Das ist neu im Jahr 2021

Neben allem Ungewohnten bringt dieser Jahreswechsel auch (darin liegt in diesem Jahr beinah etwas Tröstliches) die gefühlt „üblichen“ Neujahrsänderungen mit sich, z. B. Preissteigerungen in den elementaren Bereichen Müllabfuhr und Wasserversorgung sowie beim Autofahren, Tanken und Heizen – und die Rückkehr zu den alten Mehrwertsteuersätzen.

Für Fahrschüler und Ihre Ausbildungsinstitute, die Fahrschulen, treten zu diesem Jahreswechsel außerdem rechtliche Änderungen in Kraft, die deutliche Auswirkungen auf Ausbildung und Fahrprüfung haben: Sämtliche Fahrschüler müssen ab sofort eine „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung findet nach einheitlichen Kriterien statt, die im Fahraufgabenkatalog festgelegt sind. Jede Prüfung wird vom Prüfer in einem elektronischen Prüfprotokoll festgehalten und nach der Fahrt mit dem Bewerber besprochen. Die Änderung soll für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse sorgen. Erweiterte Fahrzeit und die Leistungsrückmeldung mit Empfehlungen des Prüfers zum weiteren Fahrkompetenzerwerb verlängern die praktischen Prüfungen im Vergleich zu vorher um jeweils ca. 10 Minuten.

Weiterlesen...

WAHRNEHMEN – ERKENNEN – VERMEIDEN

Bevor aus Fahranfängern kompetente Fahrer werden, muss der Grundstein für eine bewusstere Wahrnehmung der Verkehrssituationen gelegt werden – und für Strategien, mit den daraus resultierenden Gefahren richtig umzugehen. Dazu müssen wir uns klar machen, wie Menschen wahrnehmen und auf welcher Grundlage sie ihre Entscheidungen treffen.

Diplom-Psychologe Dr. Jan Genschow und Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher, u.a. Direktor des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK e. V.), geben in diesem Grundlagenwerk für die Fahrlehrerausbildung einen Einblick in die Prozesse menschlicher Wahrnehmung und ihre Grenzen in Bezug auf den Straßenverkehr. Unter dem Titel Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung beschreiben die Autoren, wie Fahranfänger auf den Weg gebracht werden können, alle wichtigen Elemente einer Verkehrssituation zu berücksichtigen, ihren weiteren Verlauf „vorherzusehen“ und das eigene Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Letztendlich, um so Gefahren für sich und andere zu vermeiden.

Gemeinsam haben die beiden Autoren unter anderem im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Innovationsbericht zum Fahrerlaubnisprüfungssystem verfasst, der sich vornehmlich mit den Grundlagen und Umsetzungsmöglichkeiten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung in der Fahranfängervorbereitung auseinandersetzt. In ihrer Analyse verschiedener Ausbildungskonzepte zur Schulung von Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung kommen sie zu dem Schluss, dass Fahrschüler mithilfe verkehrspädagogisch anspruchsvoller Ausbildungsmaterialien durchaus auf die Bewältigung von Anforderungen im Bereich der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung vorbereitet werden können, bevor sie im realen Straßenverkehr Fahrerfahrungen sammeln (müssen).

Der Band „Verkehrsverhaltenslehre Teil 3“ erscheint in der DEGENER FAHRLEHRER-BIBLIOTHEK – ein substanzielles Nachschlagewerk zur Vorbereitung auf die Fahrlehrerprüfung und eine wertvolle Unterstützung im Berufsalltag.

Weiterlesen...

Rechtliche Änderungen zum 1. Januar 2021

Ein schwieriges Jahr mit komplizierten Sonderregelungen macht langsam Platz für einen Neuanfang – und auch das kommende Jahr bringt einige rechtliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die sich auf Ihren Fahrschulbetrieb und die Verwaltung desselben auswirken. Wir haben softwareseitig alles für Sie vorbereitet und bringen Sie mit dem Update auf Version 20.6 des DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360° sicher in das Jahr 2021. Außerdem haben wir mit diesem Update eine Vielzahl von Features umgesetzt, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern.

