180 Seiten. Stark: Mobiliar mit System – und Pfiff.

Raumgefühl und Charakter

Ob pragmatisch, gemütlich oder nüchtern – jeder Raum erhält durch Ausstattung, Beleuchtung, Bodenbelag, Fenster, Tapeten und Möbel seinen eigenen Charakter. Leicht kann ein Raum zu schlicht, zu elegant oder auch überladen wirken. Auf eine stimmige Zusammenstellung des Innenlebens kommt es an. Das gilt auch für die jeweils unterschiedlichen Bereiche in einem Fahrschulunternehmen, den Empfangs-, Warte- oder Pausenbereich, das Büro und die Unterrichtsräume. Ob rund, rechteckig, oval oder trapezförmig – allein die Auswahl an Tischen und Tischformationen bzw. Kombinationen ist enorm und lässt sich praktisch jeder Raumgröße und jedem Verwendungszweck anpassen. Eine so große Auswahl an langlebigen Konferenztischen und -stühlen in vielfältigen Dekoren, die im Fahrschulbereich einsetzbar sind, findet sich nicht überall – und schon gar nicht in den saisonalen Kleinserien-Angeboten mehr oder weniger bekannter Möbeldiscounter.

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Kundenbindung durch persönliche Beratung: Der Leitfaden

Nehmen Sie die Fragen der Kundschaft persönlich

Wenn Rat Suchende einen guten Rat finden, verbindet sie das mit den Rat Gebenden über diesen einen Rat und eine längere Zeit hinaus – und sie werden bei ähnlichen Fragen erneut den Rat dort suchen, wo sie schon einmal erfolgreich beraten wurden. Deshalb sollten Sie jeden potenziellen direkt als realen Kunden und reale Kundin ansehen – und auch so behandeln. „Eigentlich eine Binsenweisheit“, sagen Sie? Zu Recht! Es ist tatsächlich so einfach, dass es sich immer lohnt, am Anfang die Zeit zu investieren, die eine gründliche Beratung schon mal in Anspruch nehmen kann – selbst, wenn sich in dem einen oder anderen Fall herausstellen sollte, das die Mühe auch mal vergebens gewesen ist. Entscheidend ist der Eindruck von Kompetenz und Ernsthaftigkeit, den Sie bei den jeweiligen Interessierten zurücklassen.

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SIMDRIVE – FIT FOR THE REAL LIFE

Sofort durchstarten

Wie in vielen Branchen macht sich auch in Fahrschulen – ausgerechnet in einer Zeit großer Nachfrage – der Fachkräftemangel bemerkbar. Wer jetzt dem ungewohnt hohen Ausbildungsdruck der angestauten Anmeldezahlen rasch und effizient begegnen will, sollte sich intelligente Lösungen zunutze machen, die möglichst rasch zum Einsatz kommen können. Lösungen wie den DEGENER Fahrsimulator 360° simdrive 2.0. Der ist bereits ab dem ersten Tag einsatzbereit. Das Technik-Team des Fachverlags liefert, baut auf und weist Ihre Mitarbeiter ein, den Rest übernimmt dann der „simdrive“ selbst in direkter Kommunikation mit Ihren Fahrschülern.

Das System ist so konzipiert, dass Fahranfänger nach kurzer Einweisung praktisch selbständig – in 45-Minuten-Abschnitten – an dem Gerät üben können: Computergesteuerte Anweisungen leiten die Übungen an, während das Verhalten des Schülers direkt vom System überwacht und kommentiert wird. Fehlerhafte Aktionen werden umgehend berichtigt. Das beruhigt den Fahrschüler und nimmt dem Fahrlehrer den Stress (und die Sorge ums Fahrzeug): Der Simulator wiederholt alles geduldig, bis die Übungen sitzen. Ganz entspannt können grundlegende Routinen für die Fahrzeugbedienung geübt werden. Das spart Zeit und Aufregung im Fahrschulwagen – und erspart allen anderen unnötige Gefahren im Straßenverkehr.

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Alles unter Kontrolle

Volle Kontrolle – volle Sicherheit

Die so genannte „Fahrtechnische Vorbereitung“ mit ihren „Sicherheits-“ bzw. den „Abfahrtkontrollen“ zählt nicht ohne Grund zu den Routine-Handlungen, die im Rahmen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung stichprobenartig durchgeführt werden müssen. Zwar führen Fehler bei der Prüfung der Sicherheitskontrolle für sich genommen noch „nicht zum Nichtbestehen der Prüfung“. Dennoch bilden sie als Einstieg in die praktische Fahrerlaubnisprüfung einen wichtigen Faktor für die Selbstsicherheit der Bewerber*innen. Und zwar in allen Fahrerlaubnisklassen. Mit einem souveränen Sicherheits-Check beginnen Ihre Prüflinge die entscheidende Prüfungsfahrt auf einem ganz anderen Niveau.

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Fahrerlaubnis statt Mofaprüfbescheinigung mit 15

Und plötzlich ist es doch soweit: „Dieses Gesetz tritt (…) am Tag nach der Verkündung in Kraft“, lautet die Schlussformel zum Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Verkündet im Bundesgesetzblatt am 27.7.2021, in Kraft getreten am 28.7.2021: Ab sofort dürfen junge Menschen ab 15 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse AM erwerben. Den Antrag stellen und mit der Ausbildung beginnen können die Jugendlichen – wie in allen anderen Klassen – schon ab sechs Monate vor Erreichen des neuen Mindestalters, also mit 14-einhalb Jahren.

Vom Modellversuch zur Normalität

Bereits im Mai 2013 wurde den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen per Ausnahmeverordnung die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Modellversuchs das Fahren von Mopeds ab Vollendung des 15. Lebensjahres zu erproben. Anfangs befristet bis Ende April 2020. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte jedoch ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „kein eindeutiges Bild“. Sie enthielten aus offizieller Sicht „sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre)“ (BMVI). So hänge der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab. Deshalb wurde am 29.11.2019 der Weg für die Länder freigemacht, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet jeweils selbst zu entscheiden.

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