Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität

Richtiges Verhalten in Notsituationen rettet Leben! Berufskraftfahrer sind häufig die Ersten an einem Unfallort und müssen in Notsituationen richtig reagieren und wissen, was zu tun ist. Arbeitsunfälle müssen vermieden werden. Dieser Band klärt über Vorbeugungsmaßnahmen und richtiges Verhalten bei Kriminalität auf. Dazu gibt es Informationen zur Verhinderung von Ladungs- und Fahrzeugdiebstahl und zur Sicherung von Fahrzeugen. Das Kapitel Fahrsicherheit & Sicherheitssysteme gibt Tipps Notsituation zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie auch am Ende dieses Bandes Ihr Wissen, anhand unserer Quizfragen, überprüfen und so das Erlernte noch einmal verinnerlichen.

Inhalte:

  • fahrbedingte Unfallfaktoren
  • Typologie und Risiken der Arbeitsunfälle
  • richtiges Verhalten bei Unfällen
  • Verhalten in Notsituationen
  • Darstellung der Kriminalitäts-Problematik und Maßnahmen zur Vorbeugung; besonderer Schwerpunkt: Schleusung illegaler Einwanderer
  • Fahrsicherheit & Sicherheits­systeme
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Werbe- und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer

Datenschutz und Informationspflichten sind bei Internetwerbung, Facebook und anderen Plattformen sind zu großen Themen geworden, mit denen sich Fahrschulunternehmer in der täglichen Praxis beschäftigen müssen. Denn das sind die Informationsquellen – die zur Entscheidung welche Fahrschule die „richtige“ ist – von der größten Zielgruppe genutzt werden. Auch im Bereich der Werbung mit Preisen und Gutscheinen sind rechtliche Änderungen zu beachten. Die 3. überarbeitete Auflage des Werkes „Werbe- und Wettbewerbsrecht für Fahrlehrer“, aus der Reihe der Fahrlehrer-Bibliothek des DEGENER Verlags, verschafft Ihnen einen hervorragenden Überblick über die Regeln, die ein Fahrlehrer bei der Werbung beachten muss. Branchengerecht und in klarer Sprache werden die durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eröffneten Spielräume erläutert, die man nutzen kann und muss, um am Fahrschulmarkt bestehen zu können. Dabei ist immer der rechtliche Rahmen zu beachten, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Das Werk zeigt anhand zahlreicher bebilderter Beispiele aus der Praxis, wie man Fehler vermeiden kann. Und das entsprechende Khow-how mit Praxistipps hilft bei der Gestaltung von zukünftigen Werbemaßnahmen. Dabei legt der Autor besonderen Wert auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und die damit zusammenhängenden rechtlichen Probleme, die im Bereiche der Online-Werbung entstehen können.

Der Autor behandelt unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Welche Gesetze gelten im Wettbewerbsrecht?
  • Was ist bei der Werbung im Internet zu beachten?
  • Welche Stolperfallen verbergen sich hinter Gutscheinaktionen?
  • Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und wie betrifft sie mich?

Kompetent und übersichtlich für die Praxis aufbereitet von Syndikusrechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschul-Wettbewerbsrecht. Das lese- und lernfreundliche Werk ist für die Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes gleichermaßen geeignet.

(Peter Breun-Goerke)

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Vermittlung von Kompetenz in der Fahrschulausbildung ist auch gesellschaftliche Verantwortung

Es gibt ihn immer noch! – Den viel zu hohen prozentualen Anteil junger Fahrerlaubnisinhaber*innen an schweren und schwersten Verkehrsunfällen! Auch deshalb wurden Themen wie „Fahr­kompetenzdefizite und Unfälle“ oder Verkehrs-wahrnehmung und Gefahrenvermeidung“ 2018 in die Fahrlehrerausbildung aufgenommen.

Seit 2018 werden in Deutschland Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer nach dem neuen Recht ausgebildet. Für den Gesetzgeber ist die Anhebung und der Erwerb pädagogisch/psychologischer Kompetenzen für zukünftige Fahrlehrer-anwärterinnen und -anwärter ein wesentliches Ziel in der Fahrlehrerausbildung. Ihr Anteil wurde im Vergleich zur „alten“ Fahrlehrerausbildung quasi verdoppelt. Aus gesellschaftlicher Sicht sollte das Ziel einer guten Fahrschulausbildung in der Vermittlung von Kompetenzen liegen, die stark präventiv auf die Fahrschüler wirken.

Aus rein didaktischer Sicht gelingt das nur, wenn der persönliche Bezug zu einem Lehrenden, einer Fahrlehrerin, einem Fahrlehrer, einer Dozentin, einem Dozenten, hergestellt werden kann! Dann ist es möglich, Werte und Einstellungen zu verändern, Denkprozesse anzuregen und im optimalen Fall ein Unglück zu verhindern. – Der Wert guter Theorie- und Praxisausbildung ist unbezahlbar und rettet Leben.