Änderungen zum 1. Januar 2021

Ende der befristeten Umsatzsteuersenkung

Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19.6.2020 werden die Umsatz-steuersätze – nach der befristeten Umsatzsteuersenkung während des 2. Halbjahres 2020 – ab dem 01.01.2021 wieder auf 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) angehoben.Über die Einstellungen können / müssen Sie die befristete Um-satzsteuersenkung zum 01.01.2021 beenden.

Weiterlesen...

Praxisnah zur Prüfungsreife

Ab Januar 2021 ist es soweit: Das „elektronische Prüfprotokoll“ (ePp) zeigt den Bewerberinnen und Bewerbern im Anschluss an ihre fahrpraktischen Prüfungen detailliert auf, wo ihre Stärken und Schwächen liegen – und was sie z. B. in ihrer Zukunft als Führende von Kraftfahrzeugen noch verbessern können. Oder weshalb sie vielleicht im ersten Anlauf in der Prüfung gescheitert sind.

Die Entwickler von der TÜV | DEKRA arge tp 21 sind überzeugt, dass das elektronische Prüfprotokoll (ePp) durch festgelegte Anforderungsstandards und einheitlich definierte Bewertungskriterien, die in jeder Prüfung anzuwenden sind, einen wichtigen Beitrag leistet zur  Sicherstellung der bundesweit einheitlichen Prüfungsdurchführung. Hinter dem ePp verbirgt sich ein komplexes inhaltlich-methodisches Rückgrat: der Fahraufgabenkatalog. Er beinhaltet die Fahraufgaben („Anforderungsstandards“), die damit geprüften Fahrkompetenzbereiche („Beobachtungskategorien“) und Kriterien zur Einschätzung der Fahraufgabenbewältigung („Bewertungskriterien“). Diese Standards sind nicht völlig, aber neu strukturiert und durch die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung ergänzt worden. Neben den Grundfahraufgaben umfassen sie acht Fahraufgaben: 1. Ein- und Ausfädeln, Fahrstreifenwechsel, 2. Kurve, 3. Vorbeifahren, Überholen, 4. Kreuzung, Einmündung, Einfahren, 5. Kreisverkehr, 6. Schienenverkehr, 7. Haltestelle, Fußgängerüberweg sowie 8. Geradeausfahren.

Weiterlesen...

Automatikregelung: Geht jetzt alles „wie von selbst“?

Der sogenannte „Automatik-Vermerk“, amtlich im Führerschein dokumentiert als Schlüsselzahl 78, war vielen seit langem ein Dorn im Auge: Um die Beschränkung zu vermeiden, bevorzugen Fahrschüler seither die Ausbildung und praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, weshalb Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in der Fahrschülerausbildung relativ selten sind. Und das, wo gerade Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen in der Regel mit Automatikgetriebe ausgestattet sind, besonders E-Fahrzeuge. Wenn wir diese in Fahrschulen einsetzen wollen, muss die Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen attraktiver werden – und das geht nur ohne Beschränkung.

Die ab April 2021 in Kraft tretende Lösung verspricht genau dies: eine Fahrerschulung während der Ausbildung sorgt dafür, dass die Prüfungsfahrt ruhigen Gewissens auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt werden kann. Ohne Abwürgen des Motors, ohne Anfahrprobleme am Hang – mit der vollen Konzentration auf die Fahraufgaben. Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), ist optimistisch: Im DEGENER Video-Interview erklärt er die Vorzüge nicht nur für die Fahranfänger und ihre künftigen Prüfungsfahrten, sondern auch für diejenigen, die endlich die freie Fahrzeugwahl erlangen wollen. Und für die Fahrschulen, die endlich innovative Technik in Unterricht und Prüfung einsetzen können …

Weiterlesen...