Winterreifen – soviel ist sicher

Winterreifen – soviel ist sicher

Auch für Nutzfahrzeuge sind Winterreifen vorgeschrieben. (Foto: DEGENER)

Auch für Nutzfahrzeuge sind Winterreifen vorgeschrieben. (Foto: DEGENER)

Auch wenn vielen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf Winterreifen der Leitsatz „Von O bis O“, also Oktober bis Ostern, noch geläufig sein dürfte: „In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“ – also eine Verhaltensvorschrift und keine Ausrüstungsvorschrift. Sie bezieht sich auch nicht auf einen bestimmten Zeitraum. Das heißt: Jeder Kraftfahrer muss vor Fahrtantritt prüfen, ob er sein Fahrzeug sicher führen kann. Und genauso gehört dazu, für eine Bereifung zu sorgen, die Fahrsicherheit gewährleistet. Ansonsten heißt es: Auto stehen lassen.“ Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin und erklärt: „Im schneearmen Flachland können Wenigfahrer für sich abwägen, ob Ganzjahresreifen mit einem M+S-Kennzeichen eine Alternative sind oder sie bereit sind, das Auto ohne Winterbereifung an Tagen mit Eis und Schnee stehen zu lassen.“

Aber: „Mit Winterreifen können Autofahrerinnen und Autofahrer bei niedrigen Temperaturen vor allem besser bremsen, ein entscheidender Aspekt für die Sicherheit. Dafür sorgen eine entsprechende Gummimischung und Rillen, in denen sich Schnee und Matsch nicht festsetzen“ und „im Kaskoschadenfall drohen Vermögensnachteile, wenn die Bereifung den gesetzlichen Erfordernissen nicht“ genügt, mahnen die Experten. Zudem schreibt die neue Regelung Reifen mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ vor. Die „Three-Peak-Mountain-Snowflake“ (kurz: 3PMSF) Kennzeichnung bietet hinsichtlich Sicherheit und Kontrolle bei winterlichen Verhältnissen eine nachgewiesene Eignung. Daher gilt für die „alten“ Winterreifen noch eine verbraucherfreundliche Übergangsfrist: „M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden“ (BMVI).

Auch bei Auslandsreisen ist besondere Umsicht geboten. In vielen Ländern gelten gesetzliche Winterreifen-Vorschriften, häufig sogar für bestimmte Zeiträume wie November bis April. Informationen finden sich bei den Automobilclubs. Speziell für schwere Nutzfahrzeuge und Busse hat beispielsweise Reifenhersteller Continental eine Übersicht über die verschiedenen Regelungen im Europäischen Ausland zusammengestellt:https://www.continental-reifen.de/bus-und-lkw/reifenwissen/wintervorschriften

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Höhere Strafen gegen hohe Unfallrisiken

Höhere Strafen gegen hohe Unfallrisiken

Hohes Bußgeld und drohende Fahrverbote sollen die Rettungsgasse künftig frei machen ... © DEGENER

Hohes Bußgeld und drohende Fahrverbote sollen die Rettungsgasse künftig frei machen … © DEGENER

„Die Veranstaltung oder Teilnahme an illegalen Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat heraufzustufen, ist sinnvoll“, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. „Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Ursache Nummer eins bei den Verkehrsunfällen mit Todesfolge. Dass zukünftig grob verkehrswidrige und rücksichtslose, erhebliche Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit, als wäre man in einem Rennen, strafbewehrt sind, wird die Verkehrssicherheit erhöhen.“

Durch die Neuregelung sind Kraftfahrzeugrennen nicht mehr Teil des Bußgeldkatalogs, sondern Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB): Es drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 StGB), eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 315d StGB), die bei Gefährdung, Verletzung oder Tötung entsprechend höher ausfällt, sowie die Einziehung der beteiligten Kraftfahrzeuge (§ 315f StGB). Ab sofort sollen hohe Strafen die Gefahr der Ablenkung am Steuer eindämmen.

StVO_2017Besonders deutlich fällt auch die Erhöhung der Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn aus. Neu: Wird keine Rettungsgasse gebildet, gilt ein Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister. Wer nicht freie Bahn geschaffen hat für Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn muss mindestens mit dem Regelsatz von 240 Euro rechnen, plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister. – Nach der bisherigen Regelung galt für beide Tatbestände, also „Keine Rettungsgasse gebildet“ sowie „Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn“, nur ein Regelsatz von 20 Euro.

Außerdem wird ab sofort das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, verboten. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird vorsätzlich begangen und daher mit 60 Euro bestraft. Zur Klarstellung ergänzt das Verkehrsministerium (BMVI) in einer Mitteilung: „Nicht verboten sind reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (z. B. Hut, Kappe, Kopftuch), Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck (z. B. Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke), die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (z. B. Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Ebenfalls nicht verboten ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer. Ihr Schutzbedürfnis ist vorrangig.“

→ Die neue StVO und alle wichtigen Informationen zum Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie hier.

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...

Achtung – der Herbst wird Wild!

Achtung – der Herbst wird Wild!

WildwechselAutofahrer haben im Jahr 2015 mehr Wildunfälle gemeldet als je zuvor. Laut einer Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben die Versicherer knapp 263.000 Kollisionen mit Wildtieren registriert. Somit registrierten sie rein rechnerisch alle zwei Minuten eine Kollision mit einem Wildtier.

