tonnen Ottokraftstoff einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele“, erklärt Jörg Engelmann, Geschäftsführer CAC.

Um große Mengen an regenerativ gewonnener Energie für die Energiewende in Deutschland zur Verfügung zu stellen, ist Import aus energiebegünstigten Ländern mit viel Sonne und Wind notwendig. Hier kommt ein weiterer Vorteil von strombasierten synthetischen Kraftstoffen ins Spiel: Umgewandelt in e-Fuels beziehungsweise deren Rohstoffe Wasserstoff und Methanol ist „grüner“ Strom in großen Mengen transportierbar und damit auch hierzulande nutzbar.

CAC und das IEC arbeiten bereits seit 2008 auf dem Gebiet „Power-to-X“. „Das X kann dabei vieles sein: Neben Benzin lassen sich auch Diesel, Kerosin, Methanol, Ammoniak, Gas oder Flüssiggas aus CO2 und Wasser herstellen. Alles, was man braucht, sind Strom, Katalysatoren und Reaktoren“, erklärt Prof. Dr. Martin Gräbner, Direktor des IEC. Die Demons­trationsanlage für synthetisches Benzin wurde 2009 als bundesweit erste ihrer Art auf Basis der Laborergebnisse zu Kohlenwasserstoffsynthesen der TU Bergakademie Freiberg errichtet.
© (Auto-Medienportal.NET aum)

e-Fuels – Klimaneutrale Energie© Detlev Müller/TU Bergakademie Freiberg
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