Tagfahrlicht im Ausland
"Tagfahrlicht" - in einigen Ländern Pflicht
Nach Erkenntnissen der Landesverkehrswachten sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates kann es die Sicherheit im Straßenverkehr durchaus erheblich verbessern: das so genannte Tagfahrlicht für Pkw. Während es in Deutschland bei einer Empfehlung geblieben ist, gehört das Tagfahrlicht in einigen europäischen Ländern bereits zur Pflicht.
Auto-Urlauber sollten deshalb gut informieren. Für das Fahren ohne Licht am Tag müssen sie sonst mitunter tief in die Tasche greifen. Wer beispielsweise in Österreich ohne Abblend- oder Tagfahrlicht unterwegs ist, muss mit 15 Euro Strafe rechnen, in Dänemark sind es 70 und in Norwegen sogar bis zu 180 Euro*.
Doch auch das serienmäßige Tagfahrlicht ab Werk, das sich automatisch einschaltet und während der Fahrt nicht separat ausschalten lässt, birgt seine Tücken: Bei Fahrten durch griechische oder portugiesische Ortschaften könnte es als Abblendlicht angesehen werden. Das aber ist dort tagsüber verboten und wird mit einer Strafe von bis zu 70 Euro geahndet.
Eine einheitliche Regelung lässt derzeit noch auf sich warte
Zurzeit ist das Tagfahrlicht
ganzjährig vorgeschrieben | in |
jahreszeitlich begrenzt | in |
bisher lediglich empfohlen | in |
gar nicht geregelt | z.B. in |
untersagt ist das | in |
Stand: 10/2008 (Angaben ohne Gewähr)
Ergänzende Anmerkungen:
Ersatzlampen
Einige Länder wie Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Tschechien und Spanien schreiben die Mitnahme von Ersatzglühbirnen vor. Für Frankreich und die Slowakei wird die Mitnahme empfohlen. Praktisch sind Ersatzlampenboxen, die Lampen für die wesentlichen Lichtfunktionen enthalten. Wer keine Ersatzlampen vorweisen kann, muss Strafe zahlen.
Warnwesten
In Norwegen sowie in vielen europäischen Ländern (z.B. in Belgien, Österreich, Portugal, Spanien, Italien, Kroatien, Slowakei und Montenegro) sind außerdem Warnwesten vorgeschrieben. Sie müssen im Kraftfahrzeug mitgeführt und beim Verlassen des Fahrzeuges nach einer Panne oder einem Unfall angelegt werden.
Nähere Auskünfte zu den verkehrsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Staaten erteilen die Automobilklubs oder das Auswärtige Amt.
* Bußgeld-Angaben ohne Gewähr. Im Einzelfall erhebliche Abweichungen möglich.


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