Parkscheiben und Tanksymbole

Parkscheiben und Tanksymbole

Es kann nur eine geben: Die Parkscheibe nach StVO (Bild 318)

Es kann nur eine geben: Die Parkscheibe nach StVO (Bild 318)

Die neue EU-Kraftstoff-Kennzeichnung soll Verbrauchern europaweit die Auswahl des geeigneten Kraftstoffes erleichtern, der nicht nur im Ausland, sondern auch im eigenen Land –  je nach Mineralölgesellschaft – vielfältige Bezeichnungen haben kann: Kraftstoffbezeichnungen wie “V-Power” oder “Ultimate” gibt es z. B. sowohl als Benzin als auch als Diesel, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung weiter: „Auch Bezeichnungen wie Excellium, FuelSave oder MaxxMotion sorgen für Verwirrung.“

Während das Betanken von Fahrzeugen angesichts unterschiedlichster Kraftstoffarten künftig also durch die Kraft der Symbole nicht mehr so leicht zum Falschtanken werden kann, kann das Parken in Städten aber – gerade unter Verwendung unterschiedlichster Parkscheiben – auch künftig noch leicht zum Falschparken werden. Denn auf die Scheibe kommt es an.

Zugelassen sind lauf StVO nur solche, die den geforderten Abmessungen und dem „Bild 318“ entsprechen. Andere Formen sind grundsätzlich unzulässig – und selbst eine andere Einfärbung sorgt dafür, dass die Parkscheibe behördlich nicht anerkannt wird. Das musste jüngst eine Autofahrerin in Sankt Augustin feststellen,  die für eine Pink-farbene Variante mit der Aufschrift „Lady on Tour!“ wegen einer Ordnungswidrigkeit behördlich verwarnt wurde (General-Anzeiger).

Inzwischen sind neben der blauen Standard-Ausgabe der Parkscheibe auch elektronische Parkscheiben zulässig, aber auch diese müssen bestimmten Vorgaben entsprechen. Laut Verkehrsblatt-Verlautbarung zur „Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben“, Bonn, 26. Oktober 2013 (VkBl. 2013 S. 1046) müssen sie z. B. technisch „der Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit – oder der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit mit den Änderungen durch die Richtlinie 2009/19/EG“ entsprechen. Eine zugelassene elektronische Variante trägt zudem „auf der Vorderseite die Abbildung des Verkehrszeichens 314. Über dem Display ist das Wort »Ankunftszeit« aufzubringen. Werbung auf der Vorderseite der elektronischen Parkscheibe ist unzulässig.“ Vorsicht also bei der Nutzung von Werbegeschenken oder adretten Accessoires im Auto, wenn irgendwo der vorgeschriebene Vermerk aufgedruckt ist: „Nicht für den Gebrauch im Straßenverkehr zugelassen.“

DiH (Redaktion)

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Winterweihnachtsstädte im Verkehrsstress

Winterweihnachtsstädte im Verkehrsstress

Die oft vermutete mangelnde Rücksichtnahme der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer auf die begrenzten Möglichkeiten der jeweils anderen (z. B. sind Fußgänger langsam, Radfahrer plötzlich da und Autofahrer rücksichtslos) wird jetzt durch die Auswertung einer bundesweiten Kampagne belegt: „Ob Auto- oder Radfahrende, beide Verkehrsteilnehmer zeigen fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr“, so resümiert der ACE (Auto Club Europa) das zentrale Ergebnis seiner bundesweiten Verkehrssicherheitskampagne „Fahr mit Herz!“. Das bestätigt die Eindrücke z. B. der regionalen Aktion in Neustadt am Rübenberge (vgl. DEGENER Newsletter vom 29.8.18).

