Gewohnheitstrott(el) und Navigationswiderstand

Gewohnheitstrott(el) und Navigationswiderstand

Wie deutlich muss es sein? Von links kommend, am ersten Verbotszeichen, den Baken und dem Ausfahrenden vorbei, biegt der Pkw, auch vom zweiten Verbotszeichen unbeeindruckt, ein ... © DEGENER

Wie deutlich muss es sein? Von links kommend, am ersten Verbotszeichen, den Baken und dem Ausfahrenden vorbei, biegt der Pkw, auch vom zweiten Verbotszeichen unbeeindruckt, ein … © DEGENER

Gerade Teil-Baustellen im laufenden Verkehrsbetrieb sind immer auch Gefahrstellen. Häufig wird im Verlauf der Bauarbeiten eine geänderte Verkehrsführung notwendig. Verkehrszeichen müssen diese deutlich machen, vor allem aber den Verkehrsfluss sicher gewährleisten. Weil unklare Streckenführungen katastrophale Folgen haben können, müssen Unternehmen bei der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, bevor sie eine Baustelle einrichten, die sich auf den Straßenverkehr auswirkt.

Für viele Verkehrsteilnehmer kommen die Änderungen aber dennoch „überraschend“ – mit ganz unterschiedlichen Reaktionen: Manche lassen sich nicht „irritieren“ und fahren einfach durch wie immer. Vielleicht wissen sie, dass der Tatbestandskatalog nur ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro vorsieht (TBNR 141184) – jedenfalls, solange nichts Schlimmeres passiert …

Fahrschüler, besonders in der Prüfung, sind hier nicht zu beneiden. Gerade, wenn schlechte Vorbilder vorausfahren, droht ihrem Prüfungserfolg durch solche sonst beinahe problemlosen Abbiegevorgänge höchste Gefahr! Sie müssen sich nicht nur den ständigen Drängeleien der anderen widersetzen, sondern auch auf unvorhergesehene Ereignisse besser reagieren als die routinierten Fahrer, denen das eigentlich viel leichter fallen sollte.

Auch Nutzer von Navigationsgeräten müssen an solchen Stellen Stärke zeigen, also das, was Ex-Fußballprofi Oliver Kahn so gerne „Eier“ nennt: Sie müssen – die Verkehrszeichen anerkennend – z. B. der klaren Anweisung „Hier links abbiegen“ widerstehen, und geradeaus weiterfahren, bis ihr Navigationsgerät den Faden wieder aufnimmt und eine alternative Strecke zum Ziel anbieten kann.

TIPP: Wer größere Baustellen wahrnimmt, kann sich im Internet über die Planungen informieren, z. B. hier:

Regionales_Verkehrsmanagement_Hannover

DiH (Redaktion)

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Fragenänderung zum 01. Oktober 2017

Fragenänderung zum 01. Oktober 2017

Ab dem 01. Oktober 2017 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • Alle Bild- und Video-Fragen wurden NEU umgesetzt: Jetzt im Handy-freundlichen Breitbildformat!
  • 59 Fragen wurden gestrichen, davon 18 ersatzlos
  • 51 neue Fragen
    davon
  • 9 Videofragen
  • 3 Bildfragen
  • 11 Verkehrszeichenfragen
  • 28 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 12 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A: 11 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse B: 18 neue Fragen, davon 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 18 neue Fragen
  • Klasse D: 10 neue Fragen
  • Klasse Mofa: 4 neue Fragen, davon 1 Mutterfrage mit Varianten
  • Klasse L: 6 neue Fragen
  • Klasse T: 6 neue Fragen

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann ab sofort in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.10.2017 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden Sie ab dem 14.09.2017 automatisch beim Start von CLICK & LEARN auf den neuen Fragenkatalog hingewiesen und können diesen installieren.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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Herbstattacke: Zeichen der Zeit erkennen

Herbstattacke: Zeichen der Zeit erkennen

Aufgeschreckt – spätestens durch die ersten aufprallenden Baumfrüchte die derzeit von großen grünbelaubten Eichen fallen, sollte beim Autofahren allgemein das Bewusstsein für die Umgebung stets wach sein, damit das (Fahr-)Verhalten den Umständen rechtzeitig angepasst werden kann.
Ein paar Tipps dazu gibt z. B. der Auto Club Europa (ACE) unter dem Titel „Verkehrssicherheit – Im Herbst sicher ankommen“ (Auszug):

