Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2020: Sie sind dabei!
Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung tritt am 01.07.20 in Kraft und endet voraussichtlich am letzten Tag des Jahres, Silvester 2020. Mit dem DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360° ist Ihre Fahrschulverwaltung bereits automatisch darauf eingestellt: Sie müssen nicht einmal ein Update installieren, die Neuerungen stehen Ihnen beim Programmstart direkt zur Verfügung. – Das gilt selbstverständlich auch für die erneute Umstellung zum Jahreswechsel 2020/21.
Auf das Datum kommt es an
Entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes von 16 % (alt: 19 %) bzw. 5 % (alt: 7 %) ist nicht der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder das Datum der Zahlung. Maßgebend für den jeweiligen Steuersatz ist nur der Zeitpunkt der Leistung, kurz: Das Datum, an dem der theoretische oder praktische Unterricht durchgeführt wird. Gerade in unsteten Zeiten freut sich jeder fragende Mensch über eindeutige Regeln und klare Antworten. Die Erstkontakte mit den Fahrschülern sind das Aushängeschild für Ihr Unternehmen. Deshalb kommt es schon im ersten Kundengespräch nicht nur auf das freundliche Entgegenkommen, sondern auch auf die kompetente Betreuung und eine sachlich immer richtige Beratung an.



Im Trubel um die aktuellen Einschränkungen, Fahrschulschließungen und während der Phase der schrittweisen Wiedereröffnungen ist die als „besonders fahrradfreundlich“ angekündigte StVO-Novelle Ende April beinahe unbemerkt in Kraft getreten. Bisher hat die Novelle allerdings eher durch empfindliche Bußgeldverschärfungen von sich reden gemacht. Besonders der Umstand, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerorts (außerorts 26 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert wird, sorgt für Schlagzeilen. So erhielt eine Online-Petition unter dem Stichwort „