Ab Januar 2021 ist es soweit: Das „elektronische Prüfprotokoll“ (ePp) zeigt den Bewerberinnen und Bewerbern im Anschluss an ihre fahrpraktischen Prüfungen detailliert auf, wo ihre Stärken und Schwächen liegen – und was sie z. B. in ihrer Zukunft als Führende von Kraftfahrzeugen noch verbessern können. Oder weshalb sie vielleicht im ersten Anlauf in der Prüfung gescheitert sind.
Die Entwickler von der TÜV | DEKRA arge tp 21 sind überzeugt, dass das elektronische Prüfprotokoll (ePp) durch festgelegte Anforderungsstandards und einheitlich definierte Bewertungskriterien, die in jeder Prüfung anzuwenden sind, einen wichtigen Beitrag leistet zur Sicherstellung der bundesweit einheitlichen Prüfungsdurchführung. Hinter dem ePp verbirgt sich ein komplexes inhaltlich-methodisches Rückgrat: der Fahraufgabenkatalog. Er beinhaltet die Fahraufgaben („Anforderungsstandards“), die damit geprüften Fahrkompetenzbereiche („Beobachtungskategorien“) und Kriterien zur Einschätzung der Fahraufgabenbewältigung („Bewertungskriterien“). Diese Standards sind nicht völlig, aber neu strukturiert und durch die Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung ergänzt worden. Neben den Grundfahraufgaben umfassen sie acht Fahraufgaben: 1. Ein- und Ausfädeln, Fahrstreifenwechsel, 2. Kurve, 3. Vorbeifahren, Überholen, 4. Kreuzung, Einmündung, Einfahren, 5. Kreisverkehr, 6. Schienenverkehr, 7. Haltestelle, Fußgängerüberweg sowie 8. Geradeausfahren.