Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren im Fahrschulunterricht

Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren im Fahrschulunterricht

Wenn Assistenzsysteme zunehmend zur Standard-Ausrüstung von Fahrzeugen werden, ist es geboten, sie von Anfang an in die Ausbildung der heutigen Fahrschüler mit einzubeziehen. Das bedeutet einerseits, dass von modernen Fahrschulfahrzeugen in Zukunft eine Mindestausstattung an Assistenzsystemen erwartet werden könnte, andererseits müsste der korrekte Einsatz dieser Systeme auch Teil der Fahrprüfung werden, da sie zu den Bedienungseinrichtungen der Fahrzeuge gehören. Und mit diesen müssen die Fahrschüler laut Prüfungsrichtlinie vertraut sein.

Ein Problem, das sich dabei aus der ständigen Weiterentwicklung der Systeme ergibt, wurde in Workshop III auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin an einem Beispiel diskutiert: Ein Fahrlehrer ist mit den Assistenzsystemen seines Autos vertraut und hat seinen Fahrschüler im Umgang damit ausgebildet. Bei der letzten Inspektion wurde aber ein Update für dieses Fahrzeug installiert – und einige Funktionen haben sich geändert: Bisher schaltete der Tempomat ab, wenn eines der drei Pedale durchgetreten wurde (auch die Kupplung während eines Schaltvorganges!). Nach dem Update kann gekuppelt und geschaltet werden, ohne dass sich der Tempomat abschaltet! Diese „neue“ Funktion wurde an den Fahrer aber nicht weitergegeben! Hat der Prüfling diese „neue“ Funktion in der Prüfung und weiß nicht, wie er sie bedienen soll, kann er während der Fahrt dadurch abgelenkt werden und sogar die Prüfungsfahrt nicht bestehen! Oder wie soll es der Prüfer bewerten, wenn sich der Fahrschüler „heimlich“ helfen lässt, z. B. durch eingeschalteten Abstandswarner oder Spurhalteassistenten? – Und: Ist es nicht gefährlich, das Aktivieren von Assistenzsysteme während der Fahrt vom – ohnehin angespannten – Prüfling zu verlangen, wenn schon erfahrene Fahrer damit Schwierigkeiten haben oder übermäßig vom Verkehr abgelenkt werden können?

Während das vollautomatisierte Fahren in Robo-Taxis aufgrund der dafür nötigen Synchronisation aller Autohersteller und Verkehrsteilnehmer sicher noch eine sehr lange Zeit keine wirkliche Bedrohung für den Berufsstand darstellen wird, sehen sich Fahrlehrer angesichts der zunehmenden Teil-Automatisierung des Fahrens einer neuen Herausforderung gegenüber, einem Wandel in der praktischen Fahrausbildung, der zunächst neuer, konkreter Regelungen bedarf, die z. B. in der Prüfungsrichtlinie festzulegen sind.

DiH (Redaktion)

VW-Fahrerassistenz-Systeme

Assistenzsysteme am Beispiel VW

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Höhere Bußgelder für Besserverdienende und Abgelenkte?

Höhere Bußgelder für Besserverdienende und Abgelenkte?

Ablenkung im Straßenverkehr

Beim Thema Ablenkung immer ganz vorn: Handys bzw. Mobiltelefone. © DEGENER

Bußgelder im Straßenverkehr sind ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt. Die Einen fühlen sich ungerecht behandelt, wenn ihnen ein Blitzerlicht entgegenleuchtet und ein Bußgeldbescheid ins Haus weht. Anderen sind die Beträge viel zu gering um abzuschrecken. Gerade hat sich das Land Niedersachsen mit einer Bundesratsinitiative für „einkommensabhängige Bußgelder“ stark gemacht. Vorbild sei das Tagessatzsystem im Strafrecht, das sich an einer sozialen Staffelung orientiert.

Doch neben der künftigen Anpassung der bisher pauschalen Bußgeldbeträge an die Nettoeinkommen schlagen die Niedersachsen auch eine „deutliche Erhöhung der Geldbußen bei massiven Geschwindigkeitsverstößen und in den Bereichen Abstand, Überholen und Bilden einer Rettungsgasse sowie bei einem Verstoß gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden gemäß § 23 StVO“ vor. Offensichtlich maßgeblich unter dem Eindruck der zahlreichen verheerenden Unfälle auf den niedersächsischen Autobahnabschnitten.

So berichtet Die Hannoversche Allgemeine Zeitung bereits im April: „Wie gefährlich die Ost-West-Verbindung in der Region Hannover ist, zeigt auch die Zahl der Toten und Verletzten: Neun Menschen starben im vergangenen Jahr auf der A2, 23 Menschen wurden schwer verletzt. Im Vorjahr verzeichnete die Statistik zehn Tote und sogar 53 Schwerverletzte“, und weiter: „Grund für die schweren Unfälle sind aber nicht allein die Staus. Die Polizei nennt immer wieder auch zu hohe Geschwindigkeiten, abgelenkte Fahrer und zu geringen Sicherheitsabstand“ (HAZ, Mittwoch, 13.04.2016). Geplant ist daher zusätzlich „eine automatische Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Baustelle)“. Ob die Initiative wirklich dazu führt, dass den Autofahrern in Deutschland ein radikaler Umbau des bisherigen Bußgeldsystems bevorsteht, bleibt abzuwarten. Die Entschließung wurde am 4. November vorgestellt und in den Verkehrs-, den Innen- und den Rechtsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum.

