125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

Nachdem die ersten Automobile vor 125 Jahren in Paris für chaotische Straßenverhältnisse gesorgt hatten, bereitete der örtliche Polizeipräsident kurz nach seinem Amtsantritt dem wilden Treiben ein Ende: „Louis Lepine (1846-1933) führte am 14. August 1893 gleich vier Neuerungen ein: Die Fahrprüfung, den Führerschein, ausgewiesene Parkflächen und Parkverbote sowie – am schwerwiegendsten – verpflichtende Autokennzeichen für jedes Automobil“, berichten die Aachener Nachrichten zum Jubiläum.

Auch wenn anfangs noch einfache Fahrproben (Starten, Lenken, Anhalten) als Qualifikation ausreichten – die Grundlagen für das heutige System waren geschaffen: „1909 einigten sich Teilnehmer einer internationalen Automobilkonferenz in Paris auf erste einheitliche Verkehrszeichen, wie das Symbol einer Kreuzung. Im gleichen Jahr zog auch Deutschland mit einer Führerscheinpflicht nach“ (Deutschlandfunk). Und noch bevor den anfangs rein praktischen Übungen eine theoretische Ausbildung zur Seite gestellt wurde, entstand bereits 1910 eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (SNFK)“ in Berlin, die 1951 in das Kraftfahrtbundesamt eingegliedert wurde. „Am 02. Januar 1958 nahm das Verkehrszentralregister (VZR) dann als selbständiger Bereich im KBA seinen Betrieb auf“ (KBA-Festschrift).

Seither werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr genauestens registriert, ab 1974 im sogenannten Mehrfachtäter-Punktesystem, das in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht. 2014 wurde das alte 18-Punktesystem zu einem 8-Punktesystem reformiert und das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst, (60 Jahre KBA).

Neben den verschärften Sanktionen ist unterdessen auch die Fahrausbildung anspruchsvoller geworden. Als alleiniger Grund für den Trend zum Nichtbestehen soll das aber nicht gelten: In der Zeit von 2012 bis 2017 ist die Quote der nicht bestandenen Theorieprüfungen bundesweit von knapp 29 % auf gut 36 % und der Anteil der nicht bestandenen Praxisprüfungen von 26 % auf 28 % angestiegen (KBA-Statistik). Offenbar hat der Gesetzgeber dem ungezügelten Fahrspaß der ersten Automobilisten inzwischen ein gehöriges Maß an Disziplin vorangestellt. Doch nur so viel, dass Bewerber nach gründlicher Vorbereitung in der Fahrschule durchaus bestehen können: Provokativ fordert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) ihre längst aus der Fahrschule entlassenen Leser deshalb zu einem QUIZ heraus und fragt „Können Sie die Fragen zur Führerscheinprüfung beantworten? Testen Sie Ihr Wissen.“

DiH (Redaktion)

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GTÜ-Unfall-Tipps: „Smart-Repair“ und korrektes Verhalten

GTÜ-Unfall-Tipps: „Smart-Repair“ und korrektes Verhalten

Richtiges Verhalten am Unfallort <br> (Foto: GTÜ).

Richtiges Verhalten am Unfallort
(Foto: GTÜ).

Dass die Reparatur kleinerer Unfallschäden nicht gleich in den finanziellen Ruin führen muss, ist sicher eine beruhigende Erkenntnis. Besonders für Fahrer geliehener Fahrzeuge. Ganz besonders, wenn diese Reparaturweise sogar dem kritisch prüfenden Blick der Sachverständigen standhält.

Doch vor dem (größeren) Schaden gibt es einen Zusammenstoß. Und dazu gehören meistens zwei oder mehr Fahrzeuge.

Deshalb rät die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) dazu, sich auch ohne Not und im Vorfeld intensiv mit dem Thema zu befassen. Denn abgesehen von der Schuldfrage – „in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Crash können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein.“ Wichtig sei beispielsweise ein klarer Ablauf nach einem Unfallgeschehen (hier gekürzt):

  1. Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage, Warndreieck).
  2. Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.
  3. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, Polizei (110) oder Rettungsleitstelle (112) informieren.
  4. Erste Hilfe leisten.
  5. Fotos von der Unfallstelle machen.
  6. Bei Bagatellschäden möglichst schnell die Fahrbahn räumen.
  7. Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen notieren.
  8. Keine Aussagen unter Druck und keine Unterschriften (z. B. Schuldanerkenntnis).
  9. Umgehend die Versicherung benachrichtigen.

