Klarer Kopf und faires Parken

Klarer Kopf und faires Parken

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 - Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Frage: Beide Pkw wollen hier parken. Wer hat Vorrang? © argetp21 – Die Lösung unter CLICK & LEARN 360° online, Suche „2191“.

Gerade in deutschen Innenstädten sind Parkplätze oft heiß begehrt. Dennoch sind Autofahrer bei der Parkplatzsuche auf sich allein gestellt. Sicher, sie können ein Navigationsgerät oder verschiedene Apps zur Parkplatzsuche (und zum späteren Wiederfinden des Fahrzeugs) einsetzen, aber die Mithilfe von anderen Personen ist nicht erlaubt. Beifahrer, die etwa als Fußgänger eine Parkbucht reservieren, die für den Fahrer erst nach einem Wendemanöver erreichbar ist, qualifizieren sich zwar für den einen als gute Freunde, für das Verkehrsrecht aber begehen sie im schlimmsten Fall eine Nötigung.

Darauf weist der Kfz-Direktversicherer R+V24 hin: Nach Straßenverkehrsordnung gilt die Regel „Wer zuerst kommt, parkt zuerst“. Einem Fußgänger, der „einen Parkplatz blockiert und damit eigenmächtig ein Parkverbot ausspricht, kann dieses Verhalten als Nötigung ausgelegt werden. Es ist ebenso untersagt, einen Parkplatz mit Gegenständen zu blockieren. Im Falle einer Anzeige und Verurteilung drohen hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann aus dem Freihalten schnell eine gefährliche Situation entstehen.“ – Insbesondere, wenn ein anderer Autofahrer in diese Parklücke fahren will. „Generell haben im öffentlichen Bereich alle Autofahrer das gleiche Anrecht auf einen Parkplatz,“ stellt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung, fest.

Das gilt übrigens auch für kurzfristig „nötige“ Parkplatz-Sperrungen, z. B. für einen Umzug. Wer mitten in der Stadt für einen Umzug einen Parkplatz sperren möchte, sollte das nicht mit Gartenstühlen versuchen, sondern muss sich mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung setzen, einen Antrag stellen und gegebenenfalls die passenden Schilder zu dem Vorhaben mieten. In Hannover z. B. kann die Antragstellung auf unterschiedliche Art erfolgen: persönlich bei den Bürgerämtern oder dem Bürgerservice Bauen, bei der Straßenverkehrsbehörde per E-Mail, Fax oder schriftlich mit dem auf den Webseiten zur Verfügung gestellten Antragsformular, oder formlos. Wichtig sind diese Angaben: Vor- und Zuname, neue und alte Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse und Fax-Nummer (sofern vorhanden), Zweck der Halteverbotszone und dem Zeitraum, in dem das Halteverbot gelten soll, Bereich, in dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll, mit möglichst genauen Angaben (z. B. Straße und Hausnummer, ggf. eine Skizze). Außerdem ist es wichtig, ob bereits Haltverbote vor Ihrem Haus bestehen (Beispiel Hannover). Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls eine gebührenpflichtige Genehmigung zum Aufstellen von Haltverbotschildern.

DiH (Redaktion)

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Regel, Gesetz und (Rauch-)Verbot

Regel, Gesetz und (Rauch-)Verbot

Missverständnisse und Falschanschuldigungen aus dem Weg räumen. © DEGENER

Missverständnisse und Falschanschuldigungen aus dem Weg räumen. © DEGENER

Wer sich an die Regeln hält, der muss Gesetz und Strafe nicht fürchten. So sagt man zumindest – doch kommt es leider auch im Straßenverkehr zu Fehlern und Falschanschuldigungen. Deshalb bietet der Auto Club Europa (ACE) Informationen darüber an, wie Verkehrsteilnehmer am besten vorgehen, wenn sie ihr Recht im Straßenverkehr geltend machen wollen, um gegen Falschanzeigen vorzugehen

