An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

An – Aus – An – Aus – An – Aus … klar geregelt

Das Warnblinklicht an Kraftfahrzeugen ist nur in Gefahrensituationen und beim Abschleppen einzuschalten – und kein Freibrief für falsches Verhalten. Sich kurzerhand mit dem Warnblinklicht dafür zu entschuldigen, z. B. in zweiter Reihe parkend den Verkehr zu behindern, weil direkt vor dem Bankautomaten kein freier Parkplatz zu finden ist, ist so gar nicht im Sinne des Erfinders, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

In der Straßenverkehrsordnung werden die Anwendungsfälle für das Benutzen der Warnblinklichter wie folgt resümiert: „Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“ (Warnzeichen, § 16 StVO).

Geradezu erschütternd ist eine Leserreaktion auf die Veröffentlichung der Erfurter TÜV-Info im Online-Motor-Talk am 17. Juli 2018, die daran zweifeln lässt, ob der schreibende Autofahrer tatsächlich hierzulande eine Fahrschule besucht oder überhaupt jemals einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen hat (O-Ton):

„Die ganze Warnblinkgeschichte am Stauende ist doch totaler Blödsinn. Keine Ahnung, wann sich das eingebürgert hat. Ich hab‘s in der Fahrschule nicht gelernt. Wenn man normal auf einen Stau zufährt, wird man normal langsamer, eventuell bremst man (Bremslichter) und der Hintermann erkennt das vorausfahrende Fahrzeug, welches verzögert. Bei einer Not-/Gefahrenbremsung geht eh der ganze Christbaum automatisch an. Solang man noch Zeit hat, den Knopf zu suchen ist es keine Gefahrenbremsung und die Verwendung der Warnblinker unnötig. Für mich ein No-Go. Der Warnblinker wird nur betätigt wenn ich eine Panne hab. Wüsste auf Anhieb gar nicht wo der bei meinem Auto ist“ (unter dem Namen „a_v_s“). Da kann man nur hoffen, dass um ihn herum immer genügend gut ausgebildete Kraftfahrer unterwegs sein mögen, die mit der Position der dreieckigen, roten Taste in ihrem Fahrzeug vertraut sind und ihn und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig vor einem Stauende oder einer Panne oder einem ähnlichen Notfall warnen …

DiH (Redaktion)

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Streitkultur und „Fernhandmethode“

Streitkultur und „Fernhandmethode“

Während die ADVOCARD-Studie „Deutschlands großer Streitatlas“ ein zunehmendes Stresspotential auf Deutschlands Straßen ausmacht, geistert unter dem Begriff „holländischer Griff“ eine Kampagne zum rücksichtsvollen Türöffnen durch die (sozialen) Medien. Erneut, wie ein Blick in unser Archiv zeigt (DEGENER Newsletter vom 26. Juli 2017). Obwohl weder Herkunft noch Bezeichnung sicher geklärt werden können, besticht das Konzept durch Klarheit, Einfachheit und leichte Nachvollziehbarkeit.

Der Ursprung des auf Englisch als „Dutch Reach“ oder „far-hand-method“ bezeichneten Vorgehens hängt offenbar stark mit einer US-amerikanischen Webseite „The Dutch Reach Project“ zusammen, auf der einiges an Material zum Thema zusammengetragen ist (z. B. mehrsprachiges Werbematerial, auch Erklärvideos). Anlass ist offenbar ein tragischer Unfall, der nach einem Klick auf „HOME“ beschrieben wird.

Ungeachtet der vermutlich nicht niederländischen Herkunft und der sicher international und auch in deutschen Fahrschulen vermittelten Vorgehensweise bleibt der Eindruck, mit dem Schlagwort „holländischer Griff“ eine einfache Merkformel zur Vermeidung von Türunfällen von Rad- und Autofahrern (englisch „Dooring“) gefunden zu haben. Eine Art manuelles Assistenzsystem, das ohne Nachrüstung sofort funktioniert: „Dabei öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür immer mit der Hand, die am weitesten von der Tür entfernt ist. Der Fahrer öffnet seine Tür also mit der rechten Hand, der Beifahrer nutzt die Linke. Der Vorteil: Weil dabei der Oberkörper stark nach hinten gedreht wird, richtet sich auch der Blick automatisch nach hinten – und erfasst Verkehrsteilnehmer, die sich im toten Winkel aufhalten.“ (KaD, DEGENER Newsletter, s.o.)

Sicher gibt es „Merk“-Gründe für die Verknüpfung des Handgriffs mit den als Fahrradnation bekannten Niederlanden, zu denen „Holland“ als ein Teil gehört. Mir selbst leuchtet dagegen die etwas umständlichere Übersetzung der „far-hand-method“ eher ein, also etwa der „Griff der fernen Hand“ oder – methodischer und nicht so griffig – die „Fernhandmethode“ – oder vielleicht doch einfach „Schulterblick“.

Letztendlich bleibt es wohl jedem selbst überlassen, wie er oder sie sich den Kniff merkt: Hauptsache, Autofahrer und ihre Beifahrer wenden ihn an und zwingen sich vor dem Türöffnen und Aussteigen zur Umsicht – im eigenen und im Interesse anderer.

DiH (Redaktion)

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Ratgeber Rücksicht

Ratgeber Rücksicht

Im Zuge der Kampagne „Fahr mit Herz“ hat der ACE das Verhalten von Auto- und Radfahrern protokolliert. Das Fazit ist ernüchternd!

