Willkommen 2018!

Willkommen 2018!

VerkehrsgerichtstagEs hat schon Tradition, dass der Verkehrsgerichtstag in Goslar gleich zu Jahresbeginn einige wichtige Themen in die Diskussion bringt, die die Verkehrspolitik betreffen – und manches Mal bestimmte Entwicklungen prägen können. Verkehrsexperten aus allen Bereichen, Anwälte, Fahrlehrer, Polizisten, Richter und Vertreter von Automobilklubs sowie anderen Verbänden treffen sich hier zum friedlichen Gedanken- und manchmal auch zum heftigeren Argumente-Austausch.

Neben den bereits ausgebuchten Arbeitskreisen V, VI und VII laden die Arbeitskreise III, II und I noch zum Mitreden ein. Hier geht es zum Beispiel um Forderungen privater Inkassobüros und von Anwälten aus Verkehrs- und Mautverstößen im Ausland. Hohe Inkassogebühren, Androhungen drastischer Sanktionen und unklare Abwehrmöglichkeiten sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen (AK I). Oder die zivilrechtlichen Fragen zum Thema Automatisiertes Fahren, das zum Neujahrstag sogar Einzug in die ARD-Krimiserie Tatort gefunden hat: Wer haftet, wenn ein hochautomatisiertes Fahrzeug am Unfall beteiligt ist? Welchen Zugriff auf die unverfälschten Daten über den Betrieb der am Unfall beteiligten Fahrzeuge hat der Fahrer, wenn er ihrer bedarf (AK II)? Und, nicht zuletzt, die Frage, ob der Tatbestand „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ im Handyzeitalter noch zeitgemäß ist (AK III): Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort zieht strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Straftatbestand des § 142 StGB stammt aus dem Jahr 1975 – einer kommunikationstechnischen Steinzeit. Ist es Zeit für eine Reform? Wer sich engagieren und mitreden möchte, kann das jetzt noch tun – ansonsten werden selbstverständlich wir Sie über die Empfehlungen der Arbeitskreise und sonstige zu erwartende Entwicklungen gern auf dem Laufenden halten. Willkommen im Jahr 2018!

DiH (Redaktion)

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Assistenzsysteme sind (noch) keine „Auto-Piloten“

Assistenzsysteme sind (noch) keine „Auto-Piloten“

Widrige Witterung erschwert auch die Arbeit der „Assistenten“. © DEGENER

Widrige Witterung erschwert auch die Arbeit der „Assistenten“. © DEGENER

„Der Winter bringt in Zusammenhang mit Fahrerassistenzsystemen neue Herausforderungen. So können Schmutz, Eis und Schnee die Kameras und andere Sensoren stören oder gar ihre Funktion komplett verhindern.“ Darauf weisen TÜV SÜD-Fachleute hin und geben Tipps für die „freie Sicht“ der Sensoren. Denn nicht nur für die eigene Rundumsicht sei das Fahrzeug im Winter von Schnee und Eis zu befreien: „Moderne Autos beobachten über Fahrerassistenzsysteme aber auch selbst das Verkehrsumfeld“, sagt Eberhard Lang von TÜV SÜD. „Das geschieht über Kameras, Radar und andere Sensoren, die von winterlichen Bedingungen ebenfalls betroffen sein können. Auch die ‚Augen‘ dieser Systeme sollten deshalb frei von Eis, Schnee und besonders auch Schmutz sein“, betont der Experte mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung („Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ § 23 StVO).

Glücklicherweise werden aber auch die Assistenzsysteme automatisch überwacht. Entsprechend meldet eine Warnleuchte dem Fahrer, wenn auf bestimmte Systeme zurzeit kein Verlass ist. Als Beispiele nennen die TÜV Experten einen plötzlich in Hektik verfallenden Regensensor. Er sitzt meist da, wo die Wischer nicht hinkommen, „im oberen Teil der Windschutzscheibe, vor dem Innenspiegel“: Hier müssen Eis und Schnee dann von Hand entfernt werden, um die „Irritation“ zu beseitigen. Gerade kameraunterstützte Systeme wie Abstands-, Rückfahr- und Spurhalteassistenten sollten jetzt kritisch beäugt werden. Aber auch andere Systeme können jetzt etwas schwächeln, wenn sich zuviel Dreck am Fahrzeug festsetzt. „Sehr viele Autos sind mit einer Einparkhilfe ausgerüstet, die mit Ultraschall arbeitet. Eine dickere Eis- oder Schneeschicht verfälscht die Abstandsmessung leicht. Glücklicherweise wird aus physikalischen Gründen ein zu kleiner Abstand gemeldet, so dass daraus keine Gefahr für Parkschäden erwächst.“ Zudem sei die Abweichung nicht so groß, sondern etwa in der Größenordnung von zehn Zentimetern, weiß Eberhard Lang vom TÜV SÜD.

