Die richtige Wahl der Geschwindigkeit – außerhalb geschlossener Ortschaften
In Paragraph 3 „Geschwindigkeit“, Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es im ersten Satz: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (…)“ – Bei der Diskussion…