DEGENER 360° simdrive TRUCK & BUS: besser schneller ausbilden

Das Lkw fahren von heute hat mit dem „Brummi“ fahren von früher nur noch wenig gemein. Inzwischen ist aus der Ausbildung eine umfassende Berufskraftfahrer-Qualifikation geworden – und nicht nur der Fahrer-Arbeitsplatz hat sich verwandelt. Die Fahrer im Güterkraft- und im Personenverkehr tragen im Wortsinn große Verantwortung – vor allem in Bezug auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer: Moderne Dimensionen der Fahrzeuge, zunehmend dichter Verkehr auf allen Strecken und eine enge Verkehrsführung im Stadt- und Landverkehr machen das Fahren nicht eben leichter.

Mehr Sicherheit durch „ER-FAHRUNG“

Was in der Schiff und Luftfahrt-Ausbildung längst selbstverständlich ist, gewinnt deshalb auch in der Fahrausbildung für Lkw- und Busfahrer an Bedeutung: Das möglichst realitätsnahe Training am Simulator macht es möglich, Fahrsituationen gefahrlos durchzuspielen und z. B. Lenkroutinen für Rangierfahrten mit verschiedenen Fahrzeugkombinationen einzuüben. Nutzen Sie die Vorteile des neuen Lkw-Simulators für die Führerscheinausbildung der Klasse C/CE sowie für die beschleunigte Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung von Berufskraftfahrern. – Mit dem Simulator machen Ihre Fahrschüler sich im Schonraum mit den Grundzügen des Fahrens schwere Nutzfahrzeugen vertraut, ohne Umweltbelastung und ohne Materialverschleiß. Der Simulator bekommt auch bei ungeschickten Rangiermanövern keine Kratzer, er verzeiht ungünstige Schaltvorgänge und stört weder Anlieger noch treibt er die Daten der innerstädtischen Abgasmessstationen in die Höhe.

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Saisonstart 2.0: Schlüsselzahl B196 – professionell und kompetent vermitteln

Durch die besonderen Umstände dieses Frühjahrs hat sich nicht nur der Saisonstart für die Motorradfreunde verschoben, sondern auch die Nachfrage nach Zweiradausbildungen enorm angestaut. Mit der Wiederbelebung der Fahrschulen treten in diesem Jahr erstmals nicht nur die üblichen Zweirad-Kandidaten in den Fahrschulen an, sondern auch eine ganz neue Kategorie von Fahranfängern – nämlich erfahrene Autofahrer, die sich gerade in diesen Tagen über eine neue Möglichkeit freuen, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt z. B. mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder einem Zweitwagen zur Arbeit zu fahren.

Denn seit Jahresbeginn ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, die laut Bundesverkehrsministerium einen alten Besitzstand quasi „wiederbeleben“ soll: „Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980 bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3, Leichtkrafträder – damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h – ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften.“ (Webseite des BMVI)

Dabei geht es aber nicht um den „Einschluss“ der Fahrerlaubnis A1 in die Pkw-Klasse B, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B per Schlüsselzahl, an die eine theoretische und praktische Fahrerschulung geknüpft wurde.

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Hygienekonzepte als neue Normalität: das gibt Rabatt!

Nach einer für alle schwierigen ersten Phase des „Aussetzens“ führt der Weg zurück in die Normalität offenbar in eine „modifizierte“ Normalität. Einerseits werden immer mehr Aktivitäten wieder möglich, andererseits sind langfristig bestimmte Bedingungen an die neuen alten Freiheiten gebunden. Gäste in Restaurants hinterlassen ihre persönlichen Daten, die ersten Flugreisenden füllen umfangreiche Formulare aus – und eine App für Mobiltelefone soll das Nachverfolgen von Infektionen erleichtern. Seit kurzem steht die Corona-Warn-App des Bundes zum Download bereit, mit deren Hilfe Infektionsketten nachvollziehbar und die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden sollen. Zwar ist das Installieren der App für alle Bürger freiwillig, die Regierung wirbt aber mit hohen Datenschutz-Standards und im Sinne der besseren Wirksamkeit für eine breite Nutzung. Auch Ärzte unterstützen die neue App.

Im alltäglichen Umgang haben wir uns unterdessen an die neuen ständigen Begleiter wie Abstandsregeln und Mund-Nasen-Schutz-Masken in bestimmten Bereichen (Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel) so gut wie gewöhnt. Doch gerade, weil sie nicht (mehr) grundsätzlich zu tragen sind, fällt es manchen Menschen offenbar schwer, stets und ständig an die eigenen Masken zu denken.

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Bleiben Sie entspannt: Wir verlängern Ihre „Zahlpause“ – doppelt!

In dieser hochmotivierten und arbeitsintensiven Phase der Wieder-Eröffnung wollen wir Sie nicht mit Formalitäten belasten, sondern weiterhin gezielt unterstützen. Deshalb haben wir intensiv mit unserer Hausbank für Sie verhandelt – und die „Aktion Zahlpause“ erfolgreich verlängert!

Das bedeutet für Sie: Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie in Ruhe wieder Fahrt aufnehmen können. Weil das Unterrichten junger Fahranfänger mit den modernsten Mitteln noch viel besser funktioniert als mit „ollen Kamellen“, sollten Sie die Gelegenheit nutzen: Schaffen Sie sich jetzt ein modernes SMART-Display an – und beginnen Sie erst in 6 Monaten mit der Ratenzahlung. Aktuell nicht nur im Rahmen einer Finanzierung (Mietkauf), sondern auch in Verbindung mit einem Leasing-Vertrag möglich!

Noch einmal exklusiv für DEGENER-Kunden: Neues Display sofort, Zahlungsbeginn später!

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Bei uns bereits integriert: Die StVO-Novelle 2020

startklar-scan-teach-360-stvo-novelleIm Trubel um die aktuellen Einschränkungen, Fahrschulschließungen und während der Phase der schrittweisen Wiedereröffnungen ist die als „besonders fahrradfreundlich“ angekündigte StVO-Novelle Ende April beinahe unbemerkt in Kraft getreten. Bisher hat die Novelle allerdings eher durch empfindliche Bußgeldverschärfungen von sich reden gemacht. Besonders der Umstand, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerorts (außerorts 26 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert wird, sorgt für Schlagzeilen. So erhielt eine Online-Petition unter dem Stichwort „Führerscheinfalle“ regen Zuspruch, während eine ähnlich lautende Petition auf dem offiziellen Portal für epetitionen des Deutschen Bundestages eher unbeachtet blieb. Inzwischen wurde auf dem offenen Portal auch eine – allerdings weit weniger erfolgreiche – Petition zum Erhalt der StVO-Änderungen gestartet: Verkehrssicherheit erhöhen, StVO Novelle beibehalten.

Dem großen Presserummel und den noch gültigen Einschränkungen zum Trotz haben wir unterdessen alles für Sie vorbereitet: In der Unterrichtsoftware SCAN & TEACH® 360° RED stehen Ihnen alle Neuheiten der StVO-2020 bereits zur Verfügung – Sie können Sie einfach direkt im Unterricht aufrufen. Mehr dazu weiter unten.

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