Wichtig ist es, die Meldungen der Systeme ernst zu nehmen: Blinkt z. B. die ESP-Leuchte auf, weil das System eingreift, könnte das an einer dem Untergrund nicht angemessenen Fahrweise liegen. Und sollte z. B. der „Front Assist“ einmal nicht erwartungsgemäß funktionieren oder mehrfach unerwünscht auslösen, folgen Sie dem Rat Ihrer Betriebsanleitung: „Der Radarsensor ist verschmutzt. Radarsensor reinigen ⇒ Fahrzeugpflege .“

DiH (Redaktion)

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Fahrsicherheit von Senioren stärken

Fahrsicherheit von Senioren stärken

Mit einem neuen Angebot für Senioren versucht das Rote Kreuz in Lauf (Bayern) Senioren im täglichen Straßenverkehr sicherer zu machen. Ganz im Sinne des Verkehrsgerichtstages, der Anfang 2017 eine so genannte „Rückmeldefahrt“ vorgeschlagen hat. Denn auch viele ältere Menschen sind auf die Mobilität mit dem Pkw angewiesen.
Neben Informationen zu den im Laufe der Zeit geänderten oder neuen Verkehrsregeln und den Einsatzmöglichkeiten von Assistenzsystemen ging es in dem überschaubaren Seminar um das praktische Fahrverhalten. Dazu hatte sich Markus Deyhle vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Nürnberger Land Fahrlehrer Dennis Hoppe und Tatjana Contzen, Pädagogische Leiterin der VK Contzen GmbH, das eigentlich Fahrlehrer ausbildet, sowie einen DEGENER 360° simdrive Fahrsimulator zur Verstärkung geholt.
In der kleinen Gruppe mit Teilnehmern über 65 Jahren wurden in intensiven Gesprächen tägliche Fahr-Erfahrungen ausgetauscht, Verkehrsregeln besprochen und Fahrerassistenzsysteme vorgestellt.
Daneben gab es Gelegenheit, den Umgang mit ungewohnten bzw. schwierigen Situationen mit einer Fahrt im Fahrsimulator auf die Probe zu stellen. Den Höhepunkt bildete eine praktische Fahrt im eigenen Fahrzeug, mit dem Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz.
Ausdrücklich keine Prüfungsfahrt, sondern eine Fahrt durch die alltäglichen Tücken im Straßenverkehr. Hier werden die Teilnehmer nicht auf ihre allgemeine Fahrtauglichkeit oder Reaktionsfähigkeit geprüft, sondern sie erhalten Hinweise, wie sie sich sicherer durch schwierige Situationen manövrieren. Sei es, wenn es um das Verhalten vor plötzlich auf Gelb umschaltenden Ampeln geht oder um das Auffahren auf eine Autobahn.
Ziel sei es, dass die Senioren länger, aber auch sicher mobil bleiben. Dazu gehören Tipps zu Verhaltens- und Fahrstrategien, die auf Methoden aufmerksam machen, wie man mit eigenen Schwächen umgehen kann. „Prävention statt Verunsicherung“, fasst Hoppe sein Motto zusammen. Nach diesem ersten Versuch sieht Markus Deyhle vom BRK Nürnberger Land im Zusammenspiel von Simulator, Fahrlehrer, Dozenten und dem Roten Kreuz ein brauchbares Modell mit dem Potenzial für ein regelmäßiges Kursangebot zur Stärkung der Fahrsicherheit von Senioren.
Ähnliche Seminare für Senioren bieten Fahrschulen bereits in Kooperation mit Landesverkehrswachten, dem DVR oder Automobilclubs an.
Möglicherweise in Zukunft sogar mit politischer Unterstützung, denn am Ende der Verkehrsgerichtstag-Empfehlungen 2017 werden „die älteren Kraftfahrer aufgerufen, in Eigenverantwortung jederzeit zu prüfen, ob und wie sie auf eventuelle Einschränkungen ihrer Fahreignung angemessen reagieren müssen. (…) Falls sich herausstellt, dass solche Instrumente auf freiwilliger Basis nur unzureichend in Anspruch genommen werden, ist die Teilnahme obligatorisch zu machen.“

DiH (Redaktion)

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Autonomes Fahren gewinnt an Akzeptanz

Autonomes Fahren gewinnt an Akzeptanz

CosmosDirekt

Zum Vergrößern bitte anklicken. Quelle: CosmosDirekt

Den Fahrspaß wollen sich viele – vor allem männliche – Autofahrer von automatisierten Fahrzeugen nicht nehmen lassen. Aber unter bestimmten Bedingungen halten immer mehr Menschen immer mehr Automatik auch im Pkw für ganz komfortabel.