Der pädagogische Grundsatz, es sollen auch die schwächeren Teilnehmenden gefördert werden, sollte in jeder Form des Unterrichts beherzigt werden. Letztendlich ist es die kluge Mischung aus bewährter Didaktik und dem Einsatz innovativer Technologien, die eine erfolgreiche Bildungsarbeit ausmacht.

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Alle zwei Minuten kollidiert ein Auto mit einem Tier

Die deutschen Autoversicherer haben im vergangenen Jahr rund 272.000 Wildunfälle registriert. Trotz der Einschränkungen in der Corona-Pandemie sank die Zahl der Zusammenstöße mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wild­tieren nur leicht. „Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wie die Daten des GDV weiter zeigen, sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für einen Unfall zahlten die Versicherungsgesellschaften 2020 im Durchschnitt über 3100 Euro, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen. Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro. Autofahrer sollten die Warnschilder vor Wildwechsel beachten und ihre Fahrweise entsprechend anpassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherungsunternehmen haben den Teilkaskoschutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten, weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
© (Auto-Medienportal.net aum)

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Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) – wie geht es weiter mit den Teilnahmebescheinigungen?

Aufgrund der am 18. April 2018 erlassenen Richtlinie (EU) 2018/645 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, informierte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausbildungsstätten über die Einstellung und den Abruf von Teilnahmebescheinigungen durch Ausbildungsstätten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde mit der Errichtung des BQRs beauftragt, dies erfolgte aufgrund einer Vorgabe in der genannten Richtlinie.

Damit ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ab dem 23.05.2021 sukzessive den bisher im Führerschein eingetragenen Unionscode „95“. Der FQN durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zustän­digen Behörde, die nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesdruckerei mit der Produktion und Personalisierung des FQN beauftragt. Er weist dann eine bestehende (beschleunigte) Grundqualifikation nach.

Die Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen in einem automatisierten Verfahren von den anerkannten Ausbildungsstätten in das BQR eingetragen werden, dies soll soweit geplant ab dem 29.11.2021 möglich sein. Somit kann künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation können ebenfalls Einträge in das Register vorgenommen werden. Auch gilt dies für: Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Um die entsprechenden Eintragungen und Abrufe im Register zu tätigen, müssen Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde staatlich anerkennen lassen, sofern Sie noch nicht über eine staatliche Anerkennung verfügen. Bislang gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten gelten längstens bis zum 02.12.2022 als anerkannt (vgl. § 30 Abs. 1 BKrFQG). Gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätten können bis zum Erhalt einer staatlichen Anerkennung lediglich Papierbescheinigungen ausstellen, sie erhalten keinen Registerzugriff. Der Erhalt einer staatlichen Anerkennung kann auch vor Ablauf der Frist am 02.12.2022 beantragt werden, um einen Registerzugriff zu erhalten. Die Anerkennungsbehörde wird unmittelbar nach der staatlichen Anerkennung die notwendigen Kontaktdaten der Ausbildungsstätte an das KBA übermitteln.

Die staatlich anerkannten Ausbildungsstätten erhalten sowohl einen lesenden als auch einen schreibenden Zugriff auf das BQR.Die Eintragungen in das Register und die Auskünfte aus dem Register können dann über eine vom KBA bereitgestellte Webanwendung übermittelt werden. Diese kann dann über einen standardmäßigen Internet-Browser aufgerufen werden. Der Zugriff auf die Webanwendung erfordert eine zuvor erfolgreiche Authentifizierung mithilfe des Elster-Unternehmenszertifikats. Hierzu dient die Schnittstelle „NEZO“ des Elster-Unternehmenskontos in der Webanwendung zum BQR. Die Nutzung des Elster-Unternehmenskontos ist kostenfrei und verpflichtend (Weitere Details zum Elster-Unternehmenskonto finden Sie auf der Website des KBA).

Ihre abgegebenen Daten gegenüber der Anerkennungsbehörde sollten dabei den Unternehmensdaten gleichen, die bereits im Elster-Zertifikat hinterlegt sind, da ansonsten der Zugriff auf das BQR nicht gewährleistet werden kann. Damit haben Sie dann die Möglichkeit, über das Internet die Webanwendung aufzurufen, um auf das Register zuzugreifen. Eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (Webservice) wird damit noch nicht zur Verfügung gestellt, somit wird es vorerst nicht möglich sein, eine eigene (möglicherweise bei Ihnen bereits existierende) Softwarelösung zu integrieren. Das liegt an der mangelnden Fähigkeit des Authentifizierungsverfahrens mit Webservices zu kommunizieren. Dies wird zeitnah zur Verfügung gestellt, sofern das Authentifizierungsverfahren in einen Webservice eingebunden werden kann. (AnK)

Die Informationswege des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters© KBA
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
Fahrerqualifizierungsnachweis (Quelle: Kraftfahrtbundesamt)
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