Die Lizenz zum Aus- und Weiterbilden
Anerkennung seit Dezember verbindlich neu geregelt
Seit Dezember 2022 müssen sich die Anbieter von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen oder der (beschleunigten) Grundqualifikation von der zuständigen Landesbehörde staatlich anerkennen lassen. Ausgenommen sind die bereits nach § 5 Abs. 1 des alten BKrFQG anerkannten Ausbildungsstätten, für die das Registrierungsverfahren des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) ausreicht.
Alle anderen Anbieter müssen für ihre Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde unter anderem ein Ausbildungsprogramm vorweisen, in dem zum einen die unterrichteten Themengebiete nach den vorgegebenen Kenntnisbereichen aufgeführt sind. Daneben soll das Ausbildungsprogramm die Durchführung der Aus- und Weiterbildung detailliert darstellen, also die Unterrichtsmethodik, die eingesetzten Unterrichtsmittel (Medien) und Angaben zum Ausbilder.