Diesen Schluss legen zwei aktuelle Umfragen von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, nahe. Offenbar halten die befragten Autofahrer Langstreckenfahrten auf Autobahnen für weniger anspruchsvoll bzw. aufregend als Fahrten im innerstädtischen Bereich. Dementsprechend können sich mehr Menschen damit anfreunden, solche eintönigen Fahraufgaben an Assistenzsysteme oder autonom fahrende Autos abzugeben: „Jeder Zweite (51 Prozent) hält autonom fahrende Autos für besonders sinnvoll, um Autoreisende auf längeren Strecken zu unterstützen.“ Die stressfreie Fernreise scheint verlockend: „Ziel eingeben, zurücklehnen, ankommen: autonomes Fahren verspricht entspanntes, unkompliziertes Reisen.“ Für den innerstädtischen Bereich überwiegt allerdings (noch) die Skepsis: „Nur 21 Prozent halten autonom fahrende Autos im innerstädtischen Bereich für sinnvoll.“ Zur Vorsicht mahnt bei derzeitiger Rechtslage auch der Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, Frank Bärnhof: „Aktuell sind bereits viele Assistenzsysteme erhältlich, die zum Teil auch schon Aufgaben des Fahrers übernehmen können und somit den Fahrkomfort steigern und die Verkehrssicherheit erhöhen.“ Aber: „Selbst wenn die technischen Lösungen helfen, Unfallrisiken zu minimieren, ist nach wie vor die volle Aufmerksamkeit des Fahrers gefragt. Da dieser der Fahrerbeziehungsweise Halterhaftung unterliegt, sollte er sich nicht nur auf die Technik verlassen.“

DiH (Redaktion)

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Verkehrsminister beschließen Wegfall der „Automatikbeschränkung“

Verkehrsminister beschließen Wegfall der „Automatikbeschränkung“

Eigentlich war sie schon einmal da, die Forderung nach dem Wegfall des Automatikvermerks. Zuletzt hieß es in einem Bericht des Verkehrsministeriums zur Verkehrsministerkonferenz 2012: „Derzeit ist jedoch für eine Prüfungsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne Kupplungspedal eine EG-rechtlich vorgeschriebene Beschränkung durch die Eintragung der Schlüsselzahl 78 (sog. Automatikbeschränkung) vorgeschrieben, die auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge ohne Kupplungspedal gilt. Daher ist es sinnvoll und geboten, dass sich das BMVBS auf EU-Ebene für den Wegfall dieser sog. Automatikbeschränkung einsetzt.“ (Bericht des BMVBS zur VMK 2012) Damals wie heute war der Vorstoß an die Idee gebunden, Elektrofahrzeuge – auch für Fahrschulen – attraktiver zu machen. „Wer derzeit auf einem Elektrofahrzeug die Führerscheinprüfung ablegt, bekommt eine Automatikbeschränkung in den Führerschein eingetragen. Die Verkehrsministerkonferenz findet dies nicht mehr zeitgemäß und fordert den Bund auf, Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um die Regelung anzupassen“, heißt es in einer ersten Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg*.
Demnach sollten Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung auf einem Elektrofahrzeug gemacht haben, künftig auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dazu müsse der Bund entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen.
Wie solche Fahrschüler dann die Praxis für Autos mit Schaltgetriebe bekommen, müsste separat geregelt werden, teilte der Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart mit. Denkbar ist zum Beispiel ein Schalttraining auf Fahrsimulatoren, erklärt hierzu ein Experte vom DEGENER Verlag.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein guter Start in die neue Zeit. Denn in Zukunft wird durch die immer weitere Verbreitung von E-Autos und automatisiertem Fahren die Fähigkeit, mit einem Schaltgetriebe zu fahren, ohnehin obsolet.“ – Kritiker bezweifeln allerdings, dass eine solche Automatikvermerk-Regelung wirklich nur auf Elektro-Autos beschränkt werden kann: Wenn, dann müsste der Wegfall doch wohl auch für Benzin- oder Diesel-Automatik-Fahrzeuge gelten? – Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die künftige Regierung diesen VMK-Beschluss umsetzt …

DiH (Redaktion)

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