DEGENER 360° simdrive TRUCK & BUS: besser schneller ausbilden

Das Lkw fahren von heute hat mit dem „Brummi“ fahren von früher nur noch wenig gemein. Inzwischen ist aus der Ausbildung eine umfassende Berufskraftfahrer-Qualifikation geworden – und nicht nur der Fahrer-Arbeitsplatz hat sich verwandelt. Die Fahrer im Güterkraft- und im Personenverkehr tragen im Wortsinn große Verantwortung – vor allem in Bezug auf „schwächere“ Verkehrsteilnehmer: Moderne Dimensionen der Fahrzeuge, zunehmend dichter Verkehr auf allen Strecken und eine enge Verkehrsführung im Stadt- und Landverkehr machen das Fahren nicht eben leichter.

Mehr Sicherheit durch „ER-FAHRUNG“

Was in der Schiff und Luftfahrt-Ausbildung längst selbstverständlich ist, gewinnt deshalb auch in der Fahrausbildung für Lkw- und Busfahrer an Bedeutung: Das möglichst realitätsnahe Training am Simulator macht es möglich, Fahrsituationen gefahrlos durchzuspielen und z. B. Lenkroutinen für Rangierfahrten mit verschiedenen Fahrzeugkombinationen einzuüben. Nutzen Sie die Vorteile des neuen Lkw-Simulators für die Führerscheinausbildung der Klasse C/CE sowie für die beschleunigte Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung von Berufskraftfahrern. – Mit dem Simulator machen Ihre Fahrschüler sich im Schonraum mit den Grundzügen des Fahrens schwere Nutzfahrzeugen vertraut, ohne Umweltbelastung und ohne Materialverschleiß. Der Simulator bekommt auch bei ungeschickten Rangiermanövern keine Kratzer, er verzeiht ungünstige Schaltvorgänge und stört weder Anlieger noch treibt er die Daten der innerstädtischen Abgasmessstationen in die Höhe.

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Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020: Sie sind dabei!

Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung tritt am 01.07.20 in Kraft und endet voraussichtlich am letzten Tag des Jahres, Silvester 2020. Mit dem DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360° ist Ihre Fahrschulverwaltung bereits automatisch darauf eingestellt: Sie müssen nicht einmal ein Update installieren, die Neuerungen stehen Ihnen beim Programmstart direkt zur Verfügung. – Das gilt selbstverständlich auch für die erneute Umstellung zum Jahreswechsel 2020/21.

Auf das Datum kommt es an

Entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes von 16 % (alt: 19 %) bzw. 5 % (alt: 7 %) ist nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder das Datum der Zahlung. Maßgebend für den jeweiligen Steuersatz ist nur der Zeitpunkt der Leistung, kurz: Das Datum, an dem der theoretische oder praktische Unterricht durchgeführt wird. Gerade in unsteten Zeiten freut sich jeder fragende Mensch über eindeutige Regeln und klare Antworten. Die Erstkontakte mit den Fahrschülern sind das Aushängeschild für Ihr Unternehmen. Deshalb kommt es schon im ersten Kundengespräch nicht nur auf das freundliche Entgegenkommen, sondern auch auf die kompetente Betreuung und eine sachlich immer richtige Beratung an.

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Saisonstart 2.0: Schlüsselzahl B196 – professionell und kompetent vermitteln

Durch die besonderen Umstände dieses Frühjahrs hat sich nicht nur der Saisonstart für die Motorradfreunde verschoben, sondern auch die Nachfrage nach Zweiradausbildungen enorm angestaut. Mit der Wiederbelebung der Fahrschulen treten in diesem Jahr erstmals nicht nur die üblichen Zweirad-Kandidaten in den Fahrschulen an, sondern auch eine ganz neue Kategorie von Fahranfängern – nämlich erfahrene Autofahrer, die sich gerade in diesen Tagen über eine neue Möglichkeit freuen, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt z. B. mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder einem Zweitwagen zur Arbeit zu fahren.

Denn seit Jahresbeginn ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, die laut Bundesverkehrsministerium einen alten Besitzstand quasi „wiederbeleben“ soll: „Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980 bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3, Leichtkrafträder – damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h – ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften.“ (Webseite des BMVI)

Dabei geht es aber nicht um den „Einschluss“ der Fahrerlaubnis A1 in die Pkw-Klasse B, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B per Schlüsselzahl, an die eine theoretische und praktische Fahrerschulung geknüpft wurde.

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Bleiben Sie entspannt: Wir verlängern Ihre „Zahlpause“ – doppelt!

In dieser hochmotivierten und arbeitsintensiven Phase der Wieder-Eröffnung wollen wir Sie nicht mit Formalitäten belasten, sondern weiterhin gezielt unterstützen. Deshalb haben wir intensiv mit unserer Hausbank für Sie verhandelt – und die „Aktion Zahlpause“ erfolgreich verlängert!

Das bedeutet für Sie: Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie in Ruhe wieder Fahrt aufnehmen können. Weil das Unterrichten junger Fahranfänger mit den modernsten Mitteln noch viel besser funktioniert als mit „ollen Kamellen“, sollten Sie die Gelegenheit nutzen: Schaffen Sie sich jetzt ein modernes SMART-Display an – und beginnen Sie erst in 6 Monaten mit der Ratenzahlung. Aktuell nicht nur im Rahmen einer Finanzierung (Mietkauf), sondern auch in Verbindung mit einem Leasing-Vertrag möglich!

Noch einmal exklusiv für DEGENER-Kunden: Neues Display sofort, Zahlungsbeginn später!

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Bei uns bereits integriert: Die StVO-Novelle 2020

startklar-scan-teach-360-stvo-novelleIm Trubel um die aktuellen Einschränkungen, Fahrschulschließungen und während der Phase der schrittweisen Wiedereröffnungen ist die als „besonders fahrradfreundlich“ angekündigte StVO-Novelle Ende April beinahe unbemerkt in Kraft getreten. Bisher hat die Novelle allerdings eher durch empfindliche Bußgeldverschärfungen von sich reden gemacht. Besonders der Umstand, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerorts (außerorts 26 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert wird, sorgt für Schlagzeilen. So erhielt eine Online-Petition unter dem Stichwort „Führerscheinfalle“ regen Zuspruch, während eine ähnlich lautende Petition auf dem offiziellen Portal für epetitionen des Deutschen Bundestages eher unbeachtet blieb. Inzwischen wurde auf dem offenen Portal auch eine – allerdings weit weniger erfolgreiche – Petition zum Erhalt der StVO-Änderungen gestartet: Verkehrssicherheit erhöhen, StVO Novelle beibehalten.

Dem großen Presserummel und den noch gültigen Einschränkungen zum Trotz haben wir unterdessen alles für Sie vorbereitet: In der Unterrichtsoftware SCAN & TEACH® 360° RED stehen Ihnen alle Neuheiten der StVO-2020 bereits zur Verfügung – Sie können Sie einfach direkt im Unterricht aufrufen. Mehr dazu weiter unten.

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