Erschwerte „Einkaufsbedingungen“ mit dem Auto – aus Sicht der Prüfungsfragen (1.1.04-107). © argetp21

Erschwerte „Einkaufsbedingungen“ mit dem Auto –
aus Sicht der Prüfungsfragen (1.1.04-107). © argetp21

Laut ACE „missachten rund 40 Prozent der Autofahrenden und knapp 36 Prozent der Fahrradnutzer regelmäßig Verkehrsregeln. Von März bis Oktober 2018 wurde im Rahmen der bundesweiten Aktion das Verhalten von mehr als 22.000 Radfahrenden und über 30.000 Autofahrenden analysiert und ausgewertet.“ Auch wenn die Zahl der Radfahrenden jetzt witterungsbedingt etwas abnehmen dürfte, zeigen die Auswertungen eindeutige Trends zu leichtfertigem bzw. bewusstem Fehlverhalten: „Das mit Abstand häufigste Fehlverhalten bei Autofahrern ist der ausbleibende Schulterblick (rund 30 Prozent) beim Abbiegen an einer Kreuzung.“ Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist neige hingegen dazu, den Fußgängerüberweg regelwidrig zu nutzen (rund 18 Prozent).

Fazit der Untersuchung ist erhöhter Aufklärungsbedarf. „Wie die gesammelten Daten belegen, sind fehlende Rücksichtnahme, der Verlass auf technische Assistenten und Ablenkung keine Ausnahmeerscheinungen: Jeder dritte Autofahrende bedroht ohne Schulterblick beim Abbiegen beziehungsweise Streifenwechsel den nachkommenden Verkehr, der sich im toten Winkel befindet. Und jeder fünfte Radfahrer stellt, indem er sich den Fußgängerüberweg zu eigen macht, für zu Fuß Gehende ein Verletzungsrisiko dar.“ Eine Mahnung, die angesichts der erschwerten Verkehrsbedingungen in weihnachtlich dekorierten Innenstädten noch an Bedeutung gewinnt. Die Bemühungen städtischer Verkehrsplaner, den Autoverkehr aus Gründen der Abgasbelastung und der Unfallgefahren aus den Zentren zu verbannen – und gleichzeitig die Attraktivität der Innenstädte zu erhalten, zielen offenbar in die gleiche Richtung. So fordert der Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz in Hannover mutige Ansätze zur Verkehrswende, wie die Abschaffung von Parkplätzen und engere Straßen (Göttinger Tageblatt vom 4.11.2018). – Möglicherweise ist es in Zukunft dann tatsächlich ruhiger in den Ballungszentren, weniger einladend für den Autoverkehr und trotzdem belebt in Tempo 30-Zonen und Fahrradstraßen, die Autofahrer noch „mitnutzen“ dürfen, aber ob das auch bedeutet, es wird unfallfreier? Wer weiß …

DiH (Redaktion)

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DEGENER Verlag stellt leistungsfähige Neuheiten vor

DEGENER stellt leistungsfähige Neuheiten vor

SCAN & TEACH® 360° RED ist komplett webbasiert, funktioniert plattformübergreifend und überall! © DEGENERSo richtig begeistert zeigte sich die Fahrlehrerschaft von SCAN & TEACH® 360° RED – der Neuentwicklung der DEGENER Unterrichtssoftware. Mussten bis dato wichtige Updates noch vor Ort aufgespielt werden, so läuft das inzwischen über die Cloud – zeitgemäß eben! Die Installation fällt weg: SCAN & TEACH® 360° RED ist unabhängig vom Betriebssystem und funktioniert platt­formübergreifend. Einfach mit dem Internet verbinden und der Unterricht kann starten – stets auf dem neuesten Stand.

Die selbst erstellten, individuellen Unterrichtselemente werden ebenfalls in der Cloud gespeichert. Damit haben Fahrschulunternehmer mit ihrer Anmeldung immer Zugriff auf ihren Unterricht – egal, wo dieser stattfindet! Mit dem neuen SCAN & TEACH® 360° RED ist der Unterricht PQFÜ-sicher – garantiert! Einfach „RED“ dem roten Unterrichts­faden folgen. Mit einem Klick geht es weiter zum nächsten Medienelement. Selbstverständlich sind die bewährten Features mit von der Partie: die Virtuelle Magnettafel, „i3“, der Digitale Tachograph, Arbeitsblätter und CHEATS zu den Prüfungsfragen. In wenigen Schritten passen Sie den Unterricht an Ihre Bedürfnisse an und importieren eigene Elemente wie Bilder oder Videos. Durch die Volltextsuche und Filterfunktionen eignet sich „RED“ besonders gut für Fahrlehreranwärter zur Vorbereitung auf die theoretische Lehrprobe!

