Kleine Schäden – großer Ärger

Kleine Schäden – großer Ärger

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und
im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

„Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden“, stellt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Viersen auf ihrer Webseite fest: „Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensunfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreicht.

Dabei sind die Strafen für einen überführten Unfall-Flüchtigen oftmals weit höher als die Formalitäten oder die Höherstufung in der Versicherung. Denn wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. „Selbst bei kleinen Sachschäden an Bäumen, Leitplanken oder parkenden Fahrzeugen ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat“, warnt ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf. Unfallflüchtige haben demnach – je nach Schwere der Tat – mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und sogar Führerscheinentzug zu rechnen. Die Kaskoversicherung kann eine Leistung für Schäden am Fahrzeug des Täters ganz ablehnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar das Unfallopfer, kann sich aber bis zu 10.000 Euro vom Unfallflüchtigen zurückholen.

Der ACE rät jedem Verkehrsteilnehmer, immer am Unfallort zu bleiben und sofort über Handy selbst die Polizei zu verständigen oder verständigen zu lassen. „Wer in der Nacht oder auf einer einsamen Landstraße einen Schaden verursacht, darf sich zwar nach einer angemessenen Zeit vom Unfallort entfernen, muss aber den Schaden sofort anzeigen“, erläutert ACE-Jurist Wolf. Ganz wichtig: Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat faktisch eine Unfallflucht begangen. Durch „tätige Reue“, d. h. eine Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden, kann der Autofahrer lediglich eine Strafmilderung erreichen – und das auch nur bei einem kleineren Sachschaden. Bei Personenschäden erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Gerade angesichts der hohen Strafen im Falle einer Ermittlung und Überführung als Unfallverursacher appelliert die Polizei Viersen: „Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren“.

DiH (Redaktion)

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Warum an grüner Ampel warten?

Warum an grüner Ampel warten?

© VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER

© VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER

Es ist einer dieser Fälle, in denen ein Fahrzeug erst in eine Kreuzung gelenkt, dann aber wegen Querverkehrs aufgehalten wird. Für gewöhnlich löst sich so ein „Knoten“ friedlich auf, gegebenenfalls unter Hup-Kommentaren, indem der steckengebliebene Nachzügler zuerst losrollt und dann der fließende Verkehr seine Fahrt wieder aufnimmt. In einem Fall ist es aber zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden gekommen, der in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt wurde.

Unter der Überschrift „Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat“ fasst der Pressesprecher des Gerichts den Sachverhalt zusammen: „Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter “echter Nachzügler” vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist.“ Im Einzelnen heißt das: Fahrzeug A ist bei Grün in die Kreuzung eingefahren, dann aber aufgrund der Verkehrslage nicht sehr weit gekommen. Es kann als „echter Nachzügler angesehen werden, weil es 1. bei Grün gefahren ist und 2. „die Fluchtlinie der Kreuzung bereits überfahren hat,“ bevor es zum Stehen kam. Unter Fluchtlinie wird dabei die gedachte Verbindung der Gehwegkanten (in der Grafik orange gestrichelt) verstanden. Zwar darf ein „Nachzügler“ nach Auffassung des Gerichts die Kreuzung grundsätzlich „gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen“, aber nur vorsichtig und „unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs“.

Im verhandelten Fall steht Fahrzeug A aber schon seit mindestens 40 Sekunden im Kreuzungsbereich. Zu diesem Zeitpunkt zeigt die Ampel in Fahrtrichtung von A bereits seit mindestens 23 Sekunden Rot, und für Fahrzeug B seit mindestens 19 Sekunden Grünlicht. Es kommt zu einem Zusammenstoß, als Fahrerin A plötzlich zügig losfährt, um die Kreuzung zu räumen, während Fahrer B die mit Grün freigegebene Kreuzung ungebremst durchfährt.

