Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

In der Industrie-Produktion spricht man derzeit neudeutsch von Collaborative Robots, kurz: „COBOTS“. Der Begriff bezeichnet die „Neuen Kollegen aus Stahl, kollaborative Roboter“. Die Fachleute sind überzeugt, „mit Sensoren ausgestattete Collaborative Robots eröffnen eine völlig neue Form der Zusammenarbeit“ und lassen „Mensch und Maschine zu einem Team der Spitzenklasse“ werden. Interessanterweise gilt „die Autoindustrie als Vorreiter im Einsatz kollaborativer Roboter.“ In den Produktionshallen der Fahrzeughersteller arbeiten demnach schon seit einigen Jahren Roboter an der Seite ihrer menschlichen Kollegen. Sie ersparen den Mitarbeitern „monotone und körperlich anstrengende Arbeiten“ und geben ihnen Zeit für anspruchsvollere Tätigkeiten. (Hannover Messe1)

Vielleicht scheint deshalb ein Vergleich der Digitalisierung im Fahrzeug aus europäischer Perspektive mit dieser industriellen Entwicklung naheliegend: Das Auto wird quasi auf seinem Weg zum autonomen Fahren zunächst zu einer Art Roboter, mit dem ich als Fahrer „im Team“ unterwegs bin.

Zumindest hat die EU beschlossen, bestimmte Assistenzsysteme als Grundausstattung für künftige Kraftfahrzeuge zu fordern. „Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und ‑Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungs­erkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.“5 Personenkraftwagen und Lieferwagen müssen zusätzlich über Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche verfügen und Lkw über Abbiegeassistenten und andere Systeme gegen tote Winkel.

Wenn tatsächlich alle Neufahrzeuge ab 2022-24 mit diesen Systemen ausgestattet sein sollten, müssen wohl neben neuen praktischen Trainingseinheiten zum korrekten Einsatz der Systeme bzw. zur „Kollaboration“ auch neue „Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“6 entwickelt werden. Eine Verlängerung der praktischen Fahrausbildung könnte eine Folge sein – neben neuen Möglichkeiten, die Prüfung z. B. wegen Missachtung oder „kollaborativen Eingreifens“ der Systeme nicht zu bestehen …

Quellen: 1 Hannover Messe / 2 Wikipedia / 3 Rechtschreibduden / 4 EURO NCAP / 5 EU verschärft die Anforderungen an die Kraftfahrzeugsicherheit / 6 Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen

DiH (Redaktion)

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Fragenänderung zum 01. April 2019

Fragenänderung zum 01. April 2019

Ab dem 01. April 2019 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • 51 Fragen wurden gestrichen
  • 70 neue Fragen
    davon
  • 10 Videofragen, davon 10 Mutterfragen mit Varianten
  • 8 Bildfragen, davon 4 Mutterfragen mit Varianten
  • 52 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 11 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A1: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A2: 17 neue Fragen, davon 8 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse AM: 9 neue Fragen, davon 4 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse Mofa: 3 neue Fragen
  • Klasse B: 23 neue Fragen, davon 7 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 32 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C1: 27 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse CE: 18 neue Fragen
  • Klasse D: 24 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse D1: 21 neue Fragen, davon 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse L: 23 neue Fragen, inkl. 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse T: 24 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Das Update für SCAN & TEACH 360° finden Sie hier.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.04.2019 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden sie beim Start des Programms automatisch auf das Fragenkatalogupdate hingewiesen.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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Frühlingsgefühle – Aufbruch in die Mikromobilität?

Frühlingsgefühle – Aufbruch in die Mikromobilität?

