Keine Panik bei Auslandsunfällen

Keine Panik bei Auslandsunfällen

Am besten im Handschuhfach dabei: Der Europäische Unfallbericht.

Am besten im Handschuhfach dabei: Der Europäische Unfallbericht.

Wie hierzulande gehört es auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu den ersten Pflichten eines Autofahrers, den Unfallort zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst die Warnweste angelegt werden. Sie zu tragen, ist in den meisten Ländern Europas ohnehin inzwischen vorgeschrieben. Ohne kann es gegebenenfalls also teuer werden. Ebenso muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagekräftigen Fotos. Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen im Falle eines Auslandsunfalls werden alle im Europäischen Unfallbericht abgefragt, den jeder Versicherer für seine Kunden bereithält. Aber Achtung: In Frankreich oder den Beneluxstaaten habe der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland, warnt die HUK-COBURG. Denn dort werde der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Unstimmigkeiten oder Sprachschwierigkeiten sollte jeder Unfallbeteiligte am besten seinen eigenen Bericht ausfüllen, ihn unterzeichnen und dann Kopien austauschen. Wer noch besser abgesichert sein möchte, schließt eine Auslandsschadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung soll dafür sorgen, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätten sie sich im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden. Generell gilt bei einem Unfall im Ausland meist nationales Recht. Was bedeutet, dass geltend zu machende Deckungssummen und Kosten erheblich niedriger ausfallen können als in Deutschland. Die so genannte “Mallorca-Police” kann sich in diesem Fall als sehr nützlich erweisen: Sie ermöglicht eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland gemietete Pkw.

SuS (Redaktion)

Weiterlesen...

Pilot mit Fehlzündungen …

Pilot mit Fehlzündungen …

Kaum angelaufen (Dezember 2018), ist der Modellversuch einer Geschwindigkeits-Abschnittskontrolle in Niedersachsen wieder gestoppt (März 2019) – und inzwischen schon wieder erneut freigegeben (Mai 2019) worden. Das irritiert nicht nur die am System ebenfalls interessierten Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Der Grund ist laut „hannover.de“ die neue Rechtslage: „Ende Mai war das Niedersächsische Polizeigesetz in Kraft getreten. Darin ist unter anderem konkret geregelt, dass und wie die Polizei die Anlage nutzen darf.“ Wann und wie die Anlage tatsächlich wieder in Betrieb geht, wird allerdings noch bekannt gegeben.

TraffiSectionDarin scheinen sich die europäischen Staaten im Übrigen einig: Die meisten Section-Control-Abschnitte werden per Verkehrszeichen angekündigt. Selbstverständlich auch die Modell-Anlage in Hannover. Interessanterweise ist das in Hannover eingesetzte System zudem laut Hersteller „bereits vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Bundesamt für Metrologie (METAS) in der Schweiz sowie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) in Österreich zugelassen“ (Jenoptik über „TraffiSection“). Für das auch in der Pkw-Maut erfahrenere Nachbarland hat der dortige Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) den eigenen Anlagen immerhin ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: „Seit über 10 Jahren werden verschiedene Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz per Section Control überwacht. Auf den überwachten Strecken konnte die Durchschnittsgeschwindigkeit von Pkw um 10 km/h, die von Lkw um 15 km/h verringert werden, die Unfall-Statistiken weisen einen Unfallrückgang von rund 50% aus.“ – In Österreich und Großbritannien werden inzwischen auch Baustellenbereiche mittels Section Control überwacht.

Der kurze Probelauf der hiesigen Anlage hat laut Zeitungsbericht trotz Warnschildern und Presseankündigung immerhin noch „141 Raser erwischt. Erlaubt ist Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt.“ Und es gibt kein Geld zurück: „Wenn Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid keine Beschwerde eingelegt haben und die Strafe überwiesen haben, ist der Vorgang abgeschlossen.“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung)

Bleibt abzuwarten, wie das noch laufende Berufungsverfahren ausgeht, in dem ein Anwalt aus Laatzen grundsätzlich gegen diese neue Form der Geschwindigkeitskontrolle als massiven Eingriff in seine Grundrechte geklagt und Recht bekommen hatte. Möglicherweise kann der Ausgang dieses Verfahrens der deutschen Variante der Section Control am Ende bundesweit den Weg bereiten …

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Tunnelfahrten: Keine Angst vor „Schwarzen Löchern“

Tunnelfahrten: Keine Angst vor „Schwarzen Löchern“

Sicher durch den Tunnel: Sonnenbrille ab, Abblendlicht und Radio an – und Verkehrszeichen beachten! © DEGENER

Sicher durch den Tunnel: Sonnenbrille ab, Abblendlicht und Radio an – und Verkehrszeichen beachten! © DEGENER

Das Wissen um das richtige Verhalten im Tunnel kann nicht nur im Notfall entscheidend sein, es kann auch im Vorfeld beruhigen und manchem die Angst und das beklemmende Gefühl vor der dunklen Röhre durch das Erdreich nehmen. „Verantwortungsbewusste Fahrer, die mit Tunneldurchfahrten starkes Unwohlsein verbinden, gehen offen damit um. In Einzelfällen kann es sogar zu Panikattacken kommen. Wenn möglich, ist für solche Menschen ein rechtzeitiger Fahrerwechsel ratsam, bevor die Tunnelstrecke beginnt. Auf dem Beifahrersitz können sich die positiven Erlebnisse, dass im Tunnel doch alles gut geht, verfestigen und auf Dauer Ängste vermeiden helfen,“ rät der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Weitere Hilfe gibt z. B. die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit einem ausführlicheren Flyer und einer handlichen Kurzinfo, die alle Besonderheiten der Tunnelausstattung und die wichtigsten Verhaltensregeln leicht nachvollziehbar zusammenfassen.

