Hunde-Transportbox bietet Komfort und Sicherheit
Hunde-Transportbox bietet Komfort und Sicherheit
Wer „Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin oder her rollen oder herabfallen können“, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro (zu § 22, Ladung, StVO). Wenn dabei jemand gefährdet wird, können sogar 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) fällig werden.
Daneben kann die Haftpflichtversicherung im Falle eines so entstandenen Unfalls Regress fordern. Weil Hunde demnach zur Ladung gehören, sind sie wie andere Ladungsgegenstände zu sichern. Da die üblichen Ladungssicherungen wie Netz oder Geschirr zu diesem Zweck nicht zu empfehlen sind, bietet sich neben dem sachlich-zweckdienlichen stabilen Trenngitter die Mitnahme in der befestigten Transportbox ganz nebenbei auch als Komfortlösung an. Sie hat neben dem geforderten Sicherheitsaspekt nämlich noch einen weiteren Vorteil: Vierbeiner, denen Auto fahren Angst, gepaart mit Übelkeit bereitet, können sich allmählich erst an die Box als Schlafgelegenheit im Wohnraum und danach entspannter ans Autofahren gewöhnen. Und ein entspannter Hund ist letztlich nicht nur ein angenehmerer Beifahrer, sondern auch ein geringeres Sicherheitsrisiko. Was insbesondere ein Zugewinn auf dem Weg in den Urlaub, aber auch auf kurzen Strecken sein kann.
SuS (Redaktion)