Geplantes Zusatzzeichen

Geplantes Zusatzzeichen

Nach stürmischem Auftakt beginnt der Frühling sich zu öffnen, Schönwetterfahrzeuge liegen ab sofort im Trend. Nur, dass man noch nicht alle Arten der angebotenen Fahrzeugvarianten nutzen darf – zumindest nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Selbst die aktuell 15 Sondergenehmigungen für ausleihbare E-Scooter in Bamberg sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Der Druck auf den Verordnungsgeber wächst seit 2016 stetig an. Seitdem gilt die neue Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 168/2013 für Krafträder. Nach dieser Verordnung kann die Genehmigung solcher Elektrokleinstfahrzeuge national geregelt werden. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf Grundlage der Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt-Bericht F 125) ist in der Beratung. Daraus ergeben sich bisher folgende Kenndaten: Die geplante Verordnung teilt E-Scooter in zwei Klassen: eine Klasse bis 12 km/h (ab 12 Jahre) und eine bis 20 km/h (ab 14 Jahre). Hier markiert eine Plakette in Form einer Klebefolie (B x H: 5,28 x 6,5 cm), die sich optisch am Mofakennzeichen orientiert, den Versicherungsschutz. Scooter bis 20 km/h dürfen Fahrradwege und Radfahrstreifen nutzen, sind diese nicht vorhanden, auch die Fahrbahn. E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h müssen auf dem Gehweg fahren. Das Fahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange vorweisen, dazu ein Vorder-, Rück- und ein Bremslicht sowie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen. Schließlich gehört noch eine „helltönende Glocke“ an den Scooter, aber weder das Tragen eines Helms noch eine Fahrerlaubnis sind vorgeschrieben.

Das freut die Verleiher und Hersteller, die derzeit mit einer bunten Fahrzeugvielfalt massiv auf den Markt drängen. Auch mit Produkten ohne Lenk- oder Haltestange, die von der Verordnung noch gar nicht erfasst werden, z. B. Elektro-Skateboards – für diese wird laut Parlamentarischem Staatssekretär Steffen Bilger eine eigene Verordnung vorbereitet. – Kritik kommt vor allem von der Deutschen Verkehrswacht: „Elektro-Roller sind Kraftfahrzeuge und keine Spielgeräte. (…) 14-Jährige Heranwachsende gehören nicht mit 20 km/h ungeschützt auf die Straße, ohne vorher Kenntnisse der StVO nachweisen zu müssen“, erklärte DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig. – Vielleicht gibt das ja auch politischen Anlass, über eine intensivierte Verkehrserziehung in der Schule, z. B. durch eine lehrplanmäßige Radfahrer-Schulung, nachzudenken …

Apropos: Am Freitag, 22. März 2019 berät der Bundestag eine Stunde lang über die E-Scooter-Zulassung (live).

DiH (Redaktion)

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Stürmische Seelen im Straßenverkehr

Stürmische Seelen im Straßenverkehr

Aerger-am-SteuerFür die Hamburger Morgenpost (MOPO) steht der Verursacher fest: „Miese Planung sorgt für Wut im Verkehr!“, lautet eine Schlagzeile der Online-Ausgabe* am 7. März und beschreibt einen „täglichen Kampf um Straßenraum“. Die „Verkehrsplaner der vergangenen Jahrzehnte haben aus rücksichtsvollen Fußgängern, Radlern und Autofahrern scharfe Hunde gemacht, die alles wegschnappen, was ihnen in die Quere kommt.“ Es sei an der Zeit, nicht mehr nur zugunsten einzelner, sondern für alle zusammen zu planen, wie es die Stadt Hamburg „Ende April am Hofweg zeigen“ wolle. Ob das aber ausreicht, daran hegt auch MOPO Rathaus-Redakteur Mike Schlink (28) gewisse Zweifel: „Wenn es sogar die Verkehrsplaner schaffen, sich zu bessern, dann bekommen die einzelnen Verkehrsteilnehmer es vielleicht auch hin. Autofahrer müssen Radler nicht schneiden. Und die müssen nicht über Rot fahren, Fußgänger nicht achtlos auf den Radweg latschen. – Jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass das Verkehrsklima wieder besser wird“, meint er.