So rät der ACE bei Strafzetteln, trotz korrekten Parkens: „Wer die Parkuhr korrekt eingestellt, beziehungsweise sein Parkticket ordnungsgemäß gelöst hat, und trotzdem einen Strafzettel kassiert, lässt am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos von der Situation vor Ort und Kontaktdaten von Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen.“ Kommt Blitzerpost ohne eigene Überschreitung des Tempolimits und ist auf dem Foto ein fremdes Fahrzeug oder ein anderer Fahrer zu sehen „heißt es, zügig Einspruch einlegen, indem der Anhörungsbogen des Bußgeldbescheids an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.“ Dafür bleiben zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Bei Beschuldigungen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gilt es erst einmal, keine Aussage zu treffen und einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Das ist im Zweifel immer ein guter Weg, denn: „Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte zum jeweiligen Fall erhalten und so entscheidende Details der Vorwürfe in Erfahrung bringen“, rät ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer.

AnK (Redaktion)

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Prima Klima und reger Radverkehr auf der Verkehrsministerkonferenz

Prima Klima und reger Radverkehr auf der Verkehrsministerkonferenz

Neuwagen ab 2030 nur noch mit alternativen Antrieben?

Die NPV setzt auf technische Lösungen wie alternative Antriebe

Nicht einzuhaltende Klimaziele, Dieselskandale und überhöhte Schadstoffwerte – die Forderungen nach einem umweltfreundlichen Umbau der Mobilität werden lauter – auch auf der der VMK: „Die Verkehrsministerkonferenz sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, ihren internationalen und europäischen Verpflichtungen nachzukommen und ist der Auffassung, dass dies unverzügliches und entschiedenes Handeln erfordert.“
– Zum Kabinettsbeschluss der Arbeitsgemeinschaft 1 (Klimaschutz und Verkehr) der Nationale Plattform Zukunft der Mobilität3 äußerte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Holger Lösch: „Es ist gut, dass die NPM nun ihre Arbeit aufnimmt. Die Industrie setzt sich in dieser neuen Plattform für Innovationen und Wertschöpfung am Standort Deutschland ein. Für uns ist klar: Nur mit Technologieoffenheit und Marktorientierung kann der Wandel der Mobilität für alle Verkehrsträger gelingen. Wir müssen die Verbraucher von neuen Mobilitätslösungen überzeugen. Deshalb brauchen wir Anreize für Emissionsreduktionen im Verkehr und keine Vorfestlegungen auf spezifische Technologien.“ Hierbei setzt die NPM auf innovative technische Lösungen, wie die Digitalisierung der Infrastruktur oder den Einsatz modernere Antriebstechnologien und Kraftstoffarten. Für Holger Lösch steht fest: „Eine auf Angeboten und Anreizen basierende Klima- und Verkehrspolitik ist Fahrverboten und Kostentreibereien zulasten der Bevölkerung überlegen.“

1 Verkehrsministerkonferenz
2 BMVI
3 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. NPM

AnK (Redaktion)

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Hauptuntersuchung – demnächst auch für Fahrerassistenzsysteme

Hauptuntersuchung – demnächst auch für Fahrerassistenzsysteme

Mehr Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung, z. B. beim Notbremsassistenten. Grafik: BOSCH

Mehr Sicherheit durch regelmäßige Überprüfung, z. B. beim Notbremsassistenten. Grafik: BOSCH

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abkürzung: HU, in Österreich Begutachtung, in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Deshalb wird sie regelmäßig wiederholt.

Werden dabei erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, wird die Plakette erst nach erneuter Prüfung der beanstandeten Mängel erteilt. Stellen die gefährlichen Mängel eine direkte und unmittelbare Verkehrs- oder Umweltgefährdung dar, werden vorhandene Plaketten entfernt, die Benutzung untersagt bzw. das Fahrzeug stillgelegt und die Zulassungsbehörde informiert. Vor der Wiederinbetriebnahme muss dann zwingend eine Nachprüfung erfolgen.