Zwei Stunden lang haben ACE Clubmitglieder z. B. das Verhalten der Autofahrer an einer Kreuzung bei Neustadt am Rübenberge beobachtet und dabei insgesamt 467 Fahrzeuge gezählt und folgende Ergebnisse festgehalten: „16 Fahrer waren ohne Gurt unterwegs. 26 haben telefoniert, 60 bogen ab, ohne zu blinken. Rotlichtverstöße gab es fünf, auf den Schulterblick hätten gar 229 Fahrer verzichtet. Bei den Radfahrern ist es nicht viel besser: Von 68 Radfahrern hätten sich nur 13 im Kreuzungsbereich richtig verhalten“, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ).

Auch in vielen anderen Städten haben die Clubmitglieder des ACE Straßenkreuzungen beobachtet – mit ähnlich schlechten Ergebnissen. Die Kampagne läuft bundesweit noch bis Ende August und die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht. Mit der Hoffnung, dass diese sehr deutlichen Zahlen den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer zu einem achtsameren Umgang miteinander im Straßenverkehr bewegen …

AnK (Redaktion)

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Dresscode Straßenverkehr

Dresscode Straßenverkehr

Um sich bei der Wetterlage nicht zu überschätzen, ist die richtige Tourenplanung besonders wichtig! Das ifz empfiehlt: „pro Tag nicht mehr als 400 Kilometer auf gut ausgebauten Landstraßen. Werden die Strecken sehr kurvenreich, sollte die Tagesdosis bei 200 bis 300 Kilometern liegen.“ Auch ist es angenehmer, in den kühleren Morgen- und Abendstunden zu fahren. Zudem sollte auf ausreichend Pausen geachtet werden. „Jeder Tankstopp und jede Pause sollten genutzt werden, um sich ein wenig die Beine zu vertreten und natürlich ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, um das Konzentrationsvermögen aufrecht zu halten“, rät das ifz. Nicht nur die Fahrer können im Sommer überhitzen, auch die Straßen leiden unter anhaltender Hitze. Beim „Blow Up“ platzt die Fahrbahndecke auf. Vor allem Autobahnen aus Beton sind betroffen. Besonders bei Fugen und Nahtstellen, die geschwächt sind, tritt das Phänomen auf. Fahrer sollten achtsam sein und sich dringend an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, auch wenn auf den ersten Blick kein Grund für drastische Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennbar ist.

AnK (Redaktion)

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125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

125 Jahre Führerscheinprüfung – 60 Jahre Punkte-Kartei

Nachdem die ersten Automobile vor 125 Jahren in Paris für chaotische Straßenverhältnisse gesorgt hatten, bereitete der örtliche Polizeipräsident kurz nach seinem Amtsantritt dem wilden Treiben ein Ende: „Louis Lepine (1846-1933) führte am 14. August 1893 gleich vier Neuerungen ein: Die Fahrprüfung, den Führerschein, ausgewiesene Parkflächen und Parkverbote sowie – am schwerwiegendsten – verpflichtende Autokennzeichen für jedes Automobil“, berichten die Aachener Nachrichten zum Jubiläum.

Auch wenn anfangs noch einfache Fahrproben (Starten, Lenken, Anhalten) als Qualifikation ausreichten – die Grundlagen für das heutige System waren geschaffen: „1909 einigten sich Teilnehmer einer internationalen Automobilkonferenz in Paris auf erste einheitliche Verkehrszeichen, wie das Symbol einer Kreuzung. Im gleichen Jahr zog auch Deutschland mit einer Führerscheinpflicht nach“ (Deutschlandfunk). Und noch bevor den anfangs rein praktischen Übungen eine theoretische Ausbildung zur Seite gestellt wurde, entstand bereits 1910 eine „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen (SNFK)“ in Berlin, die 1951 in das Kraftfahrtbundesamt eingegliedert wurde. „Am 02. Januar 1958 nahm das Verkehrszentralregister (VZR) dann als selbständiger Bereich im KBA seinen Betrieb auf“ (KBA-Festschrift).

Seither werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr genauestens registriert, ab 1974 im sogenannten Mehrfachtäter-Punktesystem, das in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht. 2014 wurde das alte 18-Punktesystem zu einem 8-Punktesystem reformiert und das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst, (60 Jahre KBA).

Neben den verschärften Sanktionen ist unterdessen auch die Fahrausbildung anspruchsvoller geworden. Als alleiniger Grund für den Trend zum Nichtbestehen soll das aber nicht gelten: In der Zeit von 2012 bis 2017 ist die Quote der nicht bestandenen Theorieprüfungen bundesweit von knapp 29 % auf gut 36 % und der Anteil der nicht bestandenen Praxisprüfungen von 26 % auf 28 % angestiegen (KBA-Statistik). Offenbar hat der Gesetzgeber dem ungezügelten Fahrspaß der ersten Automobilisten inzwischen ein gehöriges Maß an Disziplin vorangestellt. Doch nur so viel, dass Bewerber nach gründlicher Vorbereitung in der Fahrschule durchaus bestehen können: Provokativ fordert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) ihre längst aus der Fahrschule entlassenen Leser deshalb zu einem QUIZ heraus und fragt „Können Sie die Fragen zur Führerscheinprüfung beantworten? Testen Sie Ihr Wissen.“

DiH (Redaktion)

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