Wer fit ist, so rät die GTÜ, sollte die Regie übernehmen: „Häufig stehen Unfallteilnehmer unter Schock und sind nicht in der Lage, zu helfen. Reden Sie mit den Beteiligten und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran, regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Denn die Ersthilfe am Unfallort kann Leben retten!“

DiH (Redaktion)

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(Ge)fahren im Ausland: Fahrstil und Vorurteile

(Ge)fahren im Ausland: Fahrstil und Vorurteile

Unfallexperten warnen vor den besonderen Gefahren an Zebrastreifen (Quelle: DEKRA).

Unfallexperten warnen vor den besonderen Gefahren an Zebrastreifen (Quelle: DEKRA).

Zebrastreifen (nach § 26 StVO „Fußgängerüberwege“ genannt) können bei Auslandsreisen zu einer besonderen Gefahrenstelle werden, warnen die Unfallexperten von DEKRA: „Es ist irritierend, dass die Hinweisschilder an Fußgängerüberwegen in Europa fast überall gleich aussehen, obwohl es beim Verhalten der Autofahrer große Unterschiede gibt“, sagt DEKRA-Unfallforscherin Stefanie Ritter. Sie empfiehlt, sich über die Gepflogenheiten im Urlaubsland zu informieren und sich entsprechend vorsichtig zu verhalten.

Während es z. B. in Großbritannien selbstverständlich sei, dass Autofahrer anhalten, um Fußgänger geduldig ihren Überweg passieren zu lassen, sehe das in anderen Staaten der EU ganz anders aus: Wer in Italien allzu selbstverständlich den Fuß auf einen Zebrastreifen setze, könne sich dadurch selbst in Gefahr bringen oder einen Auffahrunfall bei überraschten Autofahrern auslösen.

Fußgänger gehören laut DEKRA zu den stark gefährdeten Verkehrsteilnehmern: „Täglich sterben auf Straßen in der EU rund 20 Fußgänger, insgesamt 7.000 im Jahr. Jeder vierte dieser Unfälle passiert an Überwegen.“

Ritter appelliert daher an die Autofahrer, auf Fußgänger noch mehr Rücksicht zu nehmen und verweist auf die Regeln der deutschen Straßenverkehrsordnung:

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen wenn nötig warten, wenn sich Personen dem Überweg nähern. Bei Stockungen dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie dort warten müssten. An Überwegen darf nicht überholt werden.

Auch wenn Fußgänger in ihrem Leben nicht unbedingt jemals eine Fahrschule besucht haben (und die Verkehrserziehung schon sehr lange zurück liegt), könnten sie selbst zu ihrer Sicherheit beitragen. „Lassen Sie sich nie vom Smartphone oder anderen Dingen ablenken, wenn Sie über die Straße gehen“, so Ritter, und „queren Sie die Straße möglichst nur an ausgewiesenen Überwegen und schauen Sie vorher nach links und rechts.“

DiH (Redaktion)

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Geringer Aufwand vermeidet größere Pannen

Geringer Aufwand vermeidet größere Pannen

Mit wenigen Handgriffen Pannen vermeiden: Öl-Check. © DEGENER

Mit wenigen Handgriffen Pannen vermeiden: Öl-Check. © DEGENER

„Keine Kette ist stärker als ihr schwächstes Glied“, weiß der Volksmund. In Bezug auf das Autofahren führt Eberhard Lang (TÜV SÜD) ein einfaches Beispiel an: „Erst wenn das Auto sich nicht öffnen lässt, weil der Funkschlüssel keinen Strom mehr hat, rücken die verantwortlichen Knopfzellen ins Bewusstsein der Autofahrer.“

Eine leere Batterie im Schlüssel hat ähnliche Folgen wie eine leere Autobatterie: Nichts geht mehr. Ein Reserve-Satz im Handschuhfach bewahrt vor unschönen Überraschungen, wenn die Zellen beispielsweise im Urlaub zur Neige gehen und passender Ersatz vor Ort nur umständlich zu bekommen ist. Denn „die Typenbezeichnungen der Batterien sind leider nicht einheitlich“, bedauert Lang. Ähnlich uneinheitlich seien auch die Ladeadapter diverser Billig-Anbieter für den Ladestrom z. B. für Smartphone oder Tablet. Zu große Abweichung von der genormten USB-Ladespannung von 5 Volt könne das angeschlossene Telefon sogar beschädigen, warnt der Experte.

