AM 15 statt Mofa – Der neue Ergänzungsband Spezialwissen Klasse AM
Nach dem Ende des Modellversuchs in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hat sich das Verkehrsministerium zu keiner bundeseinheitlichen Regelung durchringen können: „Die Ergebnisse der Evaluationsberichte ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre).
So hängt unter anderem der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab.“ Die Folge ist eine einzigartige Neu-Regelung der Fahrerlaubnisklassen: AM 15 ist Ländersache.
Der Bundesrat hat Ende 2019 den Ländern die Entscheidung über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet überlassen, um laut Bundesverkehrsministerium dem „ebenfalls heterogenen Meinungsbild der Länder wie auch der die Interessen der Verkehrssicherheit vertretenden Institutionen und Verbände Rechnung zu tragen“ (BMVI).