DiH (Redaktion)

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Ohne Stress zum Kongress

Ohne Stress zum Kongress –

nach den Informationen zu den Innovationen

simdrive auf dem Fahrlehrerkongress

Der simdrive 360° – das Highlight 2014: Wofür wird sich in diesem Jahr der Vorhang heben …? © DEGENER

Der von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Zusammenarbeit mit der Redaktion und dem Verlag der Verbandszeitschrift „Fahrschule“ vorbereitete Fahrlehrerkongress in Berlin wird in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal durchgeführt. Sowohl die Workshops und Vorträge als auch die große, messeartig angelegte Fachausstellung haben ihre Bedeutung für inhaltliche und praktische Branchentrends längst gefestigt.

Im zweijährlichen Rhythmus werden hier nicht nur die aktuellen Diskussionen zusammengeführt, die die Fahrlehrerschaft bundesweit bewegen, sondern auch Aussteller aus allen Bereichen zusammengerufen, die hier ihre neuesten Entwicklungen vor großer Kulisse präsentieren können, nach dem Motto: Information und Innovation. In diesem Jahr laden laut Veranstalter „hochkarätige Redner die Teilnehmer dazu ein, über den Tellerrand hinauszuschauen“. Einige von ihnen beteiligen sich direkt an den Workshops, I ‐ „Berufskraftfahrer: Aus‐ und Weiterbildung“, II ‐ „Reform des Fahrlehrerrechts“ und III – „Fahrerassistenzsysteme“. Obendrein sollen sie der aus allen Bundesländern angereisten Fahrlehrerschaft „nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch beste Unterhaltung bieten. Gerhard von Bressensdorf, Jutta Kleinschmidt, René Borbonus, Daniela A. Ben Said, Ralph Goldschmidt und Birthe Finkendey stehen auf der Rednerliste. Staatssekretär Michael Odenwald wird den Bundesverkehrsminister vertreten und über die Reform des Fahrlehrerrechts sprechen.“ *

Nach der inhaltlichen Arbeit in Workshops und Vorträgen geht es dann zur konkreten unternehmerischen Praxis über, wenn sich die rund 80 Aussteller mit ihren Produkten den mehr als 1000 erwarteten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern stellen. Messegespräche und Messekonditionen liegen da in der Luft. Darüber hinaus noch eine große Verlosung mit interessanten Gewinnen aus allen Bereichen des Angebotes. So viel sei jetzt schon verraten: Auch DEGENER verlost nicht nur einen besonderen Preis für einen glücklichen Gewinner, sondern geht auch mit einem ganz besonderen Produkt an den Start, das exklusiv und erstmalig ab dem 11.11. der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Seien Sie dabei, wenn es am DEGENER Stand wieder heißt „Vorhang auf, die Show beginnt … !“

* Zum Programmablauf siehe hier

DiH (Redaktion)

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Kleine Schäden – großer Ärger

Kleine Schäden – großer Ärger

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und
im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

„Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden“, stellt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Viersen auf ihrer Webseite fest: „Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensunfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreicht.

Dabei sind die Strafen für einen überführten Unfall-Flüchtigen oftmals weit höher als die Formalitäten oder die Höherstufung in der Versicherung. Denn wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. „Selbst bei kleinen Sachschäden an Bäumen, Leitplanken oder parkenden Fahrzeugen ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat“, warnt ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf. Unfallflüchtige haben demnach – je nach Schwere der Tat – mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und sogar Führerscheinentzug zu rechnen. Die Kaskoversicherung kann eine Leistung für Schäden am Fahrzeug des Täters ganz ablehnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar das Unfallopfer, kann sich aber bis zu 10.000 Euro vom Unfallflüchtigen zurückholen.

Der ACE rät jedem Verkehrsteilnehmer, immer am Unfallort zu bleiben und sofort über Handy selbst die Polizei zu verständigen oder verständigen zu lassen. „Wer in der Nacht oder auf einer einsamen Landstraße einen Schaden verursacht, darf sich zwar nach einer angemessenen Zeit vom Unfallort entfernen, muss aber den Schaden sofort anzeigen“, erläutert ACE-Jurist Wolf. Ganz wichtig: Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat faktisch eine Unfallflucht begangen. Durch „tätige Reue“, d. h. eine Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden, kann der Autofahrer lediglich eine Strafmilderung erreichen – und das auch nur bei einem kleineren Sachschaden. Bei Personenschäden erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Gerade angesichts der hohen Strafen im Falle einer Ermittlung und Überführung als Unfallverursacher appelliert die Polizei Viersen: „Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren“.

DiH (Redaktion)

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