Elektroautos nehmen Fahrt auf – und müssen lauter werden

Elektroautos nehmen Fahrt auf – und müssen lauter werden

Beim E-Golf zurzeit noch optional zuschaltbar: „Fahrgeräusche“. © DEGENER

Laut Kraftfahrtbundesamt wurden 2017 insgesamt 3,44 Millionen Pkw neu zugelassen. Darunter befanden sich 25.056 Elektrofahrzeuge (+119,6 %) sowie 84.675 Pkw mit Hybridantrieb (+76,4 %). Dieselbetriebene Pkw nahmen gegenüber 2016 um 13,2 Prozent ab, ihr Anteil an den Neuzulassungen insgesamt liegt nun bei 38,8 %.

Die in absoluten Zahlen immer noch langsam, prozentual aber schon deutlich steigende Zahl neu zugelassener Elektrofahrzeuge bestätigt im Angesicht der Dieselkrise nicht nur eine zunehmende Akzeptanz alternativer Antriebstechnologie. Sie zwingt auch zur intensiveren Auseinandersetzung mit den „neuartigen Verkehrsteilnehmern“ im Straßenverkehr. Zum Beispiel, was ihre Lautstärke angeht. Während in Sachen Motorrad und Sportwagen immer wieder leisere Fahrzeuge mit gedämpften Motorgeräuschen gefordert werden, schreibt die EU für Elektro-Autos ein Geräusch vor, das eigens erzeugt werden muss. Ab 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) zum Schutz von Fußgängern installiert sein, berichtet Gudrun von Schoenebeck im Online-Magazin Ingenieur.de. „Während die künstlich erzeugten Geräusche in Europa bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Pflicht sind, liegt die Grenze in den USA bei 30 km/h. Bei schnellerer Fahrt reicht das Rollgeräusch aus, das die Reifen auf der Fahrbahn erzeugen.“ Das Geräusch solle, genau wie beim Verbrennungsmotor, auf das Fahrverhalten hinweisen, also beim Bremsen anders klingen als beim Beschleunigen. Dazu verweist sie auf ein Klangbeispiel auf der Internetseite der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen.

Angesichts der offenen Definition dürfen wir gespannt sein auf die neuen Geräuschkulissen. Hoffentlich sind sie etwas fantasievoller als die Sprache, die sich noch nicht so recht an die neuen Antriebe zu gewöhnen scheint. Ein Blick in die Bedienungsanleitung findet immer noch die Begriffe wie „Gas-“ oder „Bremspedal“ statt etwa elektrifizierte Worte wie „Speed“ und „Stop“ oder Beschleunigungs- oder Energierückgewinnungspedal …

DiH (Redaktion)

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Die Sicht, das Licht, die Reifen …

Die Sicht, das Licht, die Reifen …

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

DVR-Aktion „Ich fahr auf Nr. sicher“

Neben den wichtigen Sichtverbesserungen durch frische Wischerblätter und korrekt eingestellte Beleuchtung sind die zur kalten Jahreszeit passenden Reifen ein wesentlicher Sicherheitsfaktor im Straßenverkehr. Der zunehmend strafende Blick des Gesetzgebers hat das allgemeine Bewusstsein für den rechtzeitigen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen in den vergangenen Jahren massiv geschärft.

„Winterreifen sind auch bei Minusgraden weich genug, um sich mit der Straßenoberfläche zu verzahnen. Dazu trägt auch ihr Profil bei, das feine Lamellen zeigt. Sie bieten bei Schnee und Schneematsch eine bestmögliche Verzahnung mit dem Untergrund. Der Bremsweg mit Winterreifen ist bei solchen Verhältnissen deutlich kürzer als mit Sommerreifen, die Fahrstabilität wesentlich besser“, fassen die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) die Vorteile spezialisierter Pneus zusammen.

