Wissen, wo es langgeht: Die Prüfungsrichtlinien, Stand 4/23

Grundmenü für Ausbildung und Prüfung

Seit Einführung der optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) 2021 gibt es nicht nur das elektronische Prüfprotokoll (ePp), das in seiner Umsetzung zudem für eine Verlängerung der praktischen Prüfung gesorgt hat, sondern auch zwei umfangreiche Prüfungsrichtlinien, eine für den theoretischen und eine für den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung: Diese beiden wiederum wurden von offizieller Stelle zusammengefasst in einem knapp 2000 Seiten starken amtlichen Dokument. Allerdings inklusive Fragenkatalog und Fahraufgabenkatalog für alle Klassen. Für einen gezielten Überblick haben wir das große ganze Komplettmenü für Sie in kleinere, übersichtliche Portionen zerlegt und servieren die Grundlagen zur theoretischen und praktischen Prüfung in einem handlicheren Format. Hier haben Sie alle Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die theoretische bzw. praktische Prüfung schnell im Blick.

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Englisch als „Ice-breaker“ – Brücke über die Sprachbarriere

Vielsprachig nur in der Theorie

Sicher, der Umstand, dass der theoretische Teil der Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland theoretisch in insgesamt 13 verschiedenen Sprachen absolviert werden kann, könnte zu der Annahme verleiten, dass entsprechend auch das gesamte Lehrmaterial in allen Sprachen zur Verfügung stehen könnte. Aber dann müsste ja auch jede Fahrschule entsprechend sprachbegabte Multitalente beschäftigen, vielleicht gemischte mehrsprachige Kurse anbieten, und und und – da stoßen alle Beteiligten leicht an die Grenzen des Machbaren … Alle dreizehn in Deutschland zur Theorieprüfung zugelassenen Sprachen im Unterricht anzubieten wäre aber nicht nur eine große Herausforderung. Außerdem wäre so ein Angebot wenig zielführend, da die PRAKTISCHE Fahrerlaubnisprüfung sowie z. B. die IHK-Prüfungen für Berufskraftfahrer ausschließlich in deutscher Sprache abgenommen werden.

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Berufskraftfahrer: Keine Schulung ohne Anerkennung!

SCAN & TEACH 360° RED: Zertifikat inklusive

Seit Dezember 2022 müssen sich Anbieter von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen oder der (beschleunigten) Grundqualifikation von der zuständigen Landesbehörde staatlich anerkennen lassen. Ausgenommen sind nur die bereits nach § 5 Abs. 1 des alten BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätten. – Alle anderen Anbieter müssen für die Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde unter anderem ein Ausbildungsprogramm vorweisen, das bestimmten Anforderungen entspricht. Als Kunde des DEGENER Verlags sind Sie darauf bestens vorbereitet: Mit der Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° liefern wir Ihnen einerseits einen sachlich und zeitlich gegliederten Unterrichtsplan. Der ist andererseits so flexibel, dass Sie Ihre Unterrichts- und Pausenzeiten, Methoden, Medien, die Ausbildenden und die Angaben zu Ihrer Institution selbst hinterlegen und den Plan an Ihre Systematik anpassen können. – Ein wichtiges Argument für die Anerkennung ist das Zertifikat, das Sie mit der aktuellen DEGENER-Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° RED jederzeit selbst für Ihr Unternehmen ausdrucken können: „Zertifikat generieren“, schon haben Sie einen wichtigen Beleg für die amtliche Anerkennung.

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Simdrive XS – klein, aber fein – extra small und extra smart

Platzbedarf mini, Performance ganz groß

Außer auf den raumgreifenden Fahrersitz müssen Sie beim DEGENER XS auf nichts verzichten: Lenkrad, Pedale, 6-Gang-Schaltung sowie drei(!) hochauflösende Monitore – auf Wunsch sogar mit Rückfahrmonitor! – sorgen für ein realistisches Fahrgefühl beim Umgang mit Kupplung, Gas und Bremse. Das schafft nicht jedes Modell, das im Fahrschulbereich angeboten wird. Dabei bleibt das Gerät flexibel und beweglich – und ist sofort wieder einsatzbereit. Trotz des geringen Platzbedarfs müssen Sie nicht auf die große Performance verzichten: Der simdrive XS ist mit allen Features der DEGENER simdrive-Technologie ausgestattet.

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„Doppel-Wumms“ – Hard- und Software-Service bei DEGENER

Die Ansprüche sind gewachsen

Mit Einführung der Personal-Computer haben wir auch eine Sprachregelung übernommen, die zwischen Hard- und Software unterscheidet. Beide können für ihre Anwender zu einer echten Herausforderung werden, manchmal muss man sogar feststellen, dass die eine gar nicht zur anderen passt. Am Ende hat man sprichwörtlich mit Zitronen gehandelt, wenn sich z. B. herausstellt, dass die Hardwareanforderungen der gewünschten Software gar nicht zum angeschafften Computer passen bzw. das Gerät mit dem Programm schlicht nicht kompatibel ist. Dann wird guter Rat teuer, ein Rat, den man sich besser und wesentlich günstiger im Vorfeld einholen kann. Das gilt besonders, wenn der Zahn der Zeit eine Neuanschaffung nötig macht. Nach gut 10 Jahren mit Version 10 stellt das neue Windows 11 höhere Ansprüche an die Hardware-Sicherheit, z. B. um Hackerangriffe besser abwehren zu können. Wer jetzt zukunftssicher umsteigen und die gewohnten Büroprogramme weiterhin problemlos nutzen will, sollte einem professionellen Installations-Service den Vorzug geben, z. B. direkt vom DEGENER Fachverlag. Das erspart vor allem Zeit, viel Nerverei und bares Geld.

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