Insgesamt stieg der Schaden auf über 653 Millionen Euro. Dabei gibt es immer wieder Unsicherheiten, was zu tun ist, wenn es zu einem Wildunfall kommt. Die Versicherer raten, zuerst das Warnblinklicht einschalten, dann die Warnweste überziehen und die Unfallstelle absichern. Danach muss, falls es Verletzte gibt, der Rettungsdienst gerufen und die Polizei oder der zuständige Jagdpächter informiert werden. „Keinesfalls sollte man verletzten Tieren zu nahe kommen. Sie können in Todesangst ausschlagen und Menschen schwer verletzten“, rät DEKRA-Experte Markus Engelhaaf. Betroffene Autofahrer sollten sich von der Polizei möglichst sofort eine Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung ausstellen lassen. Zudem ist es vorteilhaft Fotos vom Unfallort und vom Fahrzeug zu machen, um die Sachbearbeitung beim Versicherer zu beschleunigen. Keine Sorge: Für die Wildschäden am eigenen Auto kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf.

AnK (Redaktion)

Weiterlesen...

Verkehrssicherheit ins rechte Licht rücken

Verkehrssicherheit ins rechte Licht rücken

Licht-Test-Plakette-2017Die Teilnahme am kostenlosen Licht-Test sollte nicht nur für Privatfahrer selbstverständlich sein – eigentlich bietet sie auch die perfekte Gelegenheit, den Fahrschülern etwas über das „Sehen und Gesehen werden“ beizubringen. Denn eine tadellos funktionierende Licht-Anlage ist nur die halbe Vorbereitung auf die dunklen Tage. Mindestens genauso wichtig ist es, den Durchblick zu behalten. Dazu gehört es unter anderem, die Windschutzscheibe von Dreck und Schlieren zu befreien. Die Beläge auf dem Glas verschlechtern nicht nur den Durchblick, sondern sorgen auch für schnelleres Beschlagen der Scheiben und begünstigen besonders bei Gegenlicht gefährliche Reflexionen! Also, zum nächsten Licht-Test einfach mit einigen Fahrschülern fahren und diese wichtigen Dinge ansprechen. Übrigens die perfekte Gelegenheit, um anschaulich die Funktionen der Scheinwerfer durchzusprechen und am praktischen Beispiel zu erläutern.

So können Motorradfahrer ihr Licht überprüfen.

So können Motorradfahrer ihr Licht überprüfen.

Blenden können aber nicht nur Autos und Lkw, auch Fahr- und Motorräder, E-Bikes, Pedelecs und sonstige Zweiräder haben das Potenzial, den Gegenverkehr erheblich zu blenden. Allerdings müssen die Zweiradfahrer selbst Hand anlegen – einen Licht-Test für diese Gruppen gibt es nicht. Radfahrer sollten darauf achten, dass etwa zehn Meter vor dem Rad die Mitte des Lichtkegels auf die Straße „fällt“. Motorradfahrer können ihre Scheinwerfer ebenfalls recht unkompliziert überprüfen: Sie sitzen auf der Maschine und blicken auf eine Wand – der Abstand zwischen Wand und Scheinwerfer beträgt fünf Meter. Die Höhe vom Boden bis zur Mitte des Scheinwerfers wird auf die Wand übertragen. Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts muss rund fünf Zentimeter unter dieser Markierung liegen. Auch eine praktische Übung für die Fahrschule …

KaD (Redaktion)

Weiterlesen...

Funkverbot für Fahrlehrer – Bußgelderhöhungen für alle …

Funkverbot für Fahrlehrer – Bußgelderhöhungen für alle …

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Zweiradschulung nur noch mit „geeigneten technischen Einrichtungen“. © DEGENER

Handys und Funkgeräte am Steuer werden künftig wesentlich umfangreicher und härter bestraft als bisher. Dafür sorgt eines der letzten Gesetzesverfahren der alten Bundesregierung. Zudem werden neben dem allgemeinen Verbot der ablenkenden Geräte auch für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen und insbesondere Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse erheblich höhere Sanktionen eingeführt als bisher.

So führt die Handy-Nutzung ohne Gefährdung bereits zu einem Bußgeld von 100 €, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zu 150 € bzw. 200 €, jeweils inklusive 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer müssen dafür 55 € zahlen. Wer „beim Führen eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht verhüllt“, zahlt künftig 60 €.

Mit einem Fahrverbot von 1 Monat zu rechnen hat dann zudem jeder, der „bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse“ bildet oder „nicht sofort freie Bahn schafft“ für Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn; außerdem werden 240 € Bußgeld fällig (bisher 20!), bei Gefährdung sogar 280 € und bei Sachbeschädigungen 320 € – im Regelfall.

Eine besondere Bußgelderhöhung betrifft den Güterkraftverkehr: Laut Bundesratsdrucksache werden die zum Schutz der Infrastruktur an manchen Brücken angeordneten Verkehrsverbote trotz vieler Hinweise und rechtzeitiger Ankündigungen bewusst missachtet. Der Zeitverlust schreckt mehr ab, als die bisher vorgesehenen Regelsätze. Daher sollen solche Verstöße künftig mit einem zweimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von 500 € belegt werden! – Das ist, wie gesagt, beschlossene Sache, ab dem Tag nach der Verkündung …

DiH (Redaktion)

Weiterlesen...