NICHT REDEN, MACHEN: Erfahrung durch Simulation

Fahr-Erfahrungen muss jeder selbst “er-fahren”

Aus der antiken griechischen Philosophie stammt die Weisheit: „Was man lernen muss, um es zu tun, lernt man, INDEM man es tut: So wird man Baumeister dadurch, dass man baut, und Tennis-Spieler dadurch, dass man spielt.“ Es gibt einfach Erfahrungen, die sich nicht durch Erklärungen weitergeben lassen. Deshalb ist es so wichtig, dass in der Fahrschule nach und teils neben dem theoretischen Unterricht die Praxis ganz im Vordergrund steht, das Fahren-Üben durch das Fahren-Machen – zunächst möglichst im Schonraum und dann im Straßenverkehr.
Das ist verständlicherweise nicht ganz ungefährlich. Weder für die Lernenden noch für die Ausbildenden – und auch nicht für das Fahrzeug, das neben möglichen Unfallrisiken auch einem höheren Verschleiß ausgeliefert ist. Von den Betriebskosten ganz zu schweigen.

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Fahraufgaben in der praktischen Ausbildung und Prüfung

Was sind Fahraufgaben?

Die erste greifbare Konsequenz der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Fahrerlaubnisprüfern, Fahrlehrern und Testpsychologen nach wissenschaftlichen Standards ist das elektronische Prüfprotokoll (ePp), mit dem seit Anfang 2021 praktische Fahrerlaubnisprüfungen protokolliert und bewertet werden. Im Zentrum stehen die Fahraufgabenkataloge. Darin wird für alle Fahrerlaubnisklassen jeweils detailliert beschrieben, welche Verhaltensweisen vom Bewerber bei bestimmten Prüfsituationen verlangt werden und bewertet, welche Verhaltensweisen jeweils über und welche unter dem Durchschnitt liegen. Hier laufen alle Fäden der langjährig angelegten Optimierung der Fahrerlaubnisprüfung zusammen. Die zentrale Neuerung in der praktischen Fahrausbildung und prüfung ermöglicht es Fahrlehrern, Bewerbern und Fahrerlaubnisprüfern genau nachzulesen, welche wesentlichen Fahrkompetenzen auf welchem Niveau ausgebildet sein müssen.

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2022 – Neues Jahr, neues Glück

E-Mobilität versus Preissteigerung

Das Autofahren wird teurer. Grund ist die nächste Stufe der CO2-Bepreisung. Davon sind vor allem fossile Brennstoffe betroffen. So steigt z. B. der Preis von Diesel voraussichtlich um 1,6 Cent pro Liter und der Preis für den Liter Benzin um durchschnittlich 1,4 Cent. Vielleicht ein Anlass, die Preis-Aushänge in der Fahrschule den Schülern gegenüber gut begründet zu überarbeiten. Allerdings wirken sich auch noch andere – nicht so berechenbare – Faktoren auf die Benzinpreisentwicklung aus, sodass die tatsächliche Preisentwicklung im Prinzip wenig vorhersehbar bleibt. Parallel zur Kostensteigerung auf der Verbrenner-Seite machen die Fördermöglichkeiten die Elektro-Seite für viele Bereiche interessanter – zusammen mit der neuen Automatik-Regelung (B 197) z. B. auch für Fahrschulen.

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Dream-Team für die Ausbildung

Perfektes Zusammenwirken

Das optimal aufeinander abgestimmte Zusammenspiel von Ausbildungsorganisation, Leistungsbeurteilung und Lernfortschritt auf dem Weg zum Erwerb der Fahrerlaubnis steht im Zentrum der aktuellen DEGENER Software-Entwicklungen. Als innovatives Unternehmen machen Sie gemeinsam mit uns den entscheidenden ersten Schritt mit einer modernisierten Verwaltungssoftware, die weit mehr kann als nur die Namen, Adressen und Kontonummern der Fahrschüler zu verwalten. Das FAHRSCHULOFFICE 360° bietet Ihnen die universelle Schaltzentrale, die sich direkt an den Bedarf und die Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen lässt. Per Live-Synchronisation behalten Sie alle wichtigen Schülerdaten im Überblick. Plattformübergreifend! Mit zahlreichen Erweiterungsmöglichkeiten. Ganz gleich, ob Sie mit dem Handy unterwegs sind oder Ihr Büro mit Windows-Computern ausgerüstet haben: Ihre Schaltzentrale aus dem Büro haben Sie mit dem Smartphone praktisch überall im Zugriff. Das ist besonders wichtig für eine lückenlose Dokumentation der Fahrstunden.

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Runde 3: Weiterbildung nach Plan

Alle (5) Jahre wieder … Weiterbildung bleibt im Rhythmus

Laut Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes bzw. der aktualisierten Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV), die im April 21 in Kraft getreten ist, sind durch die Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Dabei muss den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Den besonderen Schwerpunkt legt der Gesetzgeber auf die Themenbereiche Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltbelastungen durch das Fahren. In diesem Zusammenhang ist auch die einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen durchaus zulässig. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden.

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