Jetzt kostenlosen Testzugang registrieren: https://www.scanteach.de/register

KaD (Redaktion)

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Autonomes Fahren – nicht ohne Fahrer!

Autonomes Fahren – nicht ohne Fahrer!

Ausführliche Erläuterungen zu Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahrzeugen, optimal für die Weiterbildung!

Ausführliche Erläuterungen zu Fahrerassistenzsystemen und autonomen Fahrzeugen, optimal für die Weiterbildung!

In den Nachrichten und auf Messen werden sie vorgeführt und getestet – fahrerlose Pkw und Lkw. Doch in der nächsten Zukunft wird es keine große Anzahl an autonom fahrenden Lkw geben, zeigt die Studie „Die Zukunft des Straßentransports“ der Internationalen Straßentransportunion (IRU).

„Erst einmal müssten weniger fortgeschrittene Technologien und Prozesse umgesetzt und die digitalen Grundlagen der Branche festgelegt werden, bevor technologiegetriebene Innovationen optimiert werden können“, betont die DEKRA zur Studie „Die Zukunft des Straßentransports“. Das Problem des Fahrermangels ist damit nicht gelöst und das wird es auch nicht, „denn Automatisierung bedeutet nicht, dass weniger Fahrer gebraucht würden. Diese würden künftig nur anspruchsvollere Tätigkeiten verrichten“, so die DEKRA. Damit könnte sich das Berufsbild des Fahrers ändern, ähnlich wie auch das des Fahrlehrers. Solange Fahrer noch eingreifen können, müssen Fahrschulen und qualifizierte Fahrlehrer die neuen Systeme erklären können.

AnK (Redaktion)

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E-Scooter – die neuen Mofas?

E-Scooter – die neuen Mofas?

Geht es nach dem aktuellen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK), so könnte die Mofa-Prüfbescheinigung bald überflüssig werden. Immerhin schlägt das Gremium vor, „interessierten Ländern in Form einer Optionslösung zu ermöglichen, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken“. Im Grunde eine Freigabe für alle Länder, vielleicht sogar eine Aufforderung. Denn noch im September, als eine Mehrheit im Bundestag sich letztlich gegen eine Fahrerlaubnis ab 15 Jahren ausgesprochen hat, appellierten die Abgeordneten, es „solle eine Entscheidung getroffen werden, die deutschlandweit Geltung haben müsse, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen von Bundesland zu Bundesland zu verhindern“ (Heute im Bundestag). – Jetzt heißt die Entscheidung offenbar „bundesweite Option“.

E-Fahrzeuge-freiDoch keine Sorge: Selbst wenn tatsächlich alle Bundesländer das Angebot annehmen, etwa um diskriminierende AM-15-Ländergrenzen zu vermeiden – für die Mofa-Prüfbescheinigung muss das noch nicht das endgültige Aus bedeuten. Das lässt zumindest ein Referenten-Entwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vermuten, der dazu gedacht ist, die Teilnahme von unterschiedlichen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu regeln. Diese werden definiert als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 und nicht mehr als 20 km/h. Gemeint sind z. B. Elektro-Tretroller (siehe Verkehrszeichen-Entwurf), die laut Verordnung auf Radwegen fahren dürfen oder – wo keine vorhanden – auf der Straße. Allerdings verlangt die neue Verordnung für alle diese unterschiedlichen Gerätschaften Blinker, Bremsen, Glocke, ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis – mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung.

Hersteller und Vertreiber reagieren angesichts derlei Auflagen verzweifelt und sehen ihren Absatzmarkt Deutschland in Gefahr. Und auch der TÜV-Verband mahnt, „Elektro-Tretroller mit Augenmaß zu regulieren“. So führe z. B. die Versicherungspflicht zu einem Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen, was dem Interesse an der Entfaltung des künftigen Mobilitätsmixes und der E-Mobilität direkt entgegenstehe (Verband der TÜV e.V.). Wir dürfen gespannt sein, wieweit der Referentenentwurf noch verändert wird, bevor es zur Beschlussfassung kommt.

DiH (Redaktion)

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