Kältewelle: Kein Problem für Fahrschulen
Kältewelle: Kein Problem für Fahrschulen

Bestens vorbereitet durch den Winter – Starthilfe-Kabel inklusive. © GTÜ
Die Frage stellt sich in unregelmäßigen Abständen immer wieder neu – und gerade, wenn ein paar milde Winter hintereinander das Gelernte vergessen machten, ist es wieder so weit: Wie war das noch mit der Starthilfe, dem sogenannten „Überbrücken“?
Minusgrade belasten den Stromhaushalt im Auto extrem: Verbraucher wie Radio, Licht, Heckscheiben- und Sitzheizung daher besser erst einschalten, wenn der Motor läuft. Hinzu kommt, dass die Stromspeicher schon bei Temperaturen um minus 10 Grad nur noch etwas mehr als die Hälfte ihrer normalen Kapazität bereitstellen können, betonen die Fachleute der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Am Ende schafft es der Akku nicht mehr, den Motor zu starten.
Dann kann man mit der richtigen Anleitung auch als Laie mit einem Starthilfekabel und einem zweiten Fahrzeug Starthilfe leisten. Um Fehler zu vermeiden, damit keine Schäden an der empfindlichen Elektronik entstehen oder sogar Stromschläge passieren, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE) eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Am besten geht man solche „Arbeitsschritte“ einmal in der Fahrschule gründlich durch oder schaut erfahreneren Helfern über die Schulter. Damit es gar nicht erst soweit kommt, raten die GTÜ-Experten, auf einen funktionsfähigen und voll geladenen Akku zu achten und gegebenenfalls Ladegeräte zum Anschluss an die heimische Steckdose zu nutzen. Wer ganz sicher gehen will, kann die Batterie z. B. im Herbst in einer Werkstatt prüfen und gegebenenfalls austauschen lassen, um einen spontanen „Totalausfall“ und Stillstand zu vermeiden.
DiH (Redaktion)



Die diesjährigen Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages Goslar (VGT) erinnern ein wenig an schwierige politische Koalitionsverhandlungen und das Bemühen, Kompromisse zu finden, die allen Interessen gerecht werden. So ergab sich erst aus der intensiven Diskussion der unterschiedlichen Fachleute vor Ort die Empfehlung, „der Gesetzgeber sollte klar zwischen hochautomatisierten und vollautomatisierten Fahrfunktionen unterscheiden.“ Dann sei es vertretbar, zum Beispiel das gerade erst verschärfte Handyverbot für den hochautomatisierten Fahrbetrieb zu überarbeiten (Arbeitskreis II) – wenn auch angesichts der Reifestufe der Automaten vielleicht ein wenig verfrüht.
Der Grünpfeil – nicht zu verwechseln mit dem Grünen Pfeil in einer Ampelanlage – ist laut Verkehrswacht „ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht.“ Auch im aktuellen Verkehrszeichenkatalog (Stand: Mai 2017) nimmt das Zeichen noch eine Sonderstellung ein und wird in einem eigenen Abschnitt als einziges Zeichen aufgeführt: „Sonstige Zeichen der StVO: Nr. 720 – Grünpfeilschild“.