Bereits im Oktober sinken die Temperaturen – trotz gelegentlich sonniger Nachmittage – deutlich, wie erste Frostnächte belegen. „Höchste Zeit, einen Termin mit der Werkstatt des Vertrauens zu vereinbaren“, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Das gelte besonders, wenn man unsicher ist, in welchem Zustand die Winterreifen sind. „Alle seit dem 1. Januar 2018 hergestellten Winterreifen müssen laut Paragraph 36, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtend das sogenannte Alpine-Symbol, eine Schneeflocke“ tragen, so der DVR weiter. Das neue Zeichen löst das alte M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) ab und kennzeichnet anerkannte Winterreifen. Diese müssen strengere Eignungstests, z. B. Bremstests auf Schnee, bestehen. Zwar „dürfen Reifen mit dem M+S-Symbol noch bis zum 30. September 2024 genutzt werden. Wer im Reifenhandel noch auf einen Reifen mit dieser Bezeichnung stößt, kann allerdings davon ausgehen, dass er mindestens ein Jahr alt ist.“

Fahrende, die bei Glätte, Schnee oder Schneematsch mit Sommerreifen oder Reifen unterwegs sind, die nicht den Vorgaben der StVZO entsprechen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro (bis 120 Euro bei einem Unfall) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Fahrzeughaltende, die solche Fahrten zulassen, werden neuerdings ebenfalls zur Rechenschaft gezogen (75 Euro und ein Punkt). → Mehr Informationen über Winterreifen

DiH (Redaktion)

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Statistiker präsentieren georeferenzierten Unfallatlas

Statistiker präsentieren georeferenzierten Unfallatlas

Ein Klick auf das Bild öffnet den Unfallatlas

Ein Klick auf das Bild öffnet den Unfallatlas

Das besondere Anliegen der Statistiker, die die Verkehrsunfalldaten beinahe aller Bundesländer aus den Jahren 2016/17 als interaktiven Unfallatlas im Internet zur Verfügung stellen, liegt in der Prävention, der Vermeidung kritischer Verkehrssituationen, die Unfälle begünstigen.

Auf der interaktiven Karte, die praktisch mit jedem Internet-Browser aufgerufen werden kann, werden Unfälle mit Personenschaden nach Straßenabschnitten sowie nach einzelnen Unfallstellen sichtbar gemacht. Dabei können die Nutzer den Fragen nachgehen: „Wo passieren in meiner Stadt die meisten Verkehrsunfälle? Wo bin ich auf meinem Weg zur Arbeit besonders gefährdet, welche Kreuzungen oder Autobahnabschnitte sind besonders unfallträchtig? Wo gab es Unfälle mit Verkehrstoten? Waren Pkw, Motorräder, Fahrräder oder Fußgängerinnen und Fußgänger am Unfall beteiligt?“

Das Angebot richte sich zum Beispiel an die kommunale Verkehrsplanung, die dadurch regional tief gegliederte Unfalldaten für eigene Schlussfolgerungen nutzen können. Die Stadt Hannover beispielsweise will den Unfallatlas laut Zeitungsbericht „auswerten, um Gefahrenpunkte zu erkennen“ und „gewisse Schlussfolgerungen ziehen“, denn möglicherweise gebe es „unfallträchtige Verkehrsführungen“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 3.10.18).

Schade nur, dass außer den Personenschäden bestimmte Begleitumstände der Unfälle (Ablenkung, Smartphone, überhöhte Geschwindigkeit etc.) in dieser Statistik nicht erfasst werden. Bleibt zu hoffen, dass Stadt- und Verkehrsplaner künftig noch weitere Erkenntnis-Quellen in ihre Planungen mit einbeziehen, wie sie z. B. Fahrradclubs und Schulwegplaner an den Grundschulen vor Ort sammeln. Oder auch Fahrlehrer, die praktisch täglich mit ihren Fahrschülern in kritische Situationen geraten – manchmal eben auch aufgrund ungünstiger Verkehrsführungen oder unübersichtlicher Strecken …

DiH (Redaktion)

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Hersteller geben Gas bei alternativen Antrieben

Hersteller geben Gas bei alternativen Antrieben

Actros: Die „Mirror-Cam“ soll helfen, den Toten Winkel zu eliminieren. Zusätzlich sind Nahbereichs-Spiegel verbaut. Foto: DEGENER

Actros: Die „Mirror-Cam“ soll helfen, den Toten Winkel zu eliminieren. Zusätzlich sind Nahbereichs-Spiegel verbaut. Foto: DEGENER

Das alles beherrschende Thema der IAA ist das voll- oder teilelektrifizierte Nutzfahrzeug. Dabei setzen die Hersteller nicht auf ein „Patentrezept“ sondern bieten unterschiedliche Lösungen für verschiedene Einsatzgebiete an.