Eben nicht jeder, legen dagegen die Statistiken nahe: „Ein Team von BMW und der TU Chemnitz fand heraus, dass aggressive Menschen häufiger absichtlich gegen die Regeln verstießen und deshalb ein erhöhtes Unfallrisiko hätten. Kommen dichter Verkehr, Stress und Zeitdruck zusammen, können schon geringfügige Frustrationen gefährliche Wutanfälle auslösen“, erklärt Christian Müller von TÜV NORD**. Erstes Kennzeichen seien feindselige Gedanken gegenüber anderen, die schließlich dauerhaft den Fahrstil prägen können. Zum Drängeln brauche es dann keinen konkreten Anlass mehr.

„Das eigene Fehlverhalten werde als Reaktion auf vermeintlich unzumutbare Einschränkungen gerechtfertigt“, sagt Müller. „Laut Unfallforschung der Versicherer fanden fast 30 Prozent der Befragten, sie ‚müssten‘ drängeln, wenn ein Auto vor ihnen bummelt.“ Dass Frust und Ärger besonders beim Autofahren so leicht in Aggression umschlagen, liege an der speziellen Situation: „Man befindet sich zwar mitten in der Öffentlichkeit, aber zugleich in einem privaten Schutzraum,“ so der Psychologe. – Einziges Gegenmittel in einer von Überfüllung und Überplanung gestresst überforderten Menge an Verkehrsteilnehmern: Tief durchatmen, Ruhe bewahren und sich noch einmal die Grundregeln vergegenwärtigen: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ (Straßenverkehrsordnung, § 1 StVO).

* MOPO, **TÜV NORD

DiH (Redaktion)

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Unbeschränkt durch Umweltzonen in den Saisonstart

Unbeschränkt durch Umweltzonen in den Saisonstart

„Nach längerer »Zweirad-Abstinenz« braucht nahezu jeder Roller- und Motorradfahrer seine Zeit, um sich wieder an das Leben auf zwei Rädern zu gewöhnen“, mahnen z. B. die Fachleute vom Institut für Zweiradsicherheit**, so ein „Kaltstart mit Vollgas“ sei nicht nur für den Motor schädlich, sondern auch für den Fahrer. Die Routiniers empfehlen deshalb, die neue Saison mit einer ruhigen Einfahr-Phase zu begrüßen.

Umweltzone-MotorradNeben Terminen für professionelle Vorbereitungs- und Sicherheitstrainings steht eine ausführliche „Checkliste für den Saisonstart“ zum Download bereit.
Dem schließt sich z. B. auch die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ)*** an: Ihre im PDF oder Papierformat angebotene Gratis-Broschüre bietet nach eigenen Angaben keine schwere Kost, sondern das Wichtigste kurz und knapp auf 32 Seiten im DIN-A5-Format. Profi-Fahrtipps werden hier durch „handfeste Ratschläge der Sicherheitsexperten für die optimale Ausstattung von Biker und Bike, Helme, Kleidung, Sicherheitsaccessoires und Zubehör für jeden Einsatzzweck, ergänzt. Nicht zu vergessen Wartung und Pflege, soweit sie von Laien selbst erledigt werden können.“
Auch hier werden Fahrtrainings für alle Leistungsstufen empfohlen, vom Anfänger bis zum Sportfahrer: Denn sichere Fahrer können auch besser mit den Unsicherheiten der Anderen umgehen, die sich z. B. erst wieder an das Miteinander gewöhnen müssen. „Defensiv fahren sowie aufmerksam und bremsbereit bleiben“, lautet das Motto. Außerdem hat der Winter auf der Fahrbahn gelegentlich Spuren hinterlassen. Frostschäden können für unangenehme Überraschungen vor allem in Kurvenbereichen sorgen. Also: „Immer vorausschauend fahren, die Fahrbahn lesen und die Geschwindigkeit anpassen“, rät das IfZ.
Und noch etwas zeichnet den guten Saisonstart aus: In bestimmten Bereichen ist zu bestimmten Zeiten Rücksicht geboten, z. B. auf Anwohner, sonst könnte die Zahl der gesperrten Spaß-Strecken (s. Foto) zunehmen. Zu diesem Verbot gibt es – im Gegensatz zu Umweltzonen – keine Ausnahmeverordnung …

*Antwort der Bundesregierung / ** Institut für Zweiradsicherheit / *** GTÜ-Broschüre

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