Zu welcher Kategorie in Zukunft die Mängel an unterschiedlichen Fahrerassistenzsysteme gehören werden, hängt vermutlich von der Sicherheitsrelevanz ab. Einen ersten Schritt hin zur qualifizierten Untersuchung der Systeme macht jetzt ein gemeinsames Projekt der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der HTW Dresden zur Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisiertem Fahren: „Entwicklung eines Messsystems für die Bewertung und Prüfung von Fahrerassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen“ nennt sich das seit Jahresbeginn 2019 laufende, zweijährige gemeinsame Entwicklungsprojekt der GTÜ und dem Lehrstuhl für Kfz-Mechatronik der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden.

Ziel ist die Prototypenerstellung auf Basis der deutschen Patentanmeldung „Testgerät für ein Fahrerassistenzsystem und Verfahren zur Durchführung einer Funktionsprüfung eines Fahrerassistenzsystems“. Nachdem mit einer durch die FSD (Fahrzeugsystemdaten GmbH) unterstützten Masterarbeit die grundlegende Funktionsweise nachgewiesen wurde, soll nun ein einsatzfähiger Prototyp insbesondere für die Homologation entwickelt werden. Markige Abkürzung des Projektes: PRUEFAF3.

1 Volkswagen fährt vollautomatisiert in Hamburg / 2 GTÜ-Mängelreport / 3 PRUEFAF

DiH (Redaktion)

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Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent erkennt nicht nur die Verkehrszeichen, er drosselt direkt das Tempo. © DEGENER

In der Industrie-Produktion spricht man derzeit neudeutsch von Collaborative Robots, kurz: „COBOTS“. Der Begriff bezeichnet die „Neuen Kollegen aus Stahl, kollaborative Roboter“. Die Fachleute sind überzeugt, „mit Sensoren ausgestattete Collaborative Robots eröffnen eine völlig neue Form der Zusammenarbeit“ und lassen „Mensch und Maschine zu einem Team der Spitzenklasse“ werden. Interessanterweise gilt „die Autoindustrie als Vorreiter im Einsatz kollaborativer Roboter.“ In den Produktionshallen der Fahrzeughersteller arbeiten demnach schon seit einigen Jahren Roboter an der Seite ihrer menschlichen Kollegen. Sie ersparen den Mitarbeitern „monotone und körperlich anstrengende Arbeiten“ und geben ihnen Zeit für anspruchsvollere Tätigkeiten. (Hannover Messe1)

Vielleicht scheint deshalb ein Vergleich der Digitalisierung im Fahrzeug aus europäischer Perspektive mit dieser industriellen Entwicklung naheliegend: Das Auto wird quasi auf seinem Weg zum autonomen Fahren zunächst zu einer Art Roboter, mit dem ich als Fahrer „im Team“ unterwegs bin.

Zumindest hat die EU beschlossen, bestimmte Assistenzsysteme als Grundausstattung für künftige Kraftfahrzeuge zu fordern. „Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und ‑Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungs­erkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.“5 Personenkraftwagen und Lieferwagen müssen zusätzlich über Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche verfügen und Lkw über Abbiegeassistenten und andere Systeme gegen tote Winkel.

Wenn tatsächlich alle Neufahrzeuge ab 2022-24 mit diesen Systemen ausgestattet sein sollten, müssen wohl neben neuen praktischen Trainingseinheiten zum korrekten Einsatz der Systeme bzw. zur „Kollaboration“ auch neue „Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“6 entwickelt werden. Eine Verlängerung der praktischen Fahrausbildung könnte eine Folge sein – neben neuen Möglichkeiten, die Prüfung z. B. wegen Missachtung oder „kollaborativen Eingreifens“ der Systeme nicht zu bestehen …

Quellen: 1 Hannover Messe / 2 Wikipedia / 3 Rechtschreibduden / 4 EURO NCAP / 5 EU verschärft die Anforderungen an die Kraftfahrzeugsicherheit / 6 Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen

DiH (Redaktion)

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