Ein Schwerpunkt: Hybridantriebe. Die Ingenieure haben die Verbrauchswerte der bereits effizienten Dieselmotoren noch weiter optimiert. Gleichzeitig stellen diverse Hersteller Gasmotoren und Elektroantriebe für schwere Nutzfahrzeuge vor. Visionär kommt Volvos autonomer Sattelschlepper „Vera“ daher. Das futuristische Konzept verzichtet komplett auf eine Fahrerkabine, ist flach wie ein Sportwagen und laut Hersteller für Transporte zwischen Logistikzentren konzipiert. Ohne Emissionen soll in Zukunft auch der städtische Personenverkehr auskommen: MAN stellt seinen seriennahen „Lion‘s City E“ vor. Bei einer Reichweite von bis zu 270 Kilometer sollen die Akkus in drei Stunden geladen sein. Über die „letzte Meile“ in den urbanen Zentren haben sich die Ingenieure viele Gedanken gemacht. Bosch zeigt elektrifizierte Lastenräder sowie „Cargo-Dreiräder“ und stellt die elektrifizierte Achse vor. Durch Rekuperation beim Bremsen erhaltene Energie geht nicht verloren sondern wird in einer Hochvolt-Batterie gespeichert. Damit lassen sich dann zum Beispiel Kühlkompressoren betreiben oder die Energie dient als Anfahrhilfe bei schweren Baufahrzeugen – laut Bosch ist im Vergleich zu einem herkömmlichen Dieselantrieb mit der elektrifizierten Achse eine Kraftstoffeinsparung pro Jahr von bis zu 9000 Litern möglich.

 

KaD (Redaktion)

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Vorsicht – Wild!

Vorsicht – Wild!

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Wildtiere halten sich nicht an Verkehrsregeln und reagieren auch noch anders, als erwartet wird. Foto: DEGENER

Was also tun, wenn vor dem eigenen Fahrzeug plötzlich ein Wildtier auftaucht? Auf keinen Fall ausweichen! Experten raten: Lenkrad festhalten und eine Vollbremsung machen. Die „kontrollierte“ Kollision sei allemal besser, als ein außer Kontrolle geratenes Fahrzeug, das von der Straße abkommt. Sobald Wild am Fahrbahnrand auftaucht: Abblenden und hupen. Gleichzeitig die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit bleiben.

Ist es zum Crash gekommen, gilt es die Unfallstelle abzusichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Danach ist es sinnvoll, die Polizei oder den sogenannten Jagdberechtigten zu informieren. Eine gesetzlich geregelte Meldepflicht gibt es auf Bundesebene nicht. Allerdings stellen einige Bundesländer das Unterlassen einer Meldung unter Strafe. Deshalb ist es immer eine gute Idee, den Unfall anzuzeigen. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn der Unfallschaden durch die Kfz-Versicherung beglichen werden soll. Sowohl die Polizei als auch der Revierinhaber können eine Wildunfallbescheinigung ausstellen.

Der Kadaver sollte unbedingt von der Straße entfernt werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Dabei das tote Tier auf keinen Fall mit ungeschützten Händen berühren. Es bestehen Verletzungs- und Ansteckungsgefahr. Wenn an der Unfallstelle kein Wild aufzufinden ist, hat sich das möglicherweise verletzte Tier vermutlich ins Unterholz geschleppt. Dann ist es besonders wichtig, die Polizei beziehungsweise den Jagdberechtigten zu informieren.

Weitere Infos und Verhaltenstipps: https://www.jagdverband.de/content/wildunfallprojekt

KaD (Redaktion)

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