Vorsicht – Wild!

Vorsicht – Wild!

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Was also tun, wenn vor dem eigenen Fahrzeug plötzlich ein Wildtier auftaucht? Auf keinen Fall ausweichen! Experten raten: Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Die „kontrollierte“ Kollision sei allemal besser, als ein außer Kontrolle geratenes Fahrzeug, das von der Straße abkommt. Sobald Wild am Fahrbahnrand auftaucht: Abblenden und hupen. Gleichzeitig die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit bleiben.

Ist es zum Crash gekommen, gilt es die Unfallstelle abzusichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Danach ist es sinnvoll, die Polizei oder den sogenannten Jagdberechtigten zu informieren. Eine gesetzlich geregelte Meldepflicht gibt es auf Bundesebene nicht. Allerdings stellen einige Bundesländer das Unterlassen einer Meldung unter Strafe. Deshalb ist es immer eine gute Idee, den Unfall anzuzeigen. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn der Unfallschaden durch die Kfz-Versicherung beglichen werden soll. Sowohl die Polizei als auch der Revierinhaber können eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Der Kadaver sollte unbedingt von der Straße entfernt werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Dabei das tote Tier auf keinen Fall mit ungeschützten Händen berühren. Es bestehen Verletzungs- und Ansteckungsgefahr. Wenn an der Unfallstelle kein Wild aufzufinden ist, hat sich das möglicherweise verletzte Tier vermutlich ins Unterholz geschleppt. Dann ist es besonders wichtig, die Polizei beziehungsweise den Jagdberechtigten zu informieren.

Weitere Infos und Verhaltenstipps: https://www.jagdverband.de/content/wildunfallprojekt

KaD (Redaktion)

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An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

Im sinnvollen Einsatz warnt das Warnblinklicht – hier zum Beispiel vor einem Stauende auf der Autobahn. © argetp21/DEGENER

Im sinnvollen Einsatz warnt das Warnblinklicht – hier zum Beispiel vor einem Stauende auf der Autobahn.
© argetp21/DEGENER

Das Warnblinklicht an Kraftfahrzeugen ist nur in Gefahrensituationen und beim Abschleppen einzuschalten – und kein Freibrief für falsches Verhalten. Sich kurzerhand mit dem Warnblinklicht dafür zu entschuldigen, z. B. in zweiter Reihe parkend den Verkehr zu behindern, weil direkt vor dem Bankautomaten kein freier Parkplatz zu finden ist, ist so gar nicht im Sinne des Erfinders, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

In der Straßenverkehrsordnung werden die Anwendungsfälle für das Benutzen der Warnblinklichter wie folgt resümiert: „Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“ (Warnzeichen, § 16 StVO).

Geradezu erschütternd ist eine Leserreaktion auf die Veröffentlichung der Erfurter TÜV-Info im Online-Motor-Talk am 17. Juli 2018, die daran zweifeln lässt, ob der schreibende Autofahrer tatsächlich hierzulande eine Fahrschule besucht oder überhaupt jemals einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen hat (O-Ton):

„Die ganze Warnblinkgeschichte am Stauende ist doch totaler Blödsinn. Keine Ahnung, wann sich das eingebürgert hat. Ich hab‘s in der Fahrschule nicht gelernt. Wenn man normal auf einen Stau zufährt, wird man normal langsamer, eventuell bremst man (Bremslichter) und der Hintermann erkennt das vorausfahrende Fahrzeug, welches verzögert. Bei einer Not-/Gefahrenbremsung geht eh der ganze Christbaum automatisch an. Solang man noch Zeit hat, den Knopf zu suchen ist es keine Gefahrenbremsung und die Verwendung der Warnblinker unnötig. Für mich ein No-Go. Der Warnblinker wird nur betätigt wenn ich eine Panne hab. Wüsste auf Anhieb gar nicht wo der bei meinem Auto ist“ (unter dem Namen „a_v_s“). Da kann man nur hoffen, dass um ihn herum immer genügend gut ausgebildete Kraftfahrer unterwegs sein mögen, die mit der Position der dreieckigen, roten Taste in ihrem Fahrzeug vertraut sind und ihn und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einem Stauende oder einer Panne oder einem ähnlichen Notfall warnen …

DiH (Redaktion)

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Streitkultur und „Fernhandmethode“

Streitkultur und „Fernhandmethode“

Verantwortungsbewusste Fahrer weisen ihre Beifahrer auf Gefahren bei Aussteigen hin. © DEGENER

Verantwortungsbewusste Fahrer weisen ihre Beifahrer auf Gefahren bei Aussteigen hin. © DEGENER

Während die ADVOCARD-Studie „Deutschlands großer Streitatlas“ ein zunehmendes Stresspotential auf Deutschlands Straßen ausmacht, geistert unter dem Begriff „holländischer Griff“ eine Kampagne zum rücksichtsvollen Türöffnen durch die (sozialen) Medien. Erneut, wie ein Blick in unser Archiv zeigt (DEGENER Newsletter vom 26. Juli 2017). Obwohl weder Herkunft noch Bezeichnung sicher geklärt werden können, besticht das Konzept durch Klarheit, Einfachheit und leichte Nachvollziehbarkeit.