Das Urteil des OLG: Je länger sich ein „Nachzügler“ im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher habe er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr zu rechnen. Er müsse dann davon ausgehen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, dass er nicht weiterfahren werde. Deswegen dürfe er nach einer längeren Verweildauer nur dann weiterfahren, wenn er sich vergewissert habe, dass eine Kollision mit dem Gegen- oder Querverkehr ausgeschlossen sei (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, 7 U 22/16).

DiH (Redaktion)

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Weniger Plakette – mehr Elektroauto

Weniger Plakette – mehr Elektroauto

Elektromobilitaet

Elektromobilität als Stickstoffoxid-Killer. © DEGENER

Die Herbsttagung der Verkehrsminister der Länder, die Verkehrsministerkonferenz (VMK), hat sich zwar die Sicherung einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Mobilität auf die Fahnen geschrieben, steht aber der Einführung einer neuen Schadstoffplakette mehrheitlich skeptisch gegenüber.

Statt kurzfristig alte Dieselautos auszusperren, gelte es, andere Maßnahmen zur Mobilitätssicherung bei gleichzeitiger Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von Stickstoffoxid (NOX) in deutschen Städten zu finden. Zu diesem Zweck sollen laut VMK Bund und Länder „Strategien erarbeiten, die den geordneten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Kraftstoffe – vor allem im PKW-Segment – unterstützen.“ Dabei sieht die VMK in alternativen Antrieben nicht nur großes Potenzial in der Verringerung schädlicher Abgase, sondern auch in einer Minderung der Lärmbelastung. Dazu zählen neben der zügigen Umsetzung der Ladesäulenverordnung die Förderung der Elektrifizierung von Busantrieben sowie Anreize für Taxiunternehmen und Car-Sharing-Betreiber für einen Umstieg auf alternative Antriebe.

Außerdem begrüßen die Verkehrsminister die Aktivitäten des Bundes, das automatisierte Fahren zeitnah zu ermöglichen. Aus ihrer Sicht können automatisiert und autonom fahrende Fahrzeuge in Zukunft nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern auch des Fahrkomforts und des Verkehrsflusses beitragen. Deshalb befürworten sie laut Abschluss-Pressemitteilung insbesondere das Bundesvorhaben, mehr als drei Testfelder auch im innerörtlichen Bereich einzurichten und die angestrebte Änderung des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr („Wiener Übereinkommen“), um die Lenkung von Fahrzeugen durch automatisierte Systeme ohne Überwachung durch menschliche Fahrer zukünftig zu ermöglichen.

Damit bauen die Länderverkehrsminister offenbar langfristig auf eine Zukunft des automatisierten Fahrens. Von einer raschen Umsetzung scheinen sie aber nicht überzeugt, wie eine weitere Forderung an den Bund verdeutlicht: „Sie fordern vom Bund die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu überarbeiten, dass fahrfremde Tätigkeiten (z. B. Video/TV schauen, Kaffee kochen) sanktioniert werden können.“ – Bis zum Fahrzeug, das seinen Fahrer am Ende zum Mitfahrer im selbstfahrenden Automobil macht, ist es also wohl noch ein weiter Weg.

DiH (Redaktion)

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Krach auf dem Dach und Ernteschock

