Die Innovation: Theorieunterricht teilen

Bringen Sie Ihr Fahrschul-Team auf Kurs

In Zeiten von Abstands-Gebot und Distanzunterricht fällt es besonders auf, dass die Menschen eigentlich von Grund auf soziale Wesen sind. Wesen, die sich durch eine Gemeinschaft persönlicher Unterschiede auszeichnen – und den größten gemeinsamen Gewinn erzielen, wenn sie ihre Energien bündeln statt voneinander getrennt vor sich hin zu wursteln. Das gilt insbesondere für den Bildungs- und Ausbildungsbereich, in Schulen und Berufsschulen ebenso wie in Fahrschulen. Wir unterstützen Sie dabei.

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B197-Schulung jetzt starten!

Schalt-Fahrten im Vorgriff: Schulung jetzt starten – mit dem Datum noch warten

Wie schon häufiger in der Vergangenheit ist auch diese Änderung im Straßenverkehrsrecht nicht als Aprilscherz gemeint: Zum 1.4.2021 tritt die neue Automatik-Regelung mit der Schlüsselzahl B197 in Kraft, die trotz Automatik-Prüfung zu einer Fahrerlaubnis ohne Automatik-Beschränkung führt.

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Das ist neu im Jahr 2021

Neben allem Ungewohnten bringt dieser Jahreswechsel auch (darin liegt in diesem Jahr beinah etwas Tröstliches) die gefühlt „üblichen“ Neujahrsänderungen mit sich, z. B. Preissteigerungen in den elementaren Bereichen Müllabfuhr und Wasserversorgung sowie beim Autofahren, Tanken und Heizen – und die Rückkehr zu den alten Mehrwertsteuersätzen.

Für Fahrschüler und Ihre Ausbildungsinstitute, die Fahrschulen, treten zu diesem Jahreswechsel außerdem rechtliche Änderungen in Kraft, die deutliche Auswirkungen auf Ausbildung und Fahrprüfung haben: Sämtliche Fahrschüler müssen ab sofort eine „Optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) ablegen. Die praktische Führerscheinprüfung findet nach einheitlichen Kriterien statt, die im Fahraufgabenkatalog festgelegt sind. Jede Prüfung wird vom Prüfer in einem elektronischen Prüfprotokoll festgehalten und nach der Fahrt mit dem Bewerber besprochen. Die Änderung soll für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse sorgen. Erweiterte Fahrzeit und die Leistungsrückmeldung mit Empfehlungen des Prüfers zum weiteren Fahrkompetenzerwerb verlängern die praktischen Prüfungen im Vergleich zu vorher um jeweils ca. 10 Minuten.

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WAHRNEHMEN – ERKENNEN – VERMEIDEN

Bevor aus Fahranfängern kompetente Fahrer werden, muss der Grundstein für eine bewusstere Wahrnehmung der Verkehrssituationen gelegt werden – und für Strategien, mit den daraus resultierenden Gefahren richtig umzugehen. Dazu müssen wir uns klar machen, wie Menschen wahrnehmen und auf welcher Grundlage sie ihre Entscheidungen treffen.

Diplom-Psychologe Dr. Jan Genschow und Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher, u.a. Direktor des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung an der Universität Potsdam (IFK e. V.), geben in diesem Grundlagenwerk für die Fahrlehrerausbildung einen Einblick in die Prozesse menschlicher Wahrnehmung und ihre Grenzen in Bezug auf den Straßenverkehr. Unter dem Titel Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung beschreiben die Autoren, wie Fahranfänger auf den Weg gebracht werden können, alle wichtigen Elemente einer Verkehrssituation zu berücksichtigen, ihren weiteren Verlauf „vorherzusehen“ und das eigene Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Letztendlich, um so Gefahren für sich und andere zu vermeiden.

Gemeinsam haben die beiden Autoren unter anderem im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) den Innovationsbericht zum Fahrerlaubnisprüfungssystem verfasst, der sich vornehmlich mit den Grundlagen und Umsetzungsmöglichkeiten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung in der Fahranfängervorbereitung auseinandersetzt. In ihrer Analyse verschiedener Ausbildungskonzepte zur Schulung von Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung kommen sie zu dem Schluss, dass Fahrschüler mithilfe verkehrspädagogisch anspruchsvoller Ausbildungsmaterialien durchaus auf die Bewältigung von Anforderungen im Bereich der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung vorbereitet werden können, bevor sie im realen Straßenverkehr Fahrerfahrungen sammeln (müssen).

Der Band „Verkehrsverhaltenslehre Teil 3“ erscheint in der DEGENER FAHRLEHRER-BIBLIOTHEK – ein substanzielles Nachschlagewerk zur Vorbereitung auf die Fahrlehrerprüfung und eine wertvolle Unterstützung im Berufsalltag.

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Rechtliche Änderungen zum 1. Januar 2021

Ein schwieriges Jahr mit komplizierten Sonderregelungen macht langsam Platz für einen Neuanfang – und auch das kommende Jahr bringt einige rechtliche Änderungen und Neuerungen mit sich, die sich auf Ihren Fahrschulbetrieb und die Verwaltung desselben auswirken. Wir haben softwareseitig alles für Sie vorbereitet und bringen Sie mit dem Update auf Version 20.6 des DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360° sicher in das Jahr 2021. Außerdem haben wir mit diesem Update eine Vielzahl von Features umgesetzt, die Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern.

Änderungen zum 1. Januar 2021

Ende der befristeten Umsatzsteuersenkung

Aufgrund des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19.6.2020 werden die Umsatz-steuersätze – nach der befristeten Umsatzsteuersenkung während des 2. Halbjahres 2020 – ab dem 01.01.2021 wieder auf 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) angehoben.Über die Einstellungen können / müssen Sie die befristete Um-satzsteuersenkung zum 01.01.2021 beenden.

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