  • Traktoren mit Anhänger sind häufig außergewöhnlich langsam unterwegs, biegen unverhofft ab und sind mit landwirtschaftlichen Gütern über vier Meter hoch beladen.
  • Mähdrescher haben gewöhnlich Überbreite – Überholmanöver werden schnell riskant. Kommen die Erntefahrzeuge direkt vom Feld, hinterlassen sie mitunter eine dicke und lehmige Schmutzspur auf der Fahrbahn. Motorradfahrer sind dadurch extrem gefährdet.
  • Nicht nur umgestürzte Bäume, große Äste und Zweige, sind gefährlich. Auch Kastanien, Fallobst oder Laub verwandeln die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn.
  • Nachts und am frühen Morgen kann sich Glatteis oder Reif bilden, besonders in Senken, auf Brücken und am Waldrand. – Rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten!
  • Im Herbst kann auch tagsüber schon mal das Licht eingeschaltet werden. Nicht nur, um besser zu sehen, sondern vor allem um besser gesehen zu werden (auch von hinten, bei Tagfahrlicht ist nur von vorne Licht zu sehen).
  • Herbstdepressionen bzw. „Herbstblues“: Unfallstatistiken belegen, dass besonders folgenschwere Unfälle eher bei Dunkelheit passieren, obwohl in dieser Zeit ein viel geringeres Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist.

Weitere Tipps finden Sie hier und auf www.ACE.de.

DiH (Redaktion)

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Wenn das Blinken zur “Fall” wird …

Wenn das Blinken zur ``Falle`` wird ...

Das Vorhaben, die Fahrtrichtung zu ändern, kann niemand vorausahnen – es sei denn, es wird angezeigt – das ist der gute Zweck des sogenannten Fahrtrichtungsanzeigers, also Blinkers. Wenn der Blinker aber ohne wirkliche Abbiege-Absicht eingeschaltet wird, kann das unangenehme Konsequenzen haben.
Die Straßenverkehrsordnung stellt fest: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ (StVO § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, Abs. 1). Was aber ist, wenn jemand blinkt ohne abzubiegen? – Die Antwort des Amtsgerichts Oberndorf vom 21. April 2016 (AZ: 2 C 434/15) ist eindeutig: Nach Auffassung des Gerichts muss die Autofahrerin, die auf das Blinken vertrauend losgefahren war, zwar die überwiegende Haftung tragen, denn: Wer auf eine Vorfahrtstraße fahren wolle, müsse besonders vorsichtig sein. Zudem könne man nicht darauf vertrauen, dass ein anderes Fahrzeug, das blinke, auch tatsächlich abbiege.
Das Gericht sei im Übrigen davon überzeugt, dass der Fahrer tatsächlich geblinkt habe. Laut Gutachter sei es durchaus möglich, dass aufgrund der Straßenführung an der zuvor vom Kläger genutzten Ausfahrt der Bundesstraße ein Blinker nicht automatisch abschalte. Er hätte also manuell ausgeschaltet werden müssen. – Das aber war nicht geschehen, so dass aus Sicht des Gerichts auch den Fahrer des blinkenden Fahrzeugs eine Mitschuld trifft: Wegen des irreführenden Blinkens musste der Mann zu einem Drittel selbst haften.

DiH (Redaktion)

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Sound statt Sicherheit

Sound statt Sicherheit

Zu laute Musik im Auto kann eine ähnliche Wirkung haben wie Kopfhörer ... © DEGENER

Zu laute Musik im Auto kann eine ähnliche Wirkung haben wie Kopfhörer … © DEGENER

Mit eingesteckten Ohrstöpseln oder aufgesetztem Kopfhörer werden je nach Lautstärke wichtige Signale weggedämpft, die im Straßenverkehr überlebenswichtig sein können: Ein hupendes Auto, das Klingeln der Straßenbahn, die Klingel eines Radfahrers oder der Warnruf eines Fußgängers.

„Kopfhörer oder Headset bringen zusätzliche Gefahren, die vermeidbar sind, in den Straßenverkehr hinein“, so DEKRA-Unfallforscherin Stefanie Ritter. Wer sich unterwegs von Umgebungsgeräuschen eher belästigt fühlt, sollte seine persönlichen Interessen zurückstellen und die Kopfhörer besser erst aufsetzen, wenn er oder sie im Bus oder in der Bahn Platz genommen hat, rät sie.

Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist laut Straßenverkehrsordnung der Nutzer dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird (StVO § 23 Abs. 1). Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Letztlich handele es sich um Einzelfallentscheidungen. Tatsache ist: Wer beim Fahren sein Gehör durch Geräte beeinträchtigt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Deutlich teurer kann es laut DEKRA-Expertin werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird: „Der Unfallgegner kann versuchen, dem Nutzer eines Kopfhörers eine Mitschuld am Unfall anzulasten. Möglich ist auch, dass die eigene Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt.“

Ähnliche Regelungen wie in Deutschland gibt es laut DEKRA in Österreich und in der Schweiz. In Frankreich dagegen drohe jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird. Auch in Spanien sei das Tragen eines Kopfhörers für Fahrer untersagt. In Portugal dürfe nur ein Ohr beschallt werden.

DiH (Redaktion)

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