Der Ursprung des auf Englisch als „Dutch Reach“ oder „far-hand-method“ bezeichneten Vorgehens hängt offenbar stark mit einer US-amerikanischen Webseite „The Dutch Reach Project“ zusammen, auf der einiges an Material zum Thema zusammengetragen ist (z. B. mehrsprachiges Werbematerial, auch Erklärvideos). Anlass ist offenbar ein tragischer Unfall, der nach einem Klick auf „HOME“ beschrieben wird.

Ungeachtet der vermutlich nicht niederländischen Herkunft und der sicher international und auch in deutschen Fahrschulen vermittelten Vorgehensweise bleibt der Eindruck, mit dem Schlagwort „holländischer Griff“ eine einfache Merkformel zur Vermeidung von Türunfällen von Rad- und Autofahrern (englisch „Dooring“) gefunden zu haben. Eine Art manuelles Assistenzsystem, das ohne Nachrüstung sofort funktioniert: „Dabei öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür immer mit der Hand, die am weitesten von der Tür entfernt ist. Der Fahrer öffnet seine Tür also mit der rechten Hand, der Beifahrer nutzt die Linke. Der Vorteil: Weil dabei der Oberkörper stark nach hinten gedreht wird, richtet sich auch der Blick automatisch nach hinten – und erfasst Verkehrsteilnehmer, die sich im toten Winkel aufhalten.“ (KaD, DEGENER Newsletter, s.o.)

Sicher gibt es „Merk“-Gründe für die Verknüpfung des Handgriffs mit den als Fahrradnation bekannten Niederlanden, zu denen „Holland“ als ein Teil gehört. Mir selbst leuchtet dagegen die etwas umständlichere Übersetzung der „far-hand-method“ eher ein, also etwa der „Griff der fernen Hand“ oder – methodischer und nicht so griffig – die „Fernhandmethode“ – oder vielleicht doch einfach „Schulterblick“.

Letztendlich bleibt es wohl jedem selbst überlassen, wie er oder sie sich den Kniff merkt: Hauptsache, Autofahrer und ihre Beifahrer wenden ihn an und zwingen sich vor dem Türöffnen und Aussteigen zur Umsicht – im eigenen und im Interesse anderer.

DiH (Redaktion)

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Fragenänderung zum 01. Oktober 2018

Fragenänderung zum 01. Oktober 2018

Ab dem 01. Oktober 2018 gilt ein neuer Fragenkatalog. Lesen Sie hier, was sich genau ändert:

  • 44 Fragen wurden gestrichen
  • 57 neue Fragen
    davon
  • 10 Videofragen
  • 2 Bildfragen
  • 45 Textfragen

Für die einzelnen Klassen bedeutet das:

  • Grundstoff (für alle Klassen): 10 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten
  • Klasse A: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A1: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse A2: 17 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse AM: 16 neue Fragen, inkl. 5 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse Mofa: 5 neue Fragen
  • Klasse B: 32 neue Fragen, inkl. 3 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse C: 17 neue Fragen
  • Klasse C1: 13 neue Fragen
  • Klasse CE: 4 neue Fragen
  • Klasse D: 17 neue Fragen
  • Klasse D1: 16 neue Fragen
  • Klasse L: 5 neue Fragen, inkl. 2 Mutterfragen mit Varianten
  • Klasse T: 5 neue Fragen, inkl. 1 Mutterfrage mit Varianten

Hier können Sie das aktuelle Fragenkatalog-Update für Ihren Vortest-Stick herunterladen.

Für Ihre Fahrschüler gilt:

  • CLICK & LEARN 360° online:
    Der neue Fragenkatalog kann ab sofort in den Einstellungen gewählt werden. Ab dem 01.10.2018 werden alle Fahrschüler automatisch auf den neuen Fragenkatalog umgestellt.
  • CLICK & LEARN 360° offline:
    Haben Ihre Fahrschüler an ihrem PC eine Internetverbindung werden sie beim Start des Programms automatisch auf das Fragenkatalogupdate hingewiesen.
    Ist keine direkte Internetverbindung an dem PC vorhanden, können Ihre Fahrschüler das Update hier auf einem anderen Rechner herunterladen und dann auf den Lern-PC kopieren und installieren.
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Ratgeber Rücksicht

Ratgeber Rücksicht

Im Zuge der Kampagne „Fahr mit Herz“ hat der ACE das Verhalten von Auto- und Radfahrern protokolliert. Das Fazit ist ernüchternd!

Zwei Stunden lang haben ACE Clubmitglieder z. B. das Verhalten der Autofahrer an einer Kreuzung bei Neustadt am Rübenberge beobachtet und dabei insgesamt 467 Fahrzeuge gezählt und folgende Ergebnisse festgehalten: „16 Fahrer waren ohne Gurt unterwegs. 26 haben telefoniert, 60 bogen ab, ohne zu blinken. Rotlichtverstöße gab es fünf, auf den Schulterblick hätten gar 229 Fahrer verzichtet. Bei den Radfahrern ist es nicht viel besser: Von 68 Radfahrern hätten sich nur 13 im Kreuzungsbereich richtig verhalten“, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ).

Auch in vielen anderen Städten haben die Clubmitglieder des ACE Straßenkreuzungen beobachtet – mit ähnlich schlechten Ergebnissen. Die Kampagne läuft bundesweit noch bis Ende August und die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht. Mit der Hoffnung, dass diese sehr deutlichen Zahlen den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer zu einem achtsameren Umgang miteinander im Straßenverkehr bewegen …

AnK (Redaktion)

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