Im Großen und Ganzen lassen sich die meisten potenziellen Pannen (Batterie, Klimaanlage, Motor) durch regelmäßige Wartung vermeiden – sofern dabei auch auf Qualität geachtet wird. Vor längeren Fahrten empfiehlt es sich, selbst noch mal zu prüfen, was man selber prüfen kann, um unnötige Pannen zu vermeiden:

  • Scheibenwischerblätter (gegebenenfalls vorzeitig ersetzen und gleich auch das Wischwasser auffüllen),
  • Reifendruck prüfen (empfohlener Fülldruck siehe Bedienungsanleitung oder Tankklappe, Türrahmen),
  • Überprüfen des Kühlwasserstands (im kalten Zustand, zwischen MIN und MAX),
  • Kühlschläuche auf Risse, Sitz und Dichtigkeit kontrollieren (Flüssigkeit unterhalb des Motors?),
  • Kühlerlüfter checken (muss laufen, wenn der Wagen nach einer Fahrt bei hoher Temperatur abgeschaltet wird),
  • Ölstand prüfen (gegebenenfalls mit dem passenden Marken-Öl auffüllen).

So sorgen Sie selbst mit wenigen Handgriffen für eine möglichst pannenfreie Urlaubsreise mit dem eigenen Auto.

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Ausholen wie die Großen

Ausholen wie die Großen

Ganz klar: Schwere Nutzfahrzeuge mit ihrer zulässigen Gesamtlänge bis zu 18,75 m (bei überstehender Ladung bis 20,75 m) können oft gar nicht anders: Sie müssen beim Abbiegen weit ausholen, beim Rechtsabbiegen sogar oft weit in den Gegenverkehr oder einen zweiten Fahrstreifen hinein. Routinierte Autofahrer sind darauf gefasst und stellen ihre Fahrweise entsprechend darauf ein, wenn so ein Großer vor ihnen zum Abbiegen ansetzt.

Was aber, wenn plötzlich Fahrzeuge Platz zum Abbiegen beanspruchen, von denen das niemand erwartet? Offenbar gibt es Pkw-Fahrer, die zum Abbiegen grundsätzlich gern in einem weiteren Bogen fahren und meinen, auf diese Art besser um die Kurve zu kommen. Besonders, wenn sie einen Anhänger angekuppelt haben, scheint für viele ein „großzügiges“ Abbiegen selbstverständlich. – Nur für die Nachfolgenden nicht!

Das kann zu brenzligen Situationen führen. In jedem Fall stärkt es die Erkenntnis: Man muss mit allem rechnen, vor allem mit dem Fehlverhalten der anderen. Für viele Autofahrer liegt offenbar der Besuch der Fahrschule zu weit zurück oder sie haben zwar mit der Klasse B die Erlaubnis zum Mitführen von Anhängern erworben, aber keinerlei Übung. Da ist es sicherer, selbst als Fahrer die umgebenden Verkehrsteilnehmer ständig im Blick zu haben und weder mit den Gedanken abzuschweifen noch mit dem Mobiltelefon zu hantieren: Besser, man ist darauf gefasst, dass manch ein Fußgänger oder Radfahrer vielleicht noch nie in der Fahrschule war. Woher sollte er oder sie die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennen? Beobachten Sie die anderen Fahrer, so dass Sie – wie bei diesem egozentrisch platzraubenden Abbieger – rechtzeitig reagieren können.

DiH (Redaktion)

Mit kleinen Anhängern oder sogar ohne holen manche beim Abbiegen unerwartet aus.(Klick aufs Bild startet Video)
© ARGE tp21 / DEGENER
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