Winterreifen – soviel ist sicher
Winterreifen – soviel ist sicher

Auch für Nutzfahrzeuge sind Winterreifen vorgeschrieben. (Foto: DEGENER)
Auch wenn vielen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf Winterreifen der Leitsatz „Von O bis O“, also Oktober bis Ostern, noch geläufig sein dürfte: „In Deutschland gilt eine „situative Winterreifenpflicht“ – also eine Verhaltensvorschrift und keine Ausrüstungsvorschrift. Sie bezieht sich auch nicht auf einen bestimmten Zeitraum. Das heißt: Jeder Kraftfahrer muss vor Fahrtantritt prüfen, ob er sein Fahrzeug sicher führen kann. Und genauso gehört dazu, für eine Bereifung zu sorgen, die Fahrsicherheit gewährleistet. Ansonsten heißt es: Auto stehen lassen.“ Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin und erklärt: „Im schneearmen Flachland können Wenigfahrer für sich abwägen, ob Ganzjahresreifen mit einem M+S-Kennzeichen eine Alternative sind oder sie bereit sind, das Auto ohne Winterbereifung an Tagen mit Eis und Schnee stehen zu lassen.“
Aber: „Mit Winterreifen können Autofahrerinnen und Autofahrer bei niedrigen Temperaturen vor allem besser bremsen, ein entscheidender Aspekt für die Sicherheit. Dafür sorgen eine entsprechende Gummimischung und Rillen, in denen sich Schnee und Matsch nicht festsetzen“ und „im Kaskoschadenfall drohen Vermögensnachteile, wenn die Bereifung den gesetzlichen Erfordernissen nicht“ genügt, mahnen die Experten. Zudem schreibt die neue Regelung Reifen mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“ vor. Die „Three-Peak-Mountain-Snowflake“ (kurz: 3PMSF) Kennzeichnung bietet hinsichtlich Sicherheit und Kontrolle bei winterlichen Verhältnissen eine nachgewiesene Eignung. Daher gilt für die „alten“ Winterreifen noch eine verbraucherfreundliche Übergangsfrist: „M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 (auch bei winterlichen Bedingungen) weiter verwendet werden“ (BMVI).
Auch bei Auslandsreisen ist besondere Umsicht geboten. In vielen Ländern gelten gesetzliche Winterreifen-Vorschriften, häufig sogar für bestimmte Zeiträume wie November bis April. Informationen finden sich bei den Automobilclubs. Speziell für schwere Nutzfahrzeuge und Busse hat beispielsweise Reifenhersteller Continental eine Übersicht über die verschiedenen Regelungen im Europäischen Ausland zusammengestellt:https://www.continental-reifen.de/bus-und-lkw/reifenwissen/wintervorschriften
DiH (Redaktion)


Besonders deutlich fällt auch die Erhöhung der Bußgelder bei Blockade der Rettungsgasse und Nichtbeachten von blauem Blinklicht und Einsatzhorn aus. Neu: Wird keine Rettungsgasse gebildet, gilt ein Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister. Wer nicht freie Bahn geschaffen hat für Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn muss mindestens mit dem Regelsatz von 240 Euro rechnen, plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten im Fahreignungsregister. – Nach der bisherigen Regelung galt für beide Tatbestände, also „Keine Rettungsgasse gebildet“ sowie „Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn“, nur ein Regelsatz von 20 Euro.
Die Teilnahme am kostenlosen Licht-Test sollte nicht nur für Privatfahrer selbstverständlich sein – eigentlich bietet sie auch die perfekte Gelegenheit, den Fahrschülern etwas über das „Sehen und Gesehen werden“ beizubringen. Denn eine tadellos funktionierende Licht-Anlage ist nur die halbe Vorbereitung auf die dunklen Tage. Mindestens genauso wichtig ist es, den Durchblick zu behalten. Dazu gehört es unter anderem, die Windschutzscheibe von Dreck und Schlieren zu befreien. Die Beläge auf dem Glas verschlechtern nicht nur den Durchblick, sondern sorgen auch für schnelleres Beschlagen der Scheiben und begünstigen besonders bei Gegenlicht gefährliche Reflexionen! Also, zum nächsten Licht-Test einfach mit einigen Fahrschülern fahren und diese wichtigen Dinge ansprechen. Übrigens die perfekte Gelegenheit, um anschaulich die Funktionen der Scheinwerfer durchzusprechen und am praktischen Beispiel zu erläutern.