Krach auf dem Dach und Ernteschock

adac_verkehrssicherheit_aufprallgewicht-von-wildtierenWährend innerorts der Herbst durch herabfallende Kastanien zu Autodachschäden, einer verkehrsgefährdenden Schrecksekunde oder rutschigen Straßen führen kann, ist seine Wirkung außerorts weitaus folgenreicher.
„Bisher fanden viele Wildtiere im Halmenmeer der Getreideschläge einen sicheren Unterschlupf, das ändert sich mit dem Dreschen der Gerste, Weizen, Raps und Haferschläge nun schlagartig“, warnt der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Harburg, Dirk Poppinga, „die Jäger sprechen von einem “Ernteschock” für Reh, Wildschwein, Hase und Co.“ Auf der Suche nach einem sicheren und geeigneten Einstand seien die Wildtiere nun auch tagsüber unterwegs und überqueren dabei oftmals auch Straßen im Landkreis.
Mit Beginn der Maisernte sind derzeit besonders die Wildschweine vom Ernteschock betroffen, die laut ADAC die mehr als 2,5 Millionen Hektar Mais in Deutschland als Lebensraum erobert haben und jetzt vermehrt über die Straßen in den Wald wechseln.
ADAC und DJV raten den Verkehrsteilnehmern, auf gefährdeten Strecken besonders vorsichtig und stets bremsbereit zu sein, insbesondere an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern. Sie empfehlen, den Straßenrand im Blick zu behalten, die Geschwindigkeit zu drosseln und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern, um auf ein plötzliches Bremsmanöver des Vordermanns rechtzeitig reagieren zu können. Denn auch eine Kollision mit einem relativ kleinen Wildtier kann verheerende Folgen haben, wie die Infografik zeigt.
Dennoch rät die Polizei: Erscheint ein Zusammenstoß unvermeidlich, nicht ausweichen, das Lenkrad festhalten und weiter abbremsen. Die Kollision mit einem Wildtier sei auf jeden Fall glimpflicher als der Aufprall gegen einen Baum oder die Landung im Straßengraben. „Sichern Sie die Unfallstelle unverzüglich ab, melden Sie den Unfall bei der Polizei, geben Sie den Unfallort möglichst genau an. Für eine eventuelle Nachsuche auf ein verletztes Stück Wild sind Polizei und Jägerschaft unbedingt auf den genauen Unfallort angewiesen“, fasst Dirk Poppinga zusammen.

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Licht-Test fürs Auto – Licht-Check fürs (E-)Bike

Licht-Test fürs Auto - Licht-Check fürs (E-)Bike

licht-test-promotorWenn die eigenen Lichter blenden, merkt man das meist erst an den heftigen Reaktionen im Gegenverkehr. Dabei wäre eine Prävention für Autofahrer ganz leicht zu realisieren. Denn seit 60 Jahren bietet das Kfz-Gewerbe im Oktober einen kostenlosen Licht-Test an. Nur Zweiradfahrer und Besitzer von Pedelecs, E-Bikes oder Motorrädern müssen selbst Hand anlegen.

Für Radfahrer eignet sich der folgende Tipp: Laut StVZO muss der Lichtkegel „mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in fünf Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer“. Was in der Theorie kompliziert klingt, ist in der Praxis recht einfach. „Ungefähr zehn fahrradscheinwerfer-richtig-einstellenMeter vor dem Rad sollte die Mitte des Lichtkegels auf die Straße fallen“, rät Lichtexperte Sebastian Göttling vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller (www.bumm.de). „Denn bei allen guten Scheinwerfern fürs Fahrrad handelt es sich um Abblendscheinwerfer mit einer klar definierten Hell-Dunkel-Grenze, die auf der Straße gut erkennbar sein muss. So kann man das Blenden des Gegenverkehrs ausschließen.“
Und das sollte man regelmäßig wiederholen, denn anders als beim Auto können sich E-Bike-Scheinwerfer und Fahrradlampen relativ leicht verstellen.

motorrad-abstand-zur-wandFür Motorradfahrer gibt es übrigens eine ganz ähnliche Möglichkeit zur Überprüfung der Scheinwerfer-Einstellung, indem Sie sich ca. 5 m vor einer Hauswand gerade auf die Maschine setzen: „Der Abstand zwischen Wand und Scheinwerfer beträgt 5 Meter. Die Höhe vom Boden bis zur Scheinwerfermitte (h) wird auf die Wand übertragen. Die Hell-Dunkel-Grenze des eingeschalteten Abblendlichts muss sich 5 Zentimeter unter dieser Markierung befinden.“ (SCAN & TEACH® – DEGENER)

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