Was Tipps, Infos und Broschüren allerdings nicht berücksichtigen können, sind Leichtsinn und Sorglosigkeit bestimmter Autofahrer, wie eine aktuelle Polizeimeldung (hier gekürzt wiedergegeben) belegt:

Ein Mann fährt in einen Tunnel. Plötzlich zieht sein Fahrzeug aus ihm unerfindlichen Gründen nach links und stößt mit einem dort fahrenden anderen Wagen zusammen. Der Grund: Auf dem Dach seines Wagens war eine Werbetafel montiert, die offenbar an die Tunneldecke gestoßen war und sich verkeilt hatte. An beiden Fahrzeugen sowie Wand und Decke entstand Sachschaden, der Tunnel musste für 5 Stunden gesperrt werden (Quelle: Polizei Berlin Mitte).

Im Zusammenhang mit Leichtsinn sei noch ein Hinweis auf die inzwischen bewährte Geschwindigkeitsüberwachung erlaubt: „Es ist der 1. Oktober 2009, vier Sekunden nach Mitternacht, als im Düsseldorfer Rheinufertunnel der erste Raser geblitzt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist die neue Radaranlage gerade einmal vier Minuten im Betrieb. Dem Fahrer wird es erst Wochen später dämmern, denn die neue „Black Flash“-Technik funktioniert – mit unsichtbarem Blitz. Wäre das Licht zu sehen gewesen, hätte es in der Folge wahrscheinlich allein durch riskante Bremsmanöver Unfälle im Tunnel gegeben“, fasst z. B. die Gewerkschaft der Polizei Funktion und Wirkungsweise der Tunnel-Blitzer zusammen.

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Entwarnung für Reißleinen-Airbags

Entwarnung für Reißleinen-Airbags

Dehnbar: Die Reißleine hält einiges aus, bevor sie den Airbag aktiviert.

Dehnbar: Die Reißleine hält einiges aus, bevor sie den Airbag aktiviert.

Insbesondere wenn es um mechanische Motorrad-Airbag-Systeme geht, bei denen der Fahrer per Reißleine mit dem Bike verbunden ist, hört man oft die Sorge: „Wenn ich vergesse, mich abzuleinen, löse ich doch beim Absteigen den Airbag aus!“ Laut ifz-Team ist dies ein weit verbreiteter Irrglaube, denn das passiere so schnell nicht. „Die Zugkraft, die benötigt wird, um den Airbag zu aktivieren, liegt je nach Modell zwischen 20 und 30 kg. Wenn der Fahrer vergisst, die Leine auszuklinken, spürt er einen starken Zug. Ein unbeabsichtigtes Auslösen ist also nahezu unmöglich.” Anders als beim Airbag im Pkw konzentriert sich der Motorrad-Airbag auf den Fahrer. Richtigerweise muss es deshalb auch „Motorradfahrer-Airbag” heißen. Dass der Fahrer das Sicherheitssystem an sich trägt, macht deshalb Sinn, da sich Maschine und Fahrer beim Sturz üblicherweise voneinander trennen. Unterschieden wird zwischen dem bereits erwähnten mechanischen Auslöser, der Reißleine, und dem elektronischen. Letzterer ist zwar teurer in der Anschaffung, löst dafür aber schneller aus. Gerade im Fall eines Frontalunfalls mit anderen Fahrzeugen gilt diese Variante als sicherer.

SuS (Redaktion)

Weiterlesen...

In Fahrschulen sind E-Autos noch spärlich im Einsatz

In Fahrschulen sind E-Autos noch spärlich im Einsatz

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Laut Prüfungsrichtlinie sind in Prüfungsfahrzeugen bestimmte Maße wie Beinfreiheit (L6) und Kopffreiheit (H6) vorgeschrieben.

Vielen Fahrlehrern stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, den Fuhrpark um ein Elektroauto zu erweitern: Die aktuellen Anforderungen laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an Prüfungsfahrzeuge der Klasse B sind: Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h, mindestens 4 Sitzplätze, mindestens 2 Türen auf der rechten Seite, die unabhängig voneinander zu öffnen und zu schließen sind. Damit erweist sich der BMWi3 gegenüber beispielsweise dem bereits als Prüfungsfahrzeug zugelassenen Opel Ampera oder e-Golf als nicht geeignet. Hintergrund der Regelung ist, dass der Prüfer im Notfall das Auto schnell verlassen können muss. Wie in der Skizze unten zu sehen, gibt es bestimmte Maße etwa für die Kniefreiheit (L6) oder den Fußraum (H3). Welche Modelle kommen infrage, die nicht nur den Anforderungen entsprechen, sondern auch den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Laune halten, indem er einen komfortablen, zumindest aber akzeptablen Arbeitsplatz vorfindet? Sollte die bisherige Automatik-Regelung gekippt werden, wird das für viele Fahrlehrer sicherlich ein Anreiz sein, sich ein E-Auto auch zur Prüfung anzuschaffen. Zumal die Ausbildung für beide Seiten deutlich entspannter abläuft, wenn das Erlernen der Verkehrsabläufe nicht auch noch zeitgleich mit dem Suchen des Schleifpunkts der Kupplung gekoppelt ist. Und das könnte schließlich auch der Elektromobilität Anschub geben.

SuS (